72

Gerste,

1,40

11

7

9

3 ,, h

°Olt* 19Jl(tr. 2Sr. 0,75 Wäschen Waizen, 2 Korn,

2 ,, 3 ,, 3 ,, ff - -

b. im Selzerpförter Feld:

2 Mltr. 3 Sr. Kpf. Gesch. 3 Ms. W-nzen, k o 3 2 ,, ocorn,

" " 2 3 1 - Gerste,

4. " 2 2 1 Hafer

int gesetzlichen jährlichen Anschlag von 256 ff. 28 kr. mit 4616 sl. 24 fr. ablösbar.

B Die der Frau Major von Schmalkalder zu Gießen gehörige gleiche Zehntgrundrente tote dte unter A. ertoähnte.

C Die dem Großh. Hosgcrichtsrath von Grol- man nt Gießen gehörige Zchntgrundrente von 40 fl. jährlich mit 720 fl. ablösbar.

D Die dem Hermann von Grolman dermalen in Amerika, für welchen Herr von Steegen zu Frankfurt a- M. als Generalbevollmächtigter zur Empfangnahme und zum Quittiren der Ablösungs- Summe ermächtigt ist, gehörige Zehntgrundrente

2 " 2 1,75 Hafer

im gesetzlichen jährlichen Anschläge von 44 fl. 21 kr 3 bl. mit 798 fl. 31% kr. ablösbar. , , E Die der Ehegattin des Großb. Districts- Einnehmers Heflemcr in Rüsselsheim, Charlotte geb. von Grolman gehörige Zehntgrundreiite von 1 Mltr. 1 Sr. 2 Kpf. 1 Gesch. - Ms. Waizen,

3 ,, 2 2% ,, Korn,

L 2 2 2 1% ft Geilte,

5 _ 2 2 2% Hafer

im gesetzlichen jährlichen Anschlag von 54 fl. 45% fr. mit 985 fl. 39 kr. ablösbar;

3) in der Gemarkung Heuchelheim, a die der Frau Stallmeister von Schma.kalder

' tu Darmstadt gehörige, ans dem Selzerpsor- rerfeld, Gemarkung Gießen, in die Gemar­kung Heuchelheim überziehende Zehntgrund­rente, von 1 Sr. 3 Gesch. 1 Ms. Korn im gesetzlichen jährlichen Anschlag von I fl. 42 fr. 1 hl. mit 30 fl. 40 fr. 2 hl. ablösbar,

], eine gleiche wie die unter B. beschriebene, der ' Frau Majorin von Schmalkalder zu Gießen gehörige Zehntgrundrenft

sollen abgelößt werden; es werden daher alle be­kannte und unbekannte Betheiligte mit ^Ausschluß des Großh. Lehnsfiökus, über dessen Ansprüche an die sub. 1. erwähnte Grundrente feilt Ausland obwaltet, aufgesordert, ihre etwaigen Rechtsansprüche bezüglich jener Ablösungen sogewiß binnen zwei

a. im Neustädter Feld von ,

5 Mltr. 3 Sr. 1 Kpf. 3 Gesch. < Ms. Watzen, 3 2 1% SDr,b

1 , - ,, 1 Gerste,

1% Hafer;

Monaten bei der unterzeichneken Behörde anzu­zeigen, als sonst nach Ablauf dieser Frist die Aus­zahlung der Ablösungseapitalien an die oben er­wähnten Berechtigten gestattet werden wird.

Gießen den 11. Februar 1843.

Großh. Hess. Stadtgericht.

Müller. Haberkorn.

364) Da die Wittwe des dahier verstorbenen Schutzjuden Jacob Präger, dessen Erbschaft nur unter der Nechtswohlthat des Inventars angetreten hat, so werden alle Gläubiger des Jacob Präger hier­mit aufgefordert, ihre Forderungen bei Vermeidung Ausschlusses im Termin

Montag den 20. März l. I., bei unterzeichneter Gerichtsstelle anzumelden.

Gießen, den 10. März 1843.

Großh. Hess. Stadtgericht.

Müller.

Besondere Bekanntmachungen.

374) Nach Art. 9. der WiesenpolizeiordmiNF sind die Wiesen vom 1. April an bis zur völlig be­endeten Grummeterndte geschlossen und dürfen in die­ser Zeit bei Vermeidung folgender Strafen nicht behütet werden: ,

1) mit Pferden und Rindvieh bet 30 fr. Strafe für das Stück,

2) mit Schweinen bei 2 fr. Straft für das Stück, 3) mit Schaaftn 5 ,, ,,

4) mit Gänsen 2 ,, t>

Zu Folge höherer Weisung bringe ich diese Bestimmungen wiederholt zur Kenntniß der hiesigen Einwohner.

Gießen den 9. März 1843.

Der Bürgermeister Gg. Reiber.

340) Den betreffenden Pferdebesitzern dient zur Nachricht, daß die Gr. Landbeschäler auf der hiesigen Gestütsstation angelangt sind.

Gießen den 7. März 1843.

Der Gr. Bürgermeister Gg. Reiber.

345) Zur Beseitigung alleufallsiger Zweifel wird bekannt gemacht, daß ich

1) an jedem Vormittag in der Woche, ausschließ­lich der Sonn- und Feiertage und

2) in den ersten zehn Tagen eines jeden Monats, so wie am Dienstag und Samstag, auch Nach­mittags von 24 Uhr

Steuern und andere Abgaben annehme.

Gießen den 9. März 1843.

Mandl, Steuer-Einnehmer.