Butter
für die Stadt und den Kreis Gießen.
4i2. Samstag den 21. October. 18^3
Frucht - und Victualienpreise zu Gießen vom 21. bis 28. October 1843.
Brodpreise
Fleischpreise
2 weiter nichts, als
5
4
4 1 t
1
1
1 1
1
3 Qt. Wafserweck .
3 » Milchbrod .
Lth. v
4 „
6 „
Rindfleisch
Kalbfleisch
Schweinefleisch .... Hammelfleisch gemästet .
Wurst von pur Schweinen , gemischte Wurst .... Bratwurst Schwartemagen . . . geräucherter Speck . . . Schinken und Dörrfleisch .
Rindsfttt
Hammelsfett ....
Schweineschmalz, ausgelassenes . . • • • •
desgleichen, unausgelassen
auftoPfd-§Ieisch ■ nicht medralsa». tcrtljalbVft.u.f.'; w. nach Vropor-' tion. welches auf t Pf», nichtvöllig b rot» ausmacht. Köpfe. Süße, Ge- raud. wie auch die ganrblutigenund nichtgcnießdaren Stücke vam Hals, sind »ander 3u« gäbe gänzlich aui-
I getchlafscu»
2 Pf. ordinäres Brod i au8 . Gersten- und । Kornmehl bestehend
Mar
1 Maas Milch . .
1 Pfund
5 Handkast
7 Eher .
1 Pfund Warzcnmehl i« grob geschalte Gerste
1 - klein geschälte Gerste
t Pfund gutes Ochsenfleisch Kuhfleisch . . .
2. in Bleifd) »an dcr- — | feiten Gattung
2 bestehen, u. jwar
Pf. gemischtes Brod | aud । Walzen- und „ „ " i । Kornmehl bestehend
ft Pf-i «nm. Die Zu. — I gaben dürfe» in
Linsen
Gerste
Korn
Waizen
Gemas
4 50
3 30
Städte
- 7 20
- 5 25|
aliii
das Malter das Malter das Malter das Mött der Scheffel
9i 30
9. -
813441
Friedberg Gieße» Grünberg . • • • • Marburg am 30. Septbr.
Wetzlar am 7. October.
Hafer Erbsen
Pf. fl- kr.lPf.I fl. tT Pftt fl. kr. Pf. " ' "
- 9; -I - T - - 4 15 -
Bekanntmachungen.
Bezug nehmend auf die, untrem 30. August bvUtbjcn3^6?9betreffende Bes erschienene, die Einstellung des Schlachtens von Sette fc(lg ’fcen gedachten GewerbslcutcN
kauntmachung, benachrichtiget man hierdurch das hlesig nieder gestattet, und daß m
die Wiederausübung der Schlachterei unter gewissenBed g "S Sorten - Schlacht dahier eingefuhrt Folge hiervon unter Anderem auch die sogenannte Mneriei ”O,“ÄWS« sich Hier»«« fk di- Wt W
°^'"Äqle7ch"wird das Publikum in Kenntniß gesetzt, außen her unter den bekannten Bedingungen bis zum 1.
daß zwar das Einbringen des Fleisches von September 1844 noch Statt finden darf, daß


