Itnzcigeütalt
-er Stadt Giessen.
18T2
Samstag den 19. Februar
Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 19. bis 26. Februar 1842
pk.
Fleischpreise
i
2
Städte
Polizeiliche Bekanntmachung
ruchtpreise.
20
18
1
1
4 6
7
1
1 1
1
6 19 20
4
8
6 4
8
11
8
12
8
15
16
20
16
13
13
5 «
4; "
Anm. Die Zugaben dürfen in weiter nichts, als in Fleisch vondcr- selben Gattung bestehen, u. zwar ausivPfd.Fleisch nicht mehr als an- derthalbPfd.u.s. w. nach Proportion, welches auf» Pfd. nichtvöllig 5 Loth ausmacht. Köpfe, Füße, Ge- raub, wie auch die ganzblutigenund nichtgenießbarc» StückevomHais, sind von der Zugabe gänzlich ausgeschlossen.
Brodpreise.
— Pf. 27 Loth — Qt. Roggenbrod .
Darmstadt ....
Gießen
Marburg am 13. Februar.
Wetzlar am 12. Februar.
kr.
2
6
12
2
1
1
2 u 17
5 „ 2
19 Loth —
1 Maas ordinaires Bier auch . . .
1 Maas Doppelbier ....
Marktpreise
1 Maas Milch .....
1 Pfund Butter.....
auch ....
3 Handkäse......-
7 Epcr......* .
1 Pfund Waizenmehl . . .
1 ,, grob geschälte Gerste .
1 n klein geschälte Gerste .
Eine Tuchkappe, ein Messer und ein Geldbeutel mit einigem Geld find gefunden und auf Großh. Polizeibüreau dahier abgegeben worden. Gießen am 17. Februar 1842.
1 Pfund gutes Ochsenflcisch .
1 „ Kuhfleisch . . . -
n — n n
ii — ii n
Qt. gemischtes Brod . u Wafferweck . . n Milchbrod . - •
Bierpreise
Rindfleisch.....
Kalbfleisch auch.......
Schweinefleisch . . . . Hammelfleisch gemästet .
Wurst von pur Schweinen , gemischte Wurst . . .
Bratwurst
Schwartemagen . , . geräucherter Speck . . . Schinken und Dörrfleisch . Rindssett Hammelsfett Schweineschmalz, ausgelassenes ...... desgleichen, unausgelafsen
kr. pk.
10 —
8 -
7 —
5 —
Gemäs
Waizen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Pf. ft. kr.
Pf. ft. 1 kr.
Pf. fl. 1 kr.
Pf- fl-! kr.
Pf. fl. 1 kr.
Pf. fl. kr.
das Malter
200 — —
— 4 30
— 2 20
— —1 —
—— —— —
das Malter
200 11 -
200 5 55
165 3 50
— 3 30
— 4 48
— 54
auch das Mött
- 8 25;
— 4' 20
— 2 35|
- 1 45
— — —
- 7 —
der Scheffel
90 5i 13
84 2)37;
72 1 35
— 58
Besondere Bekanntmachungen.
240) Neueste frevlerische Beschädigungen an den Schoorbäumchen veranlassen die unterzeichnete Behörde, auf einen früheren Beschluß des Gemeinde- raths wiederholt aufmerksam zu machen, wornach
derjenige, welcher den Thäter eines solchen Frevels dahier zur Anzeige bringt, eine Belohnung von 15 fl. aus der Stadtkasse zu erwarten hat.
Gießen den 17. Februar 1842.
Der Beigeordnete G. E- Rühl.


