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3) Zeder Bäcker und jeder Metzger ist bei 1 ff. 30 kr. Strafe gehalten, an seinem Laden eine schwarze Tafel aufzuhängen, auf welche mit Kreide die bestehenden Taren durch die Ortspolizeidieoer jedesmal einzuschreiben sind.

4) Zeder Verkauf über die Taxe ist den betreffenden Gewerbtreibenden bei 5 ff. Strafe verboten. Sie, die Großh. Bürgermeister, werden angewiesen, gegenwärtige Anordnungen in Ihren Gemeinden durch die Schelle zu veröffentlichen und die genaue Beobachtung derselben strenge zu überwachen.

Prinz.

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Besondere Bekanntmachungen.

1947) Zu Anfertigung der Hundksteuerliste pro. 1H44 wird das Ab, und Zuschreiven der Hunde innerhalb 14 Tagen für Diejenigen in Erinnerung gebracht, welche entweder solche in der Liste aus« zustreichen oder neu in Zugang zu bringen haben. Diejenigen, welche ihre neu angeschaffteu Hunde nicht anzeigen, haben es sich dann selbst zuzuschreiben, weu« sie bei der demnächstigen Visitation in die gesetzliche Strafe verfallen.

Gießen den 5. December 1843.

Der Gr. Bürgermeister Gg. Reiber.

1905) Die Arbeiten bei der Sparkasse - Der, waltung habe» sich so vermehrt, daß zur Bezahlung der Zinsen, welche für das Zahr 1843 fällig ge­worden sind, sowie zur Annahme der Einlagen, welche im Monate December bei der Sparkasse ge­macht werden wollen, folgende außerordentliche Ge. schäftstage anberüumt weiden müssen, und zwar

Vormittags von 8 bis 12 Ubr;

1) Samstag den 9. December 1843.

2) Montag 11.

3) Samstag 16.

4) Montag 18.

5) Samstag 23.

Diejenigen hiesigen Einwohner, welche aus der . Sparkasse Zinsen zu empfangen, oder dahin Zah- lringen zu leisten haben, werden daher aufgefordert, mir an diesen außerordentlichen Geschäftstagen und nicht Mittwochs sich einzufinden, weil an diesem Tag nur von Auswärtigen Zahlungen angenommen resp. geleistet werden können und die hiesigen Ein­wohner daher zurückgewiesen werden müssen.

Die Dienstherrschaften werden ersucht, ihr Ge­sinde hierauf aufmerksam zu machen und ihnen da­durch vergebliche Gänge und großen Zeitaufwand zu ersparen.

Gießen den 30. Rovbr. 1843.

Kehr, Rechner der Spar- und Leihkasse.

4962) Zufolge höheren Auftrags bringt man hiermit zur Kenntniß, daß durch die Annahme eines weiteren Briefträgers die Anordnung getrof­fen worden ist, daß die Zeitungen nunmehr durch

die Briefträger zeitig an die Abonnenten über­bracht werden können. Für das sleberbringrn ist eine Bestellgebühr zu entrichten, die in nachstehen­der Weise regulirt und festgesetzt worden ist:

i) Für diejenigen Zeitungen, welche wem'ger als 4 mal in der Woche erscheinen und über­bracht werden, jährlich . . . . 30 fr.

1) Für solche, welche 4 bis 7 mal erscheinen und überbracht werden, jährlich . . . Ist.

8) Für diejenigen, welche mehr als 7 mal er­scheinen und überbracht werden, jährlich

1 ff, 30 kr.

Diejenigen Abonnenten, welche auf diese Weise ihre Zeitungen überbracht zu haben wünschen, haben dies zeitig bei dem unterzeichneten Post- Amt anzumelden.

Gießen den 7. December 1843.

Großherzogl. Hessisches Post-Amt.

Voigt, Postamtsverweser.

Versteigerungen.

1899) Das wiederhergestellte, bequem eingerich­tete Wohnhaus der Schreiner Balthasar Schwan'« scheu Eheleute dahier

7,2 Klft. oder 2^/,^ Rth. Wohnhaus, Hin­terbau (wohnlich eingerichtet), mit Stall und Keller, Schweinstall, mit Grund und Hofraum, auf dem Tiesenweg an Da­niel Plank, 7% kr. Zins dem Fiskus

soll

Montag, den 11. December d. I., Nachmittags 2 Uhr,

wiederholt auf dahiesigem Rathhause öffentlich meist­bietend versteigert werden.

Etwaige Steiglustige können das Haus jeder­zeit einsehen und haben sich deshalb an Schreiner Hellmold dahier zu wenden,

Gießen den 23. Novbr. 1843.

Großh. Hess. Stadtgericht.

Müller. J)r. Zimmermann.

1933) Dienstag den 12. December l. I. und die folgenden Tage, jedesmal von

Nachmittags 1 Uhr an,