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des

Anzeigeblatts für die Stadt «nd den Kreis Gieße«.

Mittwoch den 6. September

Polizeiliche Bekanntmachungen,

Die kreisrätbliche Verfügung vom 5. August 1840 (Siebe Anzeigeblatt 32 von 1840) wo­nach das Reiten, Fahren und Viehtrciben auf den Banquets, (Fußbänken), der L-traßen und Gasten hicstaer Stadt sowohl innerhalb als außerhalb der Stadtthore bei Strafe verboten ist, wird imt Cem Anfügen hierdurch eingeschärft, daß unter diesem Verbote auch diejenigen Strecken vor den Stadtthoren begriffen sind, welche früher als Sommerweg benutzt, nunmehr aber durch Placate, alsHUppsüoe bezeichnet worden sind und Namentlich vor dem Selter» und Walllhor bis an die letzten an der Cyaustee gelegenen Häuser reiche».

Gießen am 1. September 1843. , _ _ _ ß ,, . n.. -

Der Großh. Hess. Krersrach des Kreises Gießm.

Prinz.

32) Ein Schul-Atlas, eine Kindertasche und ein Handtuch

sind gefunden und auf Großh. Polizeibüreau dahier abgegeben worden.

Gießen am 4. September 1843.

Edictalladungen.

1422) Philipp Conrad Ludwig und dessen Kin­der von Krofdorf, haben nachbenannte in der Ge­markung Rodheim gelegene Grundstücke:

vni. 87 Klstr. im Kreuzgarten,

117 Klstr. im Hopfengarten, verkauft, können jedoch ihr Eigenthum davon nicht urkundlich nachzeigen. Wer also Ansprüche irgend einer Art an diese Immobilien zu haben glaubt, der hat dieselben so gewiß binnen 60 Tagen a dato dahier geltend zu machen, als sonst die erforderlichen Kaufbriefe ohne weiteres consirmirt werden.

Gießen den 22. August 1843.

Großh. Hess. Stadtgericht. Müller. Brumhard.

1284) Philipp Ihm in Wieseck verpfändete am 13. Juli 1815 dem Reitknecht Daniel Becker in Gießen wegen eines Darlchus von 100 ff. verschie­dene Grundstücke. Die gerichtlich bestätigte Hypo­thek kam durch Cession vom 25. Januar 1820. an Waldschütz Königs Erben in Gießen und durch

Erbgang an die Ehefrau des hiesigen Ortsbürgers Ludwig Nour. Später ist das Kapital abgetragen, die Obligation aber nickt zurück gegeben worden, weil sic verschnitten wurde und sie ist daher in dem Hypothekenbuch noch nicht ausgelöscht. Auf den Antrag der Interessenten fordert man nun alle diejenigen, welche etwa noch Ansprüche aus dieser Hypothek machen könnten, auf, dieselben so gewiß binnen 60 Tagen von heute an dahier zu begründen, als sonst dieselbe für mortificirt erklärt und gelöscht werden wird.

Gießen am 11. August 1843.

Gr. Hess. Landgericht. Ploch.

709) Verfügung.

Zur öffentlichen Kenntniß wird hiermit ge­bracht, daß das neu errichtete Grundbuch der Ge­markung Ruttershausen in der Wohnung des Gr. Bürgermeisters Klinket daselbst offen gelegt worden ist.

Die Betheiligten sind befugt, dieses Grund­buch in dem bezeichneten Loeal während der Zeit der Offenlegung einzusehen, auch gegen die Ge-