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Außerdem bat sich iit den vorerwähnten Fällen der Contravenient nach Umständen noch der sofortigen Verhaftung, und derienige, welcher sich einer solchen Maasregel widersetzt, oberste zu gewärtchen U^' ^^olgung nach den desfallsigen Bestimmungen des Strafgesetzbuches Ä Alle zur Nachtzeit svon Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang) verkommenden Uebertretunqeu vorstehender Bestimmungen werden mit dem Doppelten der Strafe, welche sie sonst einfach ae. troffen haben wurde, geahndet. '

H Eltern, Vormünder, Erzieher und Lehrherren sind für die auf die gegenwärtigen Anordnungen Bezug habenden Handlungen ihrer Kinder, Mündel, Zöglinge und Lehrlinge verantwortlich und haben die von denselben verwirkten Geldstrafen zu bezahlen.

Gießen den 30. Januar 1843.

Der Großh. Heff Kreisrath daselbst.

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7) Zwei Wagenbüchscn, ein Stück Braunkohlen, ein Geldbeutel mit einigem Geld, ein buntes Sacktuch und mehrere einzelne Schlüffel

sind gefunden und auf Großh. Polizeibüreau dahier abgegeben worden. Gießen am 9. Februar 1843.

Edictalladnngen.

431) Forderungen an den Nachlaß der ver­storbenen Sergant Kronebcrgers Wittwe sind bei Meidung Ausschlusses von der Masse bis zum 13. k. M. dahier anzumelden.

Gießen den 28. Januar 1843.

Großh. Hess. Stadtgericht. Müller. Habcrkorn.

123) Erb- oder sonstige Ansprüche an den Nachlaß des Bürgers und Wirths Georg Melchior Sack dahier, sind im Termin

Donnerstag den 23. Februar, Vormittags 9 Uhr, anzuzeigen, widrigenfalls solche bei Vertheilung des Nachlasses nicht berücksichtigt werden.

Gießen am 26. Jan. 1843.

Großh. Hess. Stadtgericht. Müller.

180) Auf den Immobilien des Valentin Wey­hershausen zu Rederode haftet eine hypothekarische Schuld von 80 Rthlr., welche von den Rechtsvor­fahren des Weyhershausen, Johannes Weyhers- Hausen und dessen Ehefrau, Anna Catharina geb. Nuhn von Rederode laut gerichtlichen Instruments vom 10. April 1804 bei dem Pfarrer Neuber zu Beenhausen erborgt, aber auch angeblich vor län­gerer Zeit nebst Zinsen wieder zurückgezahlt wor­den sind.

Da der Pfarrer Neuber verstorben, dessen Erben aber dahier unbekannt sind, werden hier­durch alle diejenigen, welche noch Ansprüche aus der fraglichen Obligation zu haben vermeinen, hier­mit öffentlich aufgefordert, solche im Termin

den 1. März d. I., Morgens 9 Uhr, bei dem Rechts nachtheile der Erlöschung der Hy­pothek dahier geltend zu machen.

Niederaula den 30. Januar 1843.

Kurkürstl. Hess. Jnstiz-Amt.

(unter;.) Theiß. Beglaubigt I. Frank.

Besondere Bekanntmachung.

187) Diejenigen Eltern oder Vormünder von Conscriptionspflichrigeii, welche bei der diesjährigen Recrutirung Depotansprüche machen wollen, haben solche sogleich, jedenfalls aber vor Abnahme der Ortslifte bei der, unterzeichneten Behörde anzu« bringen, weil fpäter angebrachte Reclamationen nicht berücksichtiget werden.

Gießen den 7. Februar 1843.

Der Gr. Bürgermeister Gg. Reiber.

Versteigerungen.

135) Montag den 13. Februar l. J Nachmittags 3 Uhr>

sollen auf dahicsigem Nathhaus folgende, dem Bal- thaser Walther, dermalen in Dorlar, gehörende Im­mobilien:

1) 450 OlKlftr. Acker, die krummen Accker auf den Glcibcrqerweg, 2r Klasse, ztbar.,

2) 526 Acker Hinterm Steg, 2r Kl,

zehntbar,