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Anzeigeblatt

Stadt Giessen.

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Z. 31.

Samstag -en 30. Zuli

isaa.

Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 30. Juli bis 6.

August 1842.

Fleischpreise.

1 Pfund gutes Ochsenfleisch . .

1 Kuhfleisch ......

1 Rindfleisch.....

1 Kalbfleisch .....

auch .

1 Schweinefleisch . . . .

1 Hammelfleisch gemästet .

1 Wurst von pur Schweinen ,

1 gemischte Wurst ....

1 Bratwurst .....

1 Schwartemagcn . . .

1 geräucherter Speck .

1 Schinken und Dörrfleisch .

1 Rindsfett ......

1 Hammelsfett . . .

1 Schweineschmalz, ausgelas­senes . ......

1 desgleichen, unausgelassen

ft.

10

Ti 7i 5

9

8

12 8

15 16

20 16

13 13

20 18

pf.

2

41 nm. Dir Zu­gaben dürfen in weiter nichts, als in Fleisch von der­selben Gattung bestehen, u. zwar aufioPsd.Fleisch nicht mehr als an- dcrthalbPfd.u.s.! w. nach Proper-! rion, welches auf> Pfd. nichtvöllig 5 Loth ausmacht.! Köpfe, Füße, @c«] raub, wie auch die! ganzbluligenund \ nichtgenießbaren; Stücke vdm Hals,! stnd oondcr Zu-, gabeganzlich aus­geschlossen.

Brodpreise.

Pf. 26 Loth Qt. Roggeubrod

2 i> 14 n f' n

4 n 28 // v «

18j Loth Qt. gemischtes Brod .

5 " 1 » Wasserweck . .

4 -- 1 » Milchbrod . Bierprers e.

1 Maas ordinaires Bier . . auch . . .

1 Maas Doppelbier . .

Marktpreise

1 Maas Milch . . -. ,

1 Pfund Butter ..... auch ....

3 Handkäse.......

I 5 Eher........

1 Pfund Waizenmehl . . .

1 n grob geschälte Gerste .

1 n klein geschälte Gerste .

....

kr.

2

6

12

2

1 1

4

6

7

6

18

4

4

6

4

8

£ 1 1 1 1 II 1 1 1 1 1 N 1 1 1 1

F r u ch t p r e

i s e. _____________

Städte

G e in ä s

Waizen

Korn

Gerste

Hafer

Erbsen

Linsen

Pf-

fl-

kr.

Pf.

fl-

kr.

Pf-

fl. 1 kr.

Pf-

fl.

kr.

Pf.

fl.

kr.

Pf.

fl.

kr.

Darmstadt ....

Gießen......

das Malter das Malter auch das Mött

200

200

30

200

6

165

5; - 4; 20

3

3

40

20

__

6

24

6

24

Marburg mit 26. Februar

8

51-i

4

20

2! 35;

2) 12

1

45

7

Wetzlar am 23. Juli.

der Scheffel

90

4

24

84

2

28

Besondere Bekanntmachungen.

1164) Mit Bezugnahme auf die im Wochen­blatt M. 29. enthaltene Aufforderung, müssen alle bei der ersten Musterung nicht erschienenen Pferde nunmehr

Dienstag den 2. August, Morgens 6 Uhr, bei 1 si. 30 kr. Strafe auf höhere Anordnung vor­geführt werden.

Gießen den 27. Juli 1842.

Der Großh. Bürgermeister Gg. Reiber.

1165)) Bon Montag dem 1. August an sind Baumstützen im städti-chen Holzmagazin zu erhalten.

Gießen den 30. Juli 1842.

Der Großh. Bürgermeister Gg. Reiber.

1146) Nachdem zur Enthüllung und kirchlichen Weihe des dem Apostel der Deutschen und Grün­der der Stadt Fulda, dem hl. Bonifazius dahier errichteten Standbildes in Folge Höchstlandcsherr- licher Ermächtigung, unter Zustimmung Sr. Er- cellenz des Herrn Landes-Bischofs,

der 17. August l. I.

bestimmt worden ist; so ergeht hiermit an Jeder-