Änzeigebtatt

für die Stadt und den Kreis Gießen.

Jo 33 Samstag den 2. September. 1S43»

Frucht- und Bictualienpreise zu Gießen vom 2. biö 9. September 1843.

Fleischpreise.

1 Pfund gutes Ochseuflcisch . . .

1 Kuhfleisch .....

1 Rindfleisch

1 Kalbfleisch . . . .

auch.......

1 Schweinefleisch . . . .

t Hammelfleisch gemästet .

1 Wurst von pur Schweinen ,

1 gemischte Wurst . . . .

1 Bratwurst

1 Schwarteinagen . . .

1 geräucherter Speck . . .

1 Schinken und Dörrfleisch .

1 Rindsfett .....

1 «Hammelsfctt

1 Schweineschmalz, ausgelas­senes . .....

1 desgleichen, unansgelaffen

fr.

14

12

11

9

Pf- Anm. DicZu- 2* gaben dürfen in 2 weiter nichts, als 2 in Fleisch von der- __ selben Gattung __ bestehen, u. zwar

15

11

16

12

18

18

22

18

aufwPfd.Fleisch nicht mehralsan- derthalbPfd.lt. s. w. nach Propor­tion, welches aufl Pfd. nichtoöllig 5 Loth ausmacht. Köpfe, Füße, Se- raub, wie auch die

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16

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ganz blutigen und nichtgenießbaren StüekevomHals, sind vonder Zu­gabe gänilich aus­geschlossen.

Brodpreise.

2 Pf. ordinäres Brod l mt£) * Kosten- und

\ " " 4 Körnmehl bestehend

b // // // J

2 Pf. gemischtes Brodl au8 , Walzen- und | Körnmehl bestehend

" 5 Lth. 2 Qt. Wasserwerk .

4 ii S ii Milchbrod

1

1

5

4

1

1

1

Marktpreise.

Maas Milch .......

Pfund Butter......

auch . . . . .

Handkäse........

Eper . .

Pfund Waizenmchl . . . z.

ii grob geschälte Gerste . .

ii klein geschälte Gerste . .

fr.

5 10 15

6

12

18

1

1

Pf-

6 19

20

8

4

5

4

8

Frachtpreise.

Städte.

Gemäs

PZaizen

Korn

Gerste

Hafer

Erbsen

Linsen

Pf. ] st. , fr.

Pf. st- ; fr.

Pf. st. kr.

Pf fl. 1 fr-

Pf. fl. fr.

Pf. fl. h.

Friedberg .... *

das Maller

- 9| -

71 -

4

6 30

Gießen......

Pas Matter

200 9i -

200 7| -

165 4 -

31 30

4 48

- 5 20

Grünberg.....

das Malter

8! 40

7!

5 20

5 20

.

Marburg am 12. August

das Mott

- 91374

8i 24

8 10

40

6j -

.

Wetzlar am 26. August.

der Scheffel

90l 41 28

84 sl 18

72 2 43

1 1J 41

Polizeiliche Bekanntmachungen,

Sämnitliche hiesige Metzger haben unterm Gestrigen ihre Gewerbspatente mit der Erklärung zurück­gegeben, daß sie zwar noch bio zum 3. künftigen Monats schlachten, sodann aber ihr Gewerbe, wegen der durch das neue Octroi-Reglement erfolgten Erhöhung der Schlachtsteucr niederlegen würden; zugleich wurde von denselben ihr Austritt aus dem Zunftverband angezcigt.

Von der unterzeichneten Behörde werden nun Anordnungen getroffen werden, damit durch die gedachte Verweigerung des ferneren Schlachtens kein Fleischmangel dahier entsteht, die hiesigen Einwohner jedoch zu­gleich aufgefordert, auch ihrerseits bei Zeiten Vorsorge zu treffen, damit sie ihren Fleischbedarf von außen beziehen können.

Gleichzeitig wird hierdurch das freie Einbringen des Fleisches jeder Sorte in hiesige Stadt, vom 1. künftigen Monats an, vorläufig auf ein volles Jahr in der Art ausdrücklich gestattet, daß Jedermann befugt erscheint, seinen eigenen Fleischbedarf von außen gegen Entrichtung des Octrois von 3/4 Kreuzer pr. K bei einzelnen Pfunden ohne Weiteres auf Bestellung zu beziehen. Diejenigen auswärtigen Metzger, welche unbestelltes Fleisch zum Verkauf eiubringen wollen, haben sich auch noch mit dem üblichen Fleischbeschau- Schein zu versehen. Denensclben wird auf Anmelden ein besonders, geeignetes Local zum Aushauen des Fleisches in dem hiesigen Zeughause angewiesen werden.