Ausgabe 
26.3.1842
 
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2. der Gemarkung Annerod kn der Wohnung des Großh. Bürgermeisters Peter allda, nebst den dazu gehörigen Parcellenkarten offen ge­legt worden ift

Die Betheiligten sind befugt, dasselbe während der Zeit der Offenlegung in diesen Localen einzusehen, auch gegen die Gebühr von den genannten Großh. Bürgermeistern Grundbuchsauszüge (Geschoße) zu verlangen. Auch werden sie durch Letztere auf die von den Feldgeschwornen entdeckt werdenden, sie be­treffenden Fehler aufmerksam gemacht werden.

Allen denjenigen, welche sich bei den Angaben des Grundbuchs rücksichtlich des Besitzstandes und der Größenangaben für beschwert erachten, steht es frei, binnen einer uncrstrecklichen Frist von sechs Monaten, ihre Anstände entweder auf güt­lichem Wege bei dem Bürgermeister der Gemeinde, vor welchen sie ihre etwaigen Gegner vorladen lassen können, zu beseitigen und, insofern dieses nicht von Erfolg ist, ihre Ansprüche bei dem für Besitzstreitig- feiten zuständigen Gerichte geltend zu machen. Ist dieses Gericht ein anderes, als das unterzeichnete, so babeu sie davon, daß Letzteres geschehen, binnen eben dieser Frist Anzeige zu machen. Dieselbe An­zeige liegt ihnen binnen derselben Frist alsdann ob, wenn sie vor Offenlegung des Grundbuchs gegen den daselbst eingetragenen Besitzer eine Besitzklage angestellt haben.

Nach Ablauf dieser Frist wird der Besitz, wie ihn das Grundbuch angiebt, in Bezug auf die Per­sonen der Besitzer und Größenaugaben in allen den Fällen für richtig angenommen, in welchen weder eine gütliche Beseitigung bei dem Bürgermeister zu Protokoll gegeben, noch eine gerichtliche Klage des, halb erhoben, und erforderlichen Falls bei dem unterzeichneten Gerichte zur Anzeige gebracht wor­den ist.

Die unerstreckliche Frist von sechs Monaten geht mit dem 30. (dreißigsten) September laufenden Jahres zu Ende.

Gießen, am 19. März 1842.

Großh. Hess. Landgericht daselbst. Ploch. Stein.

419) Zur Versteigerung der zu vernichtenden Prozeß-Acten,ist Termin ans

Freitag den 15. k. M., Vormittags 10 bis 12 Uhr, auf die hiesige Gerichtsstube anberaumt worden, welches Kaufliebhabern hierdurch bekannt gemacht wird.

Treis a. L. am 19. März 1842.

Kurfürstliches Justizamt.

Merker.

vd. Soldan.

Versteigerungen.

351) Donnerstag den 31. März d. I., Nachmittags 2 Uhr

und die folgenden Tage, sollen die zu dem Nach­lasse des Schuhmachers Andreas Müller gehörigen Mobilien, bestehend in Tischen, Commoden, Stüh­len, 8 Sophas, Weißzeug und Bettzeug, öffentlich versteigert werden.

Zugleich werden alle, welche an den erwähnten Nachlaß Forderungen bilden, aufgcfordert, dieselben den 3 l. d. M, Morgens 9 Uhr, dahier geltend zu machen.

Gießen, den 10. März 1842.

Großh. Hess. Stadtgericht. Müller.

352) Montag den 18. April d. I, Nachmittags 2 Uhr,

sollen die dem Sohn lr Ehe des Schuhmachers Andreas Müller gehörigen Immobilien:

18,7 Klftr. Wohnhaus, Anbau, Wasch­haus in der Flügelsgasse, ' gicbt 1 fr. Zins der Stadt, 11$64 202 ,, Acker in der Schwarzlach, zebutfrei,

ail9 73 Garten am Hamm," zehntfrei, erbtheilungshalbcr auf hiesigem Rathhaus verstei­gert werden.

Gießen, den 8. März 1842.

Großh. Hess. Stadtgericht. Müller. Haberkorn.

403) Mittwoch, den 30. März 1842, Vormittags 9 Uhr,

sollen in dem Gemeindewald der Gemeinde Gießen, in den Distrikten Mühlkopf und Hohcwart,

91 Stecken Buchcn-Scheitholz,

21 Prügelholz,

57 ,, ,, Stockholz,

159 ,, Eichen-Schcitholz,

57 Prügelholz,

103 Stockholz,

1266 Buchen-Wellen,

2575 Eichen-Wellen,

32 Eichen-Stämme mit 2154 Eubikfuß,

3 Buchen-Stämme mit 90 Eubikfuß und

2 Fichten-Stangen mit 3 Eubikfuß

an den Meistbietenden versteigert werden.

Der Zusammenkunftsort ist auf dem Anncröder- weg bei der neuen Wiesenanlage am Altentisch.

Gießen den 17. März 1842.

Der Beigeordnete

E. C. Rühl. j