Ausgabe 
2.3.1844
 
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Aus Beltage Nro. 4 der landwirthschaftlichen Zeitschrift der Provinz Oberhessen.

Der Unterzeichnete bringt zur Kenntniß des landwirtbschaftlichen Publicums, daß

Mittwoch, den 20. März d- I.

zu Gießen für das Jahr 1844 der erste der von dem landwirthschaftlichen Vereine der Provinz Oberhessen veranstalteten Bullenmärkte, in Verbindung mit dem an jenem Tage dort stattfindcnden Vieh- markte, abgehaltcn wird.

Man Kat dabei jedoch nur junge, zur Zucht schon taugliche Zuchtstiere im Auge.

Für Zuchlstiere, welche nicht verkauft werden konnten, wird, soferne sie sonst tüchtig waren und sie zwei Stunden und weiter hergebracht worden, vom landwirthschaftlichen Vereine eine Wegent- schädigung von 24 Kreuzern per Stunde ausbezahlt werden.

Zugleich wird sich der landwirthschaftliche Verein zur besonderen Aufgabe machen, den Käufern von Zuchtstieren für Gemeinden auf Verlangen mit Rath an die Hand gehen zu lassen.

Die großen Vortheile eines Bullenmarktes für Käufer und Verkäufer sind bereits auf das Entschie- dendste anerkannt, und wird es daher einer besonderen Aufforderung zu recht zahlreichem Besuche sicher nicht bedürfen.

Gießen, den 29. Jan. 1844.

Der Präsident des landwirthschaftlichen Vereins für die Provinz Oberhessen.

_________________________________v. Firnhaber-Jordis.

6) Ein Handschuh

ist gefunden und auf Gr. Polizeibüreau dahier abgegeben worden.

Gießen am 28. Februar 1844

Besondere Bekanntmachung.

290) Die regelmäßige Ergänzungswahl des Gemeinderatks der Stadt Gießen wird

Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag, den 18. 19. 20. u. 21. März l. I., jedesmal von

Morgens 912 Uhr und Nachmittags von 23 Uhr vorgenommen werden.

Indem man dieß hiermit zur öffentlichen Kennt­niß bringt und die stimmfähigen Ortsbürger hie­siger Stadt auffordert, an dieser Wahl Theil zu nehmen, fügt man vorläufig folgende Bemerkungen zur geeigneten Berücksichtigung bei.

I. Von den Mitgliedern aus der Wahlperiode 1834 ist seit der letzten Wahl Georg Reiber zum Bürgermeister ernannt worden, die Dienstzeit des Carl Burckhardt, Ludwig Herbert und Friedrich Höstereich läuft mit dem Eintritt der neuen Gemeinderathsmitglieder ab und Fried­rich Balthasar Aßmus muß zur Vervollstän­digung des zu erneuernden Drittheils in Folge der Loosziehung unter den im Jahr 1838 Gewählten austreten. Ausserdem ist von den jüngst Gewähl­ten Adolph Möhl zum Beigeordneten ernannt worden, und es sind somit sechs Mitglieder in den Gemeinderath neu zu wählen.

II. Stimmfähig sind alle, welche das Orts­bürgerrecht in hiesiger Stadt besitzen, mit Ausnahme derjenigen jedoch, welche nach Maasgabe des neuen Strafgesetzbuches zu einer Zuchthausstrafe oder wegen Meineids zu einer Correctionshausstrafe verurtheilt worden sind.

III. Wählbar ist jeder stimmfähige Staats- und resp. Orlsbürger, der das 21ste Lebensjahr zurück­gelegt wenigstens drei Jahre im Grvßherzogthum gewohnt hat und in keinem fremden persönlichen Un- terthanenvcrbaude stcbt:

1) wenn kein rechtskräftiges Urtheil gegen ihn vorliegt, welches in Folge des neuen Straf­gesetzbuches eine Verurtheilung

a) zu einer Zuchthausstrafe,

h) zu einer Correctionshausstrafe von einem Jahr und länger,

c) zu einer, wenn auch die Dauer eines Jahrs nicht erreichenden, jedoch wegen Mein­eids erkannten Correctionshausstrafe ausspricht;

2) wenn er in Ausübung seines Staatsbürger­rechts nicht gehindert ist.

Es können somit die 4 Austretenden auch wie­der gewählt werden.

IV. Ausgenommen von der Wählbarkeit cineS Gemeinderathsmitglicdes sind außer dem Bürger­meister und den Beigeordneten, so lange sich solche im Dienst befinden:

a) Standes- und Patrimonialgerichlsherru inner­halb ihres Gerichtsbezirks,

d) Geistliche und Schullehrer,

c) Militairpersonen, welche im activen Dienste oder in der Reserve stehen,

d) active Staatsdiencr, welche zu einer dem betreffenden Ortsvorstande vorgesetzten Verwaltungsbehörde gehören.

Ausserdem dürfen die Mitglieder des Gemeinde« raths nicht unter sich, oder mit dem Bürgermeister