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bühren von dem gedachten Gr. Bürgermeister Grundbuchsauszüge (Geschosse) zu verlangen. Auch werden sie durch denselben auf die von den Feld- gcschworuen entdeckt werdenden, sie betreffenden Fehler, aufmerksam gemacht werden.

Allen denjenigen, welche sich bei den Angaben des Grundbuchs rücksichtlich des Besitzstandes für beschwert erachten, steht es frei, binnen einer Frist von sechs Monaten ihre Anstande entweder auf gütlichem Wege bei dem Gr. Bürgermeister der genannten Gemeinde, durch welchen sie ihre etwaigen Gegner vorladen lassen können, zu be­seitigen und insofern d es nicht von Erfolg ist, ihre Ansprüche bei dem für Besitzstreitigkeiten zustän­digen Gericht geltend zu machen. Ist dieses Ge­richt ein anderes, als das unterzeichnete, so haben sie davon, daß Letzteres geschehen, binnen eben dieser Frist Anzeige zu machen.

Dieselbe Anzeige liegt ihnen binnen derselben Frist alsdann ob, wenn sie vor Offenlegung des Grundbuchs gegen den daselbst eingetragenen Be­sitzer eine Besitzklage angestellt haben.

Nach Ablauf dieser Frist wird der Besitz, wie ihn das erwähnte Grundbuch angibt, in Bezug auf die Personen der Besitzer in allen Fällen für richtig angenommen, in welchen weder eine güt­liche Vereinigung bei dem Bürgermeister zu Pro­tokoll gegeben, noch eine gerichtliche Klage des­halb erhoben und erforderlichen Falls bei dem un­terzeichneten Gericht zur Anzeige gebracht worden ist.

Die bestimmte Frist von sechs Monaten geht mit dem 3l. (e n und dreißigsten) October laufen­den Jahres zu Ende.

Gießen den 8. April 1843.

Großh Hess. Landgericht. Ploch.

Besondere Bekanntmachungen.

1429) Der im Kalende auf den 11. und 12. October angezeigte Vieh- und Krä- mermarkr zu Gießeil wird wegen der jü­dischen Feiertage den 19. und 20. Sep­tember d. I. abgehalten werden.

Gießen den 4. September 1843.

Der Gr. Bürgermeister Gg. Reiber.

1341) Aufforderung an die Schuldner der hiesigen Pfand- und ileih-Anslalt.

Die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leih­anstalt, deren Pfänder in den Monaten Januar, Februar, März, April, Mai und Juni 1843 ver­fallen sind, werden aufgefordert, solche bis zum 9. Septbr. d. I. entweder einzulöscn oder zu prolongiren,

als sonst deren Versteigerung am 19. Octbr. d.J. statt- sindet. Pfänder aus wollenen Stoffen, die bereits sechs Monate verpfändet waren, müssen unbedingt, gegen Baarzahlung, eingclößt werden.

Gießen den 21. August 1843.

Die Gr. Pfandhausverwaltung. Bieler. ' Pfeil.

Versteigerungen.

1397) Donnerstag den 7. September d. I., Nachmittags um 2 Uhr,

sollen auf freiwilliges Ansuchen des Bäckers Jo­hann Heinrich Noll H.'D. Sohn I. dahier, fol­gende Grundstücke:

1) 474 Klftr. Acker Laggärten am Wismarer Weg n. Baltb. Loos und Wilh. Krailing,

2) 356 Acker, stößt a. d. Wismarer Weg ne­

ben Sophia Vetzbergcr und Joh. Conrad Noll,

3) 180

ff

Acker auf dem Glerberger Weg, neben Ludwig Herbert und Andreas Loos,

4) 231

ff

Acker, die krummen Aecker, aufdem Gleiberger Weg, neben Wil­helm Burkhaid und M. Laur- pus, David, es.,

5) 746

ff

Wiese auf der großen Weide, neben G. Plank und Chr. Löber,

6) 718

ff

Acker am Rosenkranz an Jacob Gorr, I. S. und Joh. Hoffmann, And. S.

7) 58

ff

Acker auf der Hohleiche, neben Joh. Becker, L. S., zu Heuchelheim,

8) 58

ff

Acker daselbst, neben Chr. Löber, Bäcker,

8) 500

ff

Acker auf der Hohleiche, neben Christian Wallenfells und Georg Reiber,

10) 71

ff

Acker am Hamm, neben Philipp Sack, B. S.,

11) 68

ff

Acker daselbst, neben Phil. Lotz,

12) 306

ff

Acker bei dem Jugbardtebrunnen, neben Johannette Jughardt und Phil. Jac. Cbr. Oppermann,

13) 333

ft

Acker auf dem Barresgraben, neben Conrad Weidig, W. S>, Metzger,

14) 292

ff

Acker daselbst, neben Jacob Wal­ther, Laternenwärter,

15) 208

ff

Acker auf der Weißerde, neben Chr. Löber,

16) 208

ff

Wiese daselbst an sich selbst.

17) 236

ff

Wiese daselbst an sich selbst,

18) 239

ff

Wiese daselbst an sich selbst und Christian P