Amcigeblatt

der

18AS

Samstag den 31. December

M 23

Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 31. Dec. 1842 bis 7.Januar 1843.

pf.

kr.

Fleischpreise

i

1

1

1

Handkäse

3

1

F r u chtpreise.

Linsen

Erbsen

Hafer

Gerste

Korn

Gemas

Städte

fr.

kr.

fl.

Pf.

fl.

kr.

Pf.

Pf-

kr.

Pf.

fl.

Pf.

86

9

35

36

9

30

165

8

200

50

10

7

4

20

72

3 30

84

20

18

1 1 t

2 35i

2, 47

1

1

4

6

7

1 1

1 1

1

1

1

1

11

6

12

8

15

16

20

16

13

13

2

6

12

2

1

1

6 23

24 4

8 6

4 8

kr.

10

8

7

5

200

200

45

50

das Malter das Malter auch

das Mött der Scheffel

31 * " "

30 " " "

Qt. gemischtes Brod

1 n Wafferweck

Darmstadt . . . -

Gießen

Marburg am 26. Februar.

Wetzlar am 24. December

fl.

5

4

u Milchbrod .

Bierpreise

Brodpreise.

Pf. 21 Loth Qt. Roggenbrod

Kalbfleisch auch

Schweinefleisch .... Hammelfleisch gemästet .

Wurst von pur Schweinen , gemischte Wurst .... Bratwurst

Schwartemagen . . .

geräucherter Speck . . .

Schinken und Dörrfleisch .

Rindsfett .....

Hammelsfett

Schweineschmalz, ausgelas­

senes

desgleichen, unausgelaffen

fl. i kr.

6' 30

Maas ordinaircs Bier auch . . - - Maas Doppelbier.....

Marktpreise.

Maas Milch ......

5 Eper . .....

i Pfund Waizenmehl . .

1 * grob geschälte Gerste

1 klein geschälte Gerste

1 »

3 "

16 Loch

5 -

4 »

1 Pfund Butter auch

1 Pfund gutes Ochsenfleisch Kuhfleisch . . . Rindfleisch . .

- 81541

90) 4)161

Walzen

Pf. fl- kr.'

pt.) A n m. Die Zu- 9 gaben dürfen in weiter nichts, als _ inFleisch vonder- 9 selben Gattung | __ bestehen, u. zwar! _ aufioPfd.Fleisch! _ nicht mehralsan-! _ dcrthalbPfd-u.s.! _ w. nach Proper-l __ tion, welches auf» _ Pfd. nichtvvllig S _ Loth ausmacht. _ Köpfe, Füße, Ge- __ raub, wie auch die _ ganzblutigenund, _ nichtgcnießbarcn

_ Stücke vom Hals, __ sind von der Zu.

gabegänilich aus­geschlossen.

Polizeiliche Bekanntmachungen.

64) Eine Schürze, ein Stock und

eine Brieftasche

sind gefunden und auf Großh. Polizeibüreau dahier abgeliefert worden.

Desgleichen wurden in hiesiger Stadt

ein Jaqdbund von weißer und brauner Färbe und

ein Dachshund von schwarzer und gelber Farbe aufgefangeu und in Verwahrung genommen. Gießen den 29. December 1842.

61) Das Verbot des Schießens in der Neujahrsnacht, welches nach allerhöchster Verordnung bei einer Strafe von 10 Reichtsthalcrn untersagt ist, wird hierdurch in Erinnerung gebracht.

Eüier glÄen Strafe unterliegt das'Legen oder »oh -m,e^lb ter

Stadt und deren Umgebung. Sodann wird, unter Bezugnahme auf die unterm 4. Lctßbct 1833 er» lassene Bekanntmachung, das Verbot des Singens und Schreiens auf der Straße ebenfallsemgeMift und weiter verordnet, daß alles ZusammenHitten und truppweise Gehei, s H &