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g) Jeder Bäcker und jeder Metzger ist bei 1 fl. 30 fr. Strafe geb alten, an seinem Laden eine schwarze Tafel aufzuhängen, auf welche mit Kreide die bestehenden Taren durch die Ortspolizeidicner jedesmal einzuschreiben sind.
4) Jeder Verkauf über die Tare ist den betreffenden Gewerbtreibenden bei 5 ff. Strafe verboten. Sie, die Großh. Bürgermeister, werden angewiesen, gegenwärtige Anordnungen in Ihren Gemeinden durch die Schelle zu veröffentlichen und die genaue Beobachtung derselben strenge zu überwachen.
Prinz.
Besondere Bekanntmachungen.
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Weber,
Dr. Zimmermann Regierungs-Rath.
Zulehner
Polizeirath.
Dr. Fritsche Professor.
Dr. Engel Kirchenrath.
Prinz,
Kreisrath.
Die Unterzeichneten schlagen ihren verehrten Mitbürgern abermals vor, nach dem Beispiel anderer Städte, wie Darmstadt, Mainz, Mannheim, auch hier die Neujahrs-Gratu- lationö-Visiten in der Weise abzuschaffen, daß man gegen Entrichtung von 24 kr. zum Besten der hiesigen Kleinkinderschule, von der Verbindlichkeit, dergleichen Visiten abzustatten, befreit werde; zugleich erklären sie sich sammtlich bereit, den genannten Betrag von den Beitretenden in Entpfang zu nehmen. Die Namen der letzteren werden alsdann noch vor Neujahr in diesem Blatte bekannt gemacht werden.
Gießen den 12. December 1843-
2005) Man bringt hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die Christbäumchen
Mittwoch u. Donnerstag d. 20. u. 21. d. M, Nachmittags um 1 Uhr,
in dem städtischen Holzmagazin auf dem Brand ausgegeben werden, und bemerkt bierbei, daß dieselben in dem Geschäfts-Local des Stadteinnebmers zu bezahlen sind, und nur gegen Ouittung von dem Ratbsdiener Grüneberg abgegeben werden. Die Preise der Bäumchen sind zu 3, 6 u. 12 kr. per Stück bestimmt und sind schon jetzt Anweisungen hierzu bei der Stadteinnehmerei zu erhalten,
Gießen den 14. December 1843.
Der Gr. Bürgermeister G g. Reiber.
Dr. Schmitthenner,
Geh. Regierungs-Rath. Hofgerichtö-Rath.
1905) Die Arbeiten bei der Sparkasse-Verwaltung haben sich so vermehrt, daß zur Bezahlung der Zinsen, welche für das Jahr 1843 fällig geworden sind, sowie zur Annahme der Einlagen, welche im Monate December bei der Sparkasse gemacht werden wollen, folgende außerordentliche Geschäftslage anberanmt werden müssen, und zwar
Vormittags von 8 bis 12 Uhr:
1) Montag den 18. December 1843.
2) Samstag „ 23. „ „
Diejenigen hiesigen Einwohner, welche aus der Sparkasse Zinsen zu empfangen,-oder dahin Zahlungen zu leisten haben, werden daher aufgefordert, nur an diesen außerordentlichen Geschäftstagcn und nicht Mittwochs sich cinznfiuden, weil an diesem
Dr. Geist, Dr. Knobel
Gymnasialdirector. Professor.


