Anzeigeblatt

für die Stadtsmd den Kreis Gießen.

j|ß ZEs. Samstag den s. September. I.8A3.

Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 9. bis 16. September 1843

pf.

Brodpreise

kr. pf.;

Fleisch,preise

A nm. Die Zu-

2 Pf. ordinäres Brod

1

inFlecsch »unter«

2

1

1

1

1

14

12

11

9

1 1

1

g! gaben dürfen in 2 weiter nichts, als

1

1

1

1

1

1

1

22

20

4

6

2

4 6

aus | Gersten- und j Kornmehl bestehend

Rindfleisch

Kalbfleisch auch -

Schweinefleisch .... Hammelfleisch gemästet .

Wurst von pur Schweinen , gemischte Wurst . . . . Bratwurst Schwartemagen . . . geräucherter Speck . . . Schinken und Dörrfleisch .

Nindsfett

Hammelsfett

Schweineschmalz, ausgelas­senes .......

desgleichen, unausgelassen

fr.

5 io 15

6

12

18

1

1

6

22

23

8

4

5

4

8

nicht mehr als an-i dcrihaibPfd.u.s. w. nach Propor­tion,welches aufl Pfd. nichtvöllig 5 Loth ausmacht. Köpfe, Füße, ©e«i. raub, wie auch die ganz blutigen und nichtgcnicßbaren Stücke oom Hals, sind vondcr Zu­gabegänzlich aus­geschlossen.

5 Handkäse

4 Eher

1 Pfund Waizenmehl . .

1 n grob geschälte Gerste

1 klein geschälte Gerste

15

11

16

12

18

18

22

18

16,

16

~ | selben Gattung bestehen, u. zwar I aufioPfd.Fleisch

Pf. gemischtes Brod> mg . Walzen- und /' " " | Kornmehl bestehend

" 5 Lth. 2 ÜL Wafferwcck .

4 u 3 » Milchbrod

Marktpreise.

I Maas Milch . . . > i Pfund Butter ......

auch ...

1 Pfund gutes Ochsenfleisch . Kuhfleisch . . . .

Frachtpreise.

Städte

Geinäs

Waizen

Korn

Gerste

Hafer

Erbsen

Linsen

Friedberg.....

Gießen .....

Grünberg.....

Marburg am 26. August Wetzlar am 2. September.

das Malter das Malter das Malter daö Mott der Scheffel

*

200

90

st. I fr.

9i -

9 30

81 40

8l 45

4| 28

Pst

200

84

fl. ; kr.

71 - 1\ 20 7| - 5.28^

6 24J

Pst

165

72

fl. i kr.

4

4 30

5 20

8 10

2 20

i 1 III?

fl.

6

3

5

4

fr. 30 50 20 40

Illi 1

fl.

4

6

1 I 1 S 1 n

£11111

fl.

5

fr.

20

Polizeiliche Bekanntmachungen.

Sämmtlrche hiesige Metzger haben unterm Gestrigen ihre Gcwerbspatente mit der Erklärung zurück- aeacben, daß sie zwar noch bis zum 3. künftigen Monats schlachten, sodann aber ihr Gewerbe, wegen der durch das neue Octroi-Reglement erfolgten Erhöhung der Schlachtsteuer, nicderlegen würden; zugleich wurde von denselben ihr Austritt aus dem Zunftverband angezeigt.

Von der unterzeichneten Behörde werden nun Anordnungen getroffen werden, damit durch die gedachte Bcrweiqcrunq des ferneren Schlachtens kein Flcischmangel dahier entsteht, die hiesigen Einwohner jedoch zu­gleich aufgefordxrt, auch ihrerseits bei Zeiten Vorsorge zu treffen, damit sie ihren Fieischbedars von außen beziehen können. ,

Gleichzeitig wird hierdurch daö freie Einbringen des Fleisches jeder Sorte in hiesige Stadt, vom 1. künftigen Monats an, vorläufig auf ein volles Iahe in der Art ausdrücklich gestattet, daß Jedermann befugt erscheint, seinen eigenen Fleischbcdarf von außen gegen Entrichtung des Octrois von % Kreuzer xr. ß bei einzelnen Pfunden ohne Weiteres auf Bestellung zu beziehen. Diejenigen auswärtigen Metzger, welche unbestelltes Fleisch zum Verkauf embriugen wollen, haben sich auch noch mit dem üblichen Fleischbeschau- Schein zu versehen. Denselben wird auf Änmeldcn ein besonderes, geeignetes Local zum Aushauen des Fleisches in dem hiesigen Zeughause angewiesen werden.