Anzeigeblatt
für die Stadtsmd den Kreis Gießen.
j|ß ZEs. Samstag den s. September. I.8A3.
Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 9. bis 16. September 1843
pf.
Brodpreise
kr. pf.;
Fleisch,preise
A nm. Die Zu-
2 Pf. ordinäres Brod
1
inFlecsch »unter«
2
1
1
1
1
14
12
11
9
1 1
1
g! gaben dürfen in 2 weiter nichts, als
1
1
1
1
1
1
1
22
20
4
6
2
4 6
aus | Gersten- und j Kornmehl bestehend
Rindfleisch
Kalbfleisch auch -
Schweinefleisch .... Hammelfleisch gemästet .
Wurst von pur Schweinen , gemischte Wurst . . . . Bratwurst Schwartemagen . . . geräucherter Speck . . . Schinken und Dörrfleisch .
Nindsfett
Hammelsfett
Schweineschmalz, ausgelassenes .......
desgleichen, unausgelassen
fr.
5 io 15
6
12
18
1
1
6
22
23
8
4
5
4
8
nicht mehr als an-i dcrihaibPfd.u.s. w. nach Proportion,welches aufl Pfd. nichtvöllig 5 Loth ausmacht. Köpfe, Füße, ©e«i. raub, wie auch die ganz blutigen und nichtgcnicßbaren Stücke oom Hals, sind vondcr Zugabegänzlich ausgeschlossen.
5 Handkäse
4 Eher
1 Pfund Waizenmehl . .
1 n grob geschälte Gerste
1 „ klein geschälte Gerste
15
11
16
12
18
18
22
18
16,
16
~ | selben Gattung । bestehen, u. zwar I aufioPfd.Fleisch
Pf. gemischtes Brod> mg . Walzen- und /' " " । | Kornmehl bestehend
" 5 Lth. 2 ÜL Wafferwcck .
4 u 3 » Milchbrod
Marktpreise.
I Maas Milch . . . > i Pfund Butter ......
auch ...
1 Pfund gutes Ochsenfleisch . Kuhfleisch . . . .
Frachtpreise.
Städte
Geinäs
Waizen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Friedberg.....
Gießen .....
Grünberg.....
Marburg am 26. August Wetzlar am 2. September.
das Malter das Malter das Malter daö Mott der Scheffel
*
200
90
st. I fr.
9i -
9 30
81 40
8l 45
4| 28
Pst
200
84
fl. ; kr.
71 - 1\ 20 7| - 5.28^
6 24J
Pst
165
72
fl. i kr.
4 —
4 30
5 20
8 10
2 20
i 1 III?
fl.
6
3
5
4
fr. 30 50 20 40
Illi 1
fl.
4
6
1 I 1 S 1 n
£11111
fl.
5
fr.
20
Polizeiliche Bekanntmachungen.
Sämmtlrche hiesige Metzger haben unterm Gestrigen ihre Gcwerbspatente mit der Erklärung zurück- aeacben, daß sie zwar noch bis zum 3. künftigen Monats schlachten, sodann aber ihr Gewerbe, wegen der durch das neue Octroi-Reglement erfolgten Erhöhung der Schlachtsteuer, nicderlegen würden; zugleich wurde von denselben ihr Austritt aus dem Zunftverband angezeigt.
Von der unterzeichneten Behörde werden nun Anordnungen getroffen werden, damit durch die gedachte Bcrweiqcrunq des ferneren Schlachtens kein Flcischmangel dahier entsteht, die hiesigen Einwohner jedoch zugleich aufgefordxrt, auch ihrerseits bei Zeiten Vorsorge zu treffen, damit sie ihren Fieischbedars von außen beziehen können. ,
Gleichzeitig wird hierdurch daö freie Einbringen des Fleisches jeder Sorte in hiesige Stadt, vom 1. künftigen Monats an, vorläufig auf ein volles Iahe in der Art ausdrücklich gestattet, daß Jedermann befugt erscheint, seinen eigenen Fleischbcdarf von außen gegen Entrichtung des Octrois von % Kreuzer xr. ß — bei einzelnen Pfunden — ohne Weiteres auf Bestellung zu beziehen. Diejenigen auswärtigen Metzger, welche unbestelltes Fleisch zum Verkauf embriugen wollen, haben sich auch noch mit dem üblichen Fleischbeschau- Schein zu versehen. Denselben wird auf Änmeldcn ein besonderes, geeignetes Local zum Aushauen des Fleisches in dem hiesigen Zeughause angewiesen werden.


