Butter

für die Stadt und den Kreis Gießen.

4i2. Samstag den 21. October. 18^3

Frucht - und Victualienpreise zu Gießen vom 21. bis 28. October 1843.

Brodpreise

Fleischpreise

2 weiter nichts, als

5

4

4 1 t

1

1

1 1

1

3 Qt. Wafserweck .

3 » Milchbrod .

Lth. v

4

6

Rindfleisch

Kalbfleisch

Schweinefleisch .... Hammelfleisch gemästet .

Wurst von pur Schweinen , gemischte Wurst .... Bratwurst Schwartemagen . . . geräucherter Speck . . . Schinken und Dörrfleisch .

Rindsfttt

Hammelsfett ....

Schweineschmalz, ausgelas­senes . .

desgleichen, unausgelassen

auftoPfd-§Ieisch nicht medralsa». tcrtljalbVft.u.f.'; w. nach Vropor-' tion. welches auf t Pf», nichtvöllig b rot» ausmacht. Köpfe. Süße, Ge- raud. wie auch die ganrblutigenund nichtgcnießdaren Stücke vam Hals, sind »ander 3u« gäbe gänzlich aui-

I getchlafscu»

2 Pf. ordinäres Brod i au8 . Gersten- und Kornmehl bestehend

Mar

1 Maas Milch . .

1 Pfund

5 Handkast

7 Eher .

1 Pfund Warzcnmehl i« grob geschalte Gerste

1 - klein geschälte Gerste

t Pfund gutes Ochsenfleisch Kuhfleisch . . .

2. in Bleifd) »an dcr- | feiten Gattung

2 bestehen, u. jwar

Pf. gemischtes Brod | aud Walzen- und " i Kornmehl bestehend

ft Pf-i «nm. Die Zu. I gaben dürfe» in

Linsen

Gerste

Korn

Waizen

Gemas

4 50

3 30

Städte

- 7 20

- 5 25|

aliii

das Malter das Malter das Malter das Mött der Scheffel

9i 30

9. -

813441

Friedberg Gieße» Grünberg . Marburg am 30. Septbr.

Wetzlar am 7. October.

Hafer Erbsen

Pf. fl- kr.lPf.I fl. tT Pftt fl. kr. Pf. " ' "

- 9; -I - T - - 4 15 -

Bekanntmachungen.

Bezug nehmend auf die, untrem 30. August bvUtbjcn3^6?9betreffende Bes erschienene, die Einstellung des Schlachtens von Sette fc(lgfcen gedachten GewerbslcutcN

kauntmachung, benachrichtiget man hierdurch das hlesig nieder gestattet, und daß m

die Wiederausübung der Schlachterei unter gewissenBed g "S Sorten - Schlacht dahier eingefuhrt Folge hiervon unter Anderem auch die sogenannte Mneriei O,ÄWS« sich Hier»«« fk di- Wt W

°^'"Äqle7ch"wird das Publikum in Kenntniß gesetzt, außen her unter den bekannten Bedingungen bis zum 1.

daß zwar das Einbringen des Fleisches von September 1844 noch Statt finden darf, daß