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-er Stadt Giessen.
1842
Samstag den 29. Oktober.
Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 29. Octbr. biö 5. Novbr. 1842.
Fleischpreise.
t Pfund gutes Ochsenfleisch . . .
1 „ Kuhfleisch......
1 „ Rindfleisch.....
1 „ Kalbfleisch.....
auch......
1 „ Schweinefleisch ....
1 „ Hammelfleisch gemästet .
1 „ Wurst von pur Schweinen ,
1 „ gemischte Wurst ....
1 „ Bratwurst.....
1 „ Schwartemagen . . .
1 „ geräucherter Speck . . .
1 „ Schinken und Dörrfleisch .
1 „ Rindsfett ......
1 „ Hammelsfett.....
1 „ Schweineschmalz, ausgelassenes .......
1 „ desgleichen, unausgelaffen
kr.
10
7
6
6
9
6
12
8
15
16
20
16
13
13
20
18
| i | 1 1 l 1 1 1 l 1 1 i
41 nm. Die Zugaben dürfen in weiter nichts, als inFleisch von derselben Gattung bestehen, u. zwar aufioPfd.Fleisch nicht mehrals anderthalb Pfd.u.s. w. nach Propor-! tion, welches auft Pfd. nichtoöllig 5 Loth ausmacht. Köpfe, Füße, Ge- raub, wie auch die ganzblutigenund ■ nichtgcnießbaren Stücke vom Hals,! sind von der Zu-, gabegänzlichaus-i geschlossen.
Brodpreise.
kr.
Pf.
— Pf. 22 Loth — Qt. Roggenbrod ....
2
——
2 u 2 n — " » ....
6
—
4 h 4 tf — // t» ....
12
—
ist^Lotb — Qt. gemischtes Brod......
2
■■
5 » 1 n Wasserweck .......
1
—
4 -/ 1 » Milchbrod........
1
—
Bierpreise.
1 Maas ordinaireS Bier.......
4
__
auch........
6
—
1 Maas Doppelbier.........
7
—
Marktpreise.
1 Maas Milch ...........
6
1 Pfund Butter..........
18
—
auch.........
19
—
3 Handkäse............
4
—
8 Eper.............
4
<—•
1 Pfund Waizenmehl ........
6
——
1 „ grob geschälte Gerste......
4
-7-
1 » klein geschälte Gerste......
8
—
Fruchtpreise.
Städte
Gemäs
Walzen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Pf. fl. kr.
Pf. fl- kr.
Pf- fl- kr.
Pf fl- kr.
Pf. fl- kr.
Pf fl- kr.
Darmstadt ....
das Malter
200 — -
—. — —
- 7. -
— 4 —
— — —
— — —
Gießen......
das Malter
200 11 -
200 8 10
165 6 15
— 4 20
— 6 24
- 6 24
Marburg am 26. Februar
das Mött^
— 8 54j
— 4 20
- 2 354
- 1 45
— — —
— 7 -
Wetzlar am 8. October.
der Scheffel
90 4 28
84 2 15j
72 2 43
— 1 46
Polizeiliche Bekanntmachungen.
50) Ein Handschuh und
ein Kragen von Kattun
sind gefunden und auf Großh. Polizeibureau dahier abgegeben worden.
Gießen den 88. October 1842.
51) Um einerseits der Unordnung und Regelwidrigkeit zu begegnen, welche bisher bei Anlegung von Gräbern, namentlich von sog. Erbbegräbnissen aus dem hiesigen Kirchhofe Statt gefunden haben, anderseits aber auch den Forderungen der Pietät zu genügen, wird in der fraglichen Beziehung Folgendes verfügt:
1) Eigenthümliche oder Familienbegräbnisse dürfen in Zukunft nur in geregelten, 20 Fuß Länge und 12 Fuß Breite enthaltenden Abtheilungen und vorerst nur an der neu errichteten Umfangsmauer des Friedhofs, nach Maaßgabe des darüber vom Stadtvorstande vorgelegren Situationsplanes, angelegt werden.
2) Diese Begräbnißstätten dürfen nicht überbaut und können nur mit einer eisernen Einfassung versehen werden.


