Änzeigebtatt
für die Stadt und den Kreis Gießen.
Jo 33 Samstag den 2. September. 1S43»
Frucht- und Bictualienpreise zu Gießen vom 2. biö 9. September 1843.
Fleischpreise.
1 Pfund gutes Ochseuflcisch . . .
1 „ Kuhfleisch .....
1 „ Rindfleisch
1 „ Kalbfleisch . . . .
auch.......
1 „ Schweinefleisch . . . .
t „ Hammelfleisch gemästet .
1 „ Wurst von pur Schweinen ,
1 „ gemischte Wurst . . . .
1 „ Bratwurst
1 „ Schwarteinagen . . .
1 „ geräucherter Speck . . .
1 „ Schinken und Dörrfleisch .
1 „ Rindsfett .....
1 „ «Hammelsfctt
1 „ Schweineschmalz, ausgelassenes . .....
1 „ desgleichen, unansgelaffen
fr.
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Pf- Anm. DicZu- 2* gaben dürfen in 2 weiter nichts, als 2 in Fleisch von der- __ selben Gattung __ bestehen, u. zwar
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aufwPfd.Fleisch nicht mehralsan- derthalbPfd.lt. s. w. nach Proportion, welches aufl Pfd. nichtoöllig 5 Loth ausmacht. Köpfe, Füße, Se- raub, wie auch die
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ganz blutigen und nichtgenießbaren StüekevomHals, sind vonder Zugabe gänilich ausgeschlossen.
Brodpreise.
2 Pf. ordinäres Brod l mt£) * Kosten- und
\ " " 4 Körnmehl bestehend
b // // // J
2 Pf. gemischtes Brodl au8 , Walzen- und । | Körnmehl bestehend
" 5 Lth. 2 Qt. Wasserwerk .
4 ii S ii Milchbrod
1
1
5
4
1
1
1
Marktpreise.
Maas Milch .......
Pfund Butter......
auch . . . . .
Handkäse........
Eper . .
Pfund Waizenmchl . . . z.
ii grob geschälte Gerste . .
ii klein geschälte Gerste . .
fr.
5 10 15
6
12
18
1
1
Pf-
6 19
20
8
4
5
4
8
Frachtpreise.
Städte.
Gemäs
PZaizen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Pf. ] st. , fr.
Pf. st- ; fr.
Pf. st. kr.
Pf fl. 1 fr-
Pf. fl. fr.
Pf. fl. h.
Friedberg .... *
das Maller
- 9| -
— 71 -
— 4 —
— 6 30
— — —
— —
Gießen......
Pas Matter
200 9i -
200 7| -
165 4 -
— 31 30
— 4 48
- 5 20
Grünberg.....
das Malter
— 8! 40
— 7! —
— 5 20
— 5 20
— .— —
Marburg am 12. August
das Mott
- 91374
— 8i 24
— 8 10
— 40
“ 6j -
— —.
Wetzlar am 26. August.
der Scheffel
90l 41 28
84 sl 18
72 2 43
— 1 1J 41
Polizeiliche Bekanntmachungen,
Sämnitliche hiesige Metzger haben unterm Gestrigen ihre Gewerbspatente mit der Erklärung zurückgegeben, daß sie zwar noch bio zum 3. künftigen Monats schlachten, sodann aber ihr Gewerbe, wegen der durch das neue Octroi-Reglement erfolgten Erhöhung der Schlachtsteucr niederlegen würden; zugleich wurde von denselben ihr Austritt aus dem Zunftverband angezcigt.
Von der unterzeichneten Behörde werden nun Anordnungen getroffen werden, damit durch die gedachte Verweigerung des ferneren Schlachtens kein Fleischmangel dahier entsteht, die hiesigen Einwohner jedoch zugleich aufgefordert, auch ihrerseits bei Zeiten Vorsorge zu treffen, damit sie ihren Fleischbedarf von außen beziehen können.
Gleichzeitig wird hierdurch das freie Einbringen des Fleisches jeder Sorte in hiesige Stadt, vom 1. künftigen Monats an, vorläufig auf ein volles Jahr in der Art ausdrücklich gestattet, daß Jedermann befugt erscheint, seinen eigenen Fleischbedarf von außen gegen Entrichtung des Octrois von 3/4 Kreuzer pr. K — bei einzelnen Pfunden — ohne Weiteres auf Bestellung zu beziehen. Diejenigen auswärtigen Metzger, welche unbestelltes Fleisch zum Verkauf eiubringen wollen, haben sich auch noch mit dem üblichen Fleischbeschau- Schein zu versehen. Denensclben wird auf Anmelden ein besonders, geeignetes Local zum Aushauen des Fleisches in dem hiesigen Zeughause angewiesen werden.


