Anzeigeblatt
Samstag den 9. December
ruchtpreise
für die Stadt und den Kreis Gießen.
-N 49 hx« n
Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 9-biö 16. December *843. _
Fleischtaxe.
1 Pfand gutes Ochsenfleisch .■ . -
t „ Kuhffeisch ......
1 „ Rindfleisch ......
t „ Kalbfleisch . s . •
1 „ Schweinefleisch . ,
t „ Hammelfleisch gemästet .
1 „ Wurst von pur Schweinen ,
1 „ gemischte Wurst ....
1 „ Bratwurst
1 „ Schwartemagen . . .
1 „ geräucherter Speck . . . t „ Schinken und Dörrfleisch .
1 „■ Rindsfett ......
i „ Hammelsfett ...
1 „ Schweineschmalz» ausgelassenes . . ....
1 „ desgleichen, uuausgelaffen
fr.
13 11
10
9 13
10
16 12
18 18
22 18
16 16
22 20
। i t i । i । i । i । i । *> i । । 1 n
«nm. Die Zugaben dürfe» in weiter nichts, als in Fleisch von der- selben Kattuns bestehen, ».zwar aufcoPfd.Fleisch nicht mebraisan- dcrthaldPfd.u.s. w. nach VroDor«1 tion, welches auf 1 Pfd. nichtoöllig 5 Leih anSmacht. Stopfe, Süße, Sc. raub, wie auch diel ganzblutigcnund. nichtgenießbaren StückevomHalS, sind sonder Zu- gäbe gänzlich aut- geschlossen.
Brodtaxe.
2 Pf. ordinäres Brod, au6 * Gersten- und
4 h n "14 Lornmehl bestehend
6 „ H II >
2 Pf. gemischtes Brod! qu8 $ Waizen- und
4 " i | Kornmehl bestehend
6 " 5 Lth. 2 Qtt Wafferweck .
4 , 2 e Milchbrod
Marktpreise.
1 Pfund Butter •
auch . . .......
\ 5 Handkäse.....' .......
i 3 Cpcr .............
, i Pfund Walzenmehl ........
1 n grob geschälte Gerste ......
1 » klein geschäüe Gerste.......
n,
5 11 17
6 13 19
i
1
6
18
19
8
4
6
4
8
irif'i’ii...__uiii- ll__i
Städte
Gemas
Waizen 1
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Friedberg ......
Gießen .....
Grünberg . ...
Marburg am 25. November Wevlar am 2. December.
das Malter das Malter das Malter das Mott der Scheffel
Pf. 1 fl- । fr-! 200' 101 30 200 10 10
—> s. 50 — 8'344
901 4 28
Pf. 190 200
1 84
fl. kr.
8 -
8 10
7; 50
51 57
sl 30
PH
165
72
fl. kr.
6 -
5 5g
6 15
4 24
2 35z
Pf ! fl- — 1 3 — I 3 - 3
2
- 1
kr.
2i
29
£11111
fl.
6
7
kr.
24
30
£i u ii
fl.
6
kr.
24
Bekanntmachung.
Nr. Ä. G. 15720. Gießen am 5. December 1843.
Betreffend: Die. Polizeitarcn für Fleisch und Backwaaren.
Der Großherzoglich He|si|che Kreisrath des Kreises Gießen an sammtliche Großh. Bürgermeister des Kreises, mit Ausnahme des Gr. Bürgermeisters zu Gießen.
Um im ganzen diesseitigen Kreise gleichmäßige Brod- und Fleisch-Preise zu erzielen, zugleich aber auch Benachtdeiliqungen des Publikums in dieser Beziehung zu verhüten, verfüge ich:
1) Die in dem gegenwärtigen Anzeigeblatt erscheinenden, für die Stadt Gießen bestimmten Polizei- raren finden, vom 1. Januar künftigen Jahres an, auch auf alle andere Orte dieses Kreises, jedoch in der Art Anwendung, daß für letztere die Taxe: bei Fleisch drei Heller auf das Pfuud, bei Brod dagegen ein Heller auf 2 Pfund, weniger betragt. Die Bestimmungen wegen der Zugaben bleiben für Sadt und Land gleich geltend. , - .
2) So oft die Palizeitaren in dem Anzeigeblatt abgeändert erscheinen, muß solches m den Gemeinden! außerhalb Gießen durch die Schelle besonders bekannt gemacht werden.


