Beiblatt
ä« JK 41.
des
Anzeigeblatts für die Stadt und den Kreis Gietzen.
Mittwoch den 18. October 1843.
Inhalt des Großh. Hess. Regierungsblattes Nr. 30. vom 9. October 1843.
1) Verordnung, die Beschneidung der israelitischen Kinder betr.; — 2) Bekanntmachung, die Resultate der Rechnung der Einstandskaffe auf die Periode vom 1. April 1842 bis 1 April 1843 betr.; — 3) Bekanntmachung, die Distanz- Bestimmung zwischen Niederingclheim und Kreuznach betr.; — 4) Bekanntmachung, die Nichterhebung eines Theils der Umlage 2r Klaffe in der Gemeinde Heegheim, Bezirks Büdingen, für 1843 betr.; — 5) Bekanntmachung, die Nichterhebung eines Theils der Umlage 3r Klaffe der Gemeinde Düdelsheim, Bezirks Büdingen, für 1813 betr.; — 6) Bekanntmachung, die Nichterhebung eines Ziels der Umlage 2t Klaffe der Gemeinde Haingründau für 1843 betr.; — 7) Verzeichnis der Vorlesungen, welche auf der Großherzogl. Hessischen Ludwigs-Universität zu Gießen im Winterhalbjahre iLjl gehalten und am 23. October allgemein ihren Anfang nehmen werden; — 8) Ertheilung eines Privilegs; g) Dienstnachrichten; — 10) Dienstentlassung; — 11) Concurrenzcröffnungen; — 12) Sterbfälle; — 13) Berichtigung.
Polizeiliche Bekanntmachungen.
Die Bestimmung des §. 13 der Polizei-Ordnung für die Stadt Gießen, wonach:
„an den Wochenmarkts-Tagen alle einkommenden Victualien auf öffentlichem Markt feilgchalten werden muffen und das Hausiren damit, vom Monat Mai bis Ende September, vor 10 Uhr, in den übrigen Monaten aber vor 11 Uhr Vormittags bei 3 st. Strafe und der Confiscation der Waare verboten ist,"
wird mit dem Ansügen hierdurch in Erinnerung gebracht, daß bei Butter die Entrichtung des sog. Wiegbellers von der Verbindlichkeit nach obiger Bestimmung auf öffentlichem Markt feil zu halten, nicht befreien kann und daß eine Verbindlichkeit zur Zahlung jenes Wieghellcrs an den Marktmeister nur dann vorlicgt, wenn von diesem auf Verlangen der Käufer oder Verkäufer das Wiegen wirklich vorgenommen worden ist.
Gießen am 12. October 1843.
Der Großherzogl. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen „ Prinz.
35) Zm verflossenen Sommer ist auf dem Selzersberge dabier ein Geldstück angeblich gefunden und dasselbe heute auf hiesigem ®r. Polizeibüreau abgegeben worden. Der Eigenthümer hat sich binnen den nächsten 4 Wochen zu legitimiren und dasselbe in Empfang zu nehmen, widrigenfalls darüber anderweit verfügt werden wird.
Gießen am 16. October 1843.
Zu Nr. K. G. 13290. Gießen am 16. Oktober 1843.
Betreffend: Die LandgestütS-Anstalt, nunmehr die Untersuchung der als Beschäler
benutzt werdenden Hengste von Privatpersonen für 1844.
Der Großherzoglich Hessische
Kreisrath des Krerses Gießen
an
sämmtliche Großh Bürgermeister dieses Kreises.
Ich beauftrage Sie, denjenigen in Ihren Gemeinden, welche Hengste zum Bedecken von Stuten im Jahr 1844 benutzen, und diese der bevorstehenden Untersuchung unterwerfen wollen, alsbald zu eröffnen, daß sie ihre deßfallsige Erklärung schriftlich oder mündlich längstens bis zum 23. d. M. unfehlbar aus meinem Bureau abzugeben hätten, indem aus spätere Anmeldungen keine Rücksicht genommen werden könne und sie mit ihren Gesuchen abgewiesen werden müßten.
Prinz.


