Ausgabe 
16.12.1843
 
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g) Jeder Bäcker und jeder Metzger ist bei 1 fl. 30 fr. Strafe geb alten, an seinem Laden eine schwarze Tafel aufzuhängen, auf welche mit Kreide die bestehenden Taren durch die Ortspolizeidicner jedesmal einzuschreiben sind.

4) Jeder Verkauf über die Tare ist den betreffenden Gewerbtreibenden bei 5 ff. Strafe verboten. Sie, die Großh. Bürgermeister, werden angewiesen, gegenwärtige Anordnungen in Ihren Gemeinden durch die Schelle zu veröffentlichen und die genaue Beobachtung derselben strenge zu überwachen.

Prinz.

Besondere Bekanntmachungen.

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Weber,

Dr. Zimmermann Regierungs-Rath.

Zulehner

Polizeirath.

Dr. Fritsche Professor.

Dr. Engel Kirchenrath.

Prinz,

Kreisrath.

Die Unterzeichneten schlagen ihren verehrten Mitbürgern abermals vor, nach dem Beispiel anderer Städte, wie Darm­stadt, Mainz, Mannheim, auch hier die Neujahrs-Gratu- lationö-Visiten in der Weise abzuschaffen, daß man gegen Ent­richtung von 24 kr. zum Besten der hiesigen Kleinkinderschule, von der Verbindlichkeit, dergleichen Visiten abzustatten, befreit werde; zugleich erklären sie sich sammtlich bereit, den genann­ten Betrag von den Beitretenden in Entpfang zu nehmen. Die Namen der letzteren werden alsdann noch vor Neujahr in diesem Blatte bekannt gemacht werden.

Gießen den 12. December 1843-

2005) Man bringt hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die Christbäumchen

Mittwoch u. Donnerstag d. 20. u. 21. d. M, Nachmittags um 1 Uhr,

in dem städtischen Holzmagazin auf dem Brand ausgegeben werden, und bemerkt bierbei, daß dieselben in dem Geschäfts-Local des Stadteinnebmers zu be­zahlen sind, und nur gegen Ouittung von dem Ratbsdiener Grüneberg abgegeben werden. Die Preise der Bäumchen sind zu 3, 6 u. 12 kr. per Stück bestimmt und sind schon jetzt Anweisungen hierzu bei der Stadteinnehmerei zu erhalten,

Gießen den 14. December 1843.

Der Gr. Bürgermeister G g. Reiber.

Dr. Schmitthenner,

Geh. Regierungs-Rath. Hofgerichtö-Rath.

1905) Die Arbeiten bei der Sparkasse-Ver­waltung haben sich so vermehrt, daß zur Bezahlung der Zinsen, welche für das Jahr 1843 fällig ge­worden sind, sowie zur Annahme der Einlagen, welche im Monate December bei der Sparkasse ge­macht werden wollen, folgende außerordentliche Ge­schäftslage anberanmt werden müssen, und zwar

Vormittags von 8 bis 12 Uhr:

1) Montag den 18. December 1843.

2) Samstag 23.

Diejenigen hiesigen Einwohner, welche aus der Sparkasse Zinsen zu empfangen,-oder dahin Zah­lungen zu leisten haben, werden daher aufgefordert, nur an diesen außerordentlichen Geschäftstagcn und nicht Mittwochs sich cinznfiuden, weil an diesem

Dr. Geist, Dr. Knobel

Gymnasialdirector. Professor.