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-er Stadt Giessen.

1842

Samstag den 29. Oktober.

Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 29. Octbr. biö 5. Novbr. 1842.

Fleischpreise.

t Pfund gutes Ochsenfleisch . . .

1 „ Kuhfleisch......

1 „ Rindfleisch.....

1 „ Kalbfleisch.....

auch......

1 „ Schweinefleisch ....

1 „ Hammelfleisch gemästet .

1 „ Wurst von pur Schweinen ,

1 „ gemischte Wurst ....

1 „ Bratwurst.....

1 „ Schwartemagen . . .

1 „ geräucherter Speck . . .

1 „ Schinken und Dörrfleisch .

1 „ Rindsfett ......

1 „ Hammelsfett.....

1 „ Schweineschmalz, ausgelas­senes .......

1 „ desgleichen, unausgelaffen

kr.

10

7

6

6

9

6

12

8

15

16

20

16

13

13

20

18

| i | 1 1 l 1 1 1 l 1 1 i

41 nm. Die Zu­gaben dürfen in weiter nichts, als inFleisch von der­selben Gattung bestehen, u. zwar aufioPfd.Fleisch nicht mehrals an­derthalb Pfd.u.s. w. nach Propor-! tion, welches auft Pfd. nichtoöllig 5 Loth ausmacht. Köpfe, Füße, Ge- raub, wie auch die ganzblutigenund ■ nichtgcnießbaren Stücke vom Hals,! sind von der Zu-, gabegänzlichaus-i geschlossen.

Brodpreise.

kr.

Pf.

— Pf. 22 Loth — Qt. Roggenbrod ....

2

——

2 u 2 n — " » ....

6

—

4 h 4 tf — // t» ....

12

—

ist^Lotb — Qt. gemischtes Brod......

2

■■

5 » 1 n Wasserweck .......

1

—

4 -/ 1 » Milchbrod........

1

—

Bierpreise.

1 Maas ordinaireS Bier.......

4

__

auch........

6

—

1 Maas Doppelbier.........

7

—

Marktpreise.

1 Maas Milch ...........

6

1 Pfund Butter..........

18

—

auch.........

19

—

3 Handkäse............

4

—

8 Eper.............

4

<—•

1 Pfund Waizenmehl ........

6

——

1 „ grob geschälte Gerste......

4

-7-

1 » klein geschälte Gerste......

8

—

Fruchtpreise.

Städte

Gemäs

Walzen

Korn

Gerste

Hafer

Erbsen

Linsen

Pf. fl. kr.

Pf. fl- kr.

Pf- fl- kr.

Pf fl- kr.

Pf. fl- kr.

Pf fl- kr.

Darmstadt ....

das Malter

200 — -

—. — —

- 7. -

— 4 —

— — —

— — —

Gießen......

das Malter

200 11 -

200 8 10

165 6 15

— 4 20

— 6 24

- 6 24

Marburg am 26. Februar

das Mött^

— 8 54j

— 4 20

- 2 354

- 1 45

— — —

— 7 -

Wetzlar am 8. October.

der Scheffel

90 4 28

84 2 15j

72 2 43

— 1 46

Polizeiliche Bekanntmachungen.

50) Ein Handschuh und

ein Kragen von Kattun

sind gefunden und auf Großh. Polizeibureau dahier abgegeben worden.

Gießen den 88. October 1842.

51) Um einerseits der Unordnung und Regelwidrigkeit zu begegnen, welche bisher bei Anlegung von Gräbern, namentlich von sog. Erbbegräbnissen aus dem hiesigen Kirchhofe Statt gefunden haben, ander­seits aber auch den Forderungen der Pietät zu genügen, wird in der fraglichen Beziehung Folgendes verfügt:

1) Eigenthümliche oder Familienbegräbnisse dürfen in Zukunft nur in geregelten, 20 Fuß Länge und 12 Fuß Breite enthaltenden Abtheilungen und vorerst nur an der neu errichteten Umfangsmauer des Friedhofs, nach Maaßgabe des darüber vom Stadtvorstande vorgelegren Situationsplanes, angelegt werden.

2) Diese Begräbnißstätten dürfen nicht überbaut und können nur mit einer eisernen Einfassung versehen werden.