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2.

Preise für die Feldfchützen betreffend.

Der Ausschuß des landwirthschastlichen Vereins von Oberhessen hat in seiner Sitzung am 9. Januar d. I. für das Jahr 1843 die Summe von 90 fl. zu 6 Preisen a 15 fl. für die­jenigen 6 Feldschützen ausgesetzt, welche am längsten jedoch wenigstens 1 0 Jahre lang un­unterbrochen das Schützenamt bekleidet, und sich durch gute Dienste am meisten ausgezeichnet haben.

Diejenigen Feldschützen, welche sich um Preise bewerben wollen, haben ein Zeugniß des betreffenden Großh. Bürgermeisters und des Gemeinderaths über die Zeit ihrer Anstellung und Dienstleistungen, welches jedenfalls von dem zuständigen Landgerichte hinsichtlich deren Dienst­leistungen begutachtet sein muß, zu erbringen, und ihr, mit dieseni Zeugnisse unterstütztes Gesuch spätestens bis Ende Mai l. I. durch den Großh. Bürgermeister ihres Wohnorts an uns ein# senden zu lassen.

Gesuche und Zeugnisse können auf stempelfreies Papier ausgefertigt werden.

Die Großh. Bürgermeister der Provinz Oberhessen sind ersucht, vorstehende Bekanntmachung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen.

Gießen, den 11. Februar 1843.

Der Präsident des landwirthschastlichen Vereins von Oberhessen.

Zn dessen Abwesenheit,

Schneider.

5.

Die Abhaltung besonderer Vullenmarkte betreffend.

WdiHwoch den 29. Mtärz d. Z. wird zu Greffen für das Jahr 1843 der erste der von dem landwirthschastlichen Verein der Provinz Oberhessen veranstalteten Bullenmärkte in Verbindung mit dem an jenem Tage dort statthabenden Viehmarkte abgehalten werden.

Bereits im vorigen Jahre haben wir auf die Vortheile der Bullenmärkte aufmerksam gemacht (landw. Zeitschrift Beilage M, 2); einer besonder» Aufforderung zu recht zahlreichem Besuche des Marktes durch Käufer wie Verkäufer wird es kaum bedürfen, da jene Vortheile für beide Theile wohl einleuchtend genug sind. Für Zuchtstiere, welche nicht verkauft werden konnten, wird, so­fern sie sonst tüchtig waren, eine Wegentschädigung ausbezahlt werden, und zwar, wenn sie zwei Stunden und weiter hergekommen sind, 24 Kreuzer für jede Stunde der Entfernung.

Man hat jedoch nur zur Zucht taugliche, noch junge Zuchtstiere im Auge. Auch Ausländern wird die Concurrcnz mit Bullen zugestanden. Die vorgeschriebenen Gesundheitöscheine sind von In- und Ausländem mitzubring.cn.

Bemerkt wird noch, daß der landwirthschastliche Verein seinerseits den Käufern von Zucht- stieren für Gemeinden rc. auf Verlangen mit Rath an die Hand gehen wird.

Gießen dm 15. Februar 1843.

Der Präsident des landwirthschastlichen Vereins von Oberhessen.

Zn dessen Abwesenheit,

Schneider.

Edrctalladmgen.

312) Folgende Grundrenten:

1) in der Gemarkung Namcheim die der Frau Stallmeister von Schmatkalder in Darmstadt ge­hörende Zehnlgrundrente von 19 Mltr. 2 Sr. 1 Gesch. 3 Ms. Korn, 19 Mltr. 3 Sr. 3 Kpf. 3

Gesch. 1 Ms. Gerste, 22 fl. 13 kr. 1 hl. Geld im gesetzlichen jährlichen Anschlag von 223 fl. 29 kr. 1 hl. mit 4022 fl. 46 kr. ablösbar,

2) in der Gemarkung Gießen,

A. die der Frau Stallmeister von Schmalkader in Darmstadt gehörende Zehmgrundrente: