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Aus Beltage Nro. 4 der landwirthschaftlichen Zeitschrift der Provinz Oberhessen.
Der Unterzeichnete bringt zur Kenntniß des landwirtbschaftlichen Publicums, daß
Mittwoch, den 20. März d- I.
zu Gießen für das Jahr 1844 der erste der von dem landwirthschaftlichen Vereine der Provinz Oberhessen veranstalteten Bullenmärkte, in Verbindung mit dem an jenem Tage dort stattfindcnden Vieh- markte, abgehaltcn wird.
Man Kat dabei jedoch nur junge, zur Zucht schon taugliche Zuchtstiere im Auge.
Für Zuchlstiere, welche nicht verkauft werden konnten, wird, soferne sie sonst tüchtig waren und sie zwei Stunden und weiter hergebracht worden, vom landwirthschaftlichen Vereine eine Wegent- schädigung von 24 Kreuzern per Stunde ausbezahlt werden.
Zugleich wird sich der landwirthschaftliche Verein zur besonderen Aufgabe machen, den Käufern von Zuchtstieren für Gemeinden auf Verlangen mit Rath an die Hand gehen zu lassen.
Die großen Vortheile eines Bullenmarktes für Käufer und Verkäufer sind bereits auf das Entschie- dendste anerkannt, und wird es daher einer besonderen Aufforderung zu recht zahlreichem Besuche sicher nicht bedürfen.
Gießen, den 29. Jan. 1844.
Der Präsident des landwirthschaftlichen Vereins für die Provinz Oberhessen.
_________________________________v. Firnhaber-Jordis.
6) Ein Handschuh
ist gefunden und auf Gr. Polizeibüreau dahier abgegeben worden.
Gießen am 28. Februar 1844
Besondere Bekanntmachung.
290) Die regelmäßige Ergänzungswahl des Gemeinderatks der Stadt Gießen wird
Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag, den 18. 19. 20. u. 21. März l. I., jedesmal von
Morgens 9—12 Uhr und Nachmittags von 2—3 Uhr vorgenommen werden.
Indem man dieß hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringt und die stimmfähigen Ortsbürger hiesiger Stadt auffordert, an dieser Wahl Theil zu nehmen, fügt man vorläufig folgende Bemerkungen zur geeigneten Berücksichtigung bei.
I. Von den Mitgliedern aus der Wahlperiode 1834 ist seit der letzten Wahl Georg Reiber zum Bürgermeister ernannt worden, die Dienstzeit des Carl Burckhardt, Ludwig Herbert und Friedrich Höstereich läuft mit dem Eintritt der neuen Gemeinderathsmitglieder ab und Friedrich Balthasar Aßmus muß zur Vervollständigung des zu erneuernden Drittheils in Folge der Loosziehung unter den im Jahr 1838 Gewählten austreten. Ausserdem ist von den jüngst Gewählten Adolph Möhl zum Beigeordneten ernannt worden, und es sind somit sechs Mitglieder in den Gemeinderath neu zu wählen.
II. Stimmfähig sind alle, welche das Ortsbürgerrecht in hiesiger Stadt besitzen, mit Ausnahme derjenigen jedoch, welche nach Maasgabe des neuen Strafgesetzbuches zu einer Zuchthausstrafe oder wegen Meineids zu einer Correctionshausstrafe verurtheilt worden sind.
III. Wählbar ist jeder stimmfähige Staats- und resp. Orlsbürger, der das 21ste Lebensjahr zurückgelegt wenigstens drei Jahre im Grvßherzogthum gewohnt hat und in keinem fremden persönlichen Un- terthanenvcrbaude stcbt:
1) wenn kein rechtskräftiges Urtheil gegen ihn vorliegt, welches in Folge des neuen Strafgesetzbuches eine Verurtheilung
a) zu einer Zuchthausstrafe,
h) zu einer Correctionshausstrafe von einem Jahr und länger,
c) zu einer, wenn auch die Dauer eines Jahrs nicht erreichenden, jedoch wegen Meineids erkannten Correctionshausstrafe ausspricht;
2) wenn er in Ausübung seines Staatsbürgerrechts nicht gehindert ist.
Es können somit die 4 Austretenden auch wieder gewählt werden.
IV. Ausgenommen von der Wählbarkeit cineS Gemeinderathsmitglicdes sind außer dem Bürgermeister und den Beigeordneten, so lange sich solche im Dienst befinden:
a) Standes- und Patrimonialgerichlsherru innerhalb ihres Gerichtsbezirks,
d) Geistliche und Schullehrer,
c) Militairpersonen, welche im activen Dienste oder in der Reserve stehen,
d) active Staatsdiencr, welche zu einer dem betreffenden Ortsvorstande vorgesetzten Verwaltungsbehörde gehören.
Ausserdem dürfen die Mitglieder des Gemeinde« raths nicht unter sich, oder mit dem Bürgermeister


