Ilnzeigeblatt
für -ie Stadt und den Kreis Gießen.
>3 30. Samstag den 16. December. 18M3.
Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 16. bis 23. December 1843.
Fleischt axe.
1 'Pfunb gutes Ochsenfleisch . . > t „ Kuhfleisch......
1 „ Rindfleisch.....
1 „ Kalbfleisch .....
1 „ Schweinefleisch ....
t „ Hammelfleisch gemästet .
1 „ Wurst von pur Schweinen , 1 „ gemischte Wurst ....
1 „ Bratwurst .....
1 „ Schwartemagen ...
1 „ geräucherter Speck . . .
1 „ Schinken und Dörrfleisch .
1 „ Rindsfett......
1 „ Hammelsfett.....
1 „ Schweineschmalz, ausgelassenes ......
1 „ desgleichen, unausgelassen
fr.
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9
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«nm. Die Zu. j gaben dürfen in weiter nichts, als inFleisch °o«dcr<| selden Gattung: bestehen, u. »war austoPfd.Kleisch nicht mchralsan- dcrthaldPfd.u.s.j w. nach Propor- tion,welches auft Pfd. nichtoöllig 5 \ Loth ausmacht.) Söpft, Süße, St» taub, wie auch die ganjblutigenund nichtgenießbarrn Stücke vom Hals, lind »endet Zu-, gäbe gänzlich ausgeschlossen- *
Brodtaxe.
2 Pf. ordinäres Brod, QUd Gersten- und
4 u " " i i Kornmehl bestehend
6 „ ft tt )
2 Pf. gemischtes Brod» auä . Waizen- und
4 •• •• " | । Körnmehl bestehend
" 6 Lth. 2 Qt'. Wafferweck .
4 » 2 o Milchbrod
Marktpreise.
1 Maas Milch . . . ........
1 Pfund Butter..........
auch.........
- 5 Handkäse ............
' 3 Epcr.............
, 1 Pfund Waizenmehl ........
1 v grob geschälte Gerste ......
1 » klein geschälte Gerste......
rr.
5
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1
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1 I ! 1 1 1 1 1 1 1 to 1 M
Fruchtpreise.
Städte
Gem äs
Walzen
Korn
Gerste
Haset—
Erbsen
Linsen
Pf. I fi- । fr.
Pf. fl. 1 fr.
Pf. fl. fr.
Pf fl. fr-
Pf. fl- fr-
PflsLsfn
«kriedbera.....
das Malter
2001 10 10
190 8 —
- 6 -
— 3 —
1
Gießen .....
das Malter
200) 10, 10
200 7, 40
165 5 40
— 3 —
— 6l 24
— | 6 24
Grünberg ....
das Malter
— 9 40
- 7 50
— 5 40
— 3 —
— 7 30
Marburg am 25. November
das Mött
— 8 34;
- 5 57
— 4 24
-1 2 2z
— — —
—I
Wetzlar am 9. December.
der Scheffel
90! 4 28
84 3' 24
72 2 35£
— Ij 29
Bekanntmachung.
Zu Nr. K. G. 15720. Gießen am 5. December 1843.
Betreffend: Die Polizeitaren für Fleisch und Backwaaren.
Der Großherzoglich Hessische _• Kreisrath deö Kreises Gießen an sämmtlichc Großh. Bürgermeister des Kreises, mit Ausnahme des Gr. Bürgermeisters zu Gießen.
Um im ganzen diesseitigen Kreise gleichmäßige Brod, und Fleisch-Preise zu erzielen, zugleich aber auch Benachlheiligungen des Publikums in dieser Beziehung zu verhüten, verfüge ich:
1) Die in dem gegenwärtigen Anzeigeblatt erscheinenden, für die Stadt Gießen bestimmten Polizei» taren finden, vom 1. Januar künftigen Jahres an, auch auf alle andere Orte dieses Kreises, jedoch in der Art Anwendung, daß für letztere die Tare: bei Fleisch drei Heller auf das Pfund, bei Brod dagegen ein Heller auf 2 Pfund, weniger beträgt. Die Bestimmungen wegen der Zugaben bleiben für Sadt und Land gleich geltend.
2) So oft die Palizeitaren in dem Anzeigcblatt abgeändert erscheinen, muß solches in den Gemeinden außerhalb Gießen durch die Schelle besonders bekannt gemacht werden.


