Ausgabe 
19.2.1842
 
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Itnzcigeütalt

-er Stadt Giessen.

18T2

Samstag den 19. Februar

Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 19. bis 26. Februar 1842

pk.

Fleischpreise

i

2

Städte

Polizeiliche Bekanntmachung

ruchtpreise.

20

18

1

1

4 6

7

1

1 1

1

6 19 20

4

8

6 4

8

11

8

12

8

15

16

20

16

13

13

5 «

4; "

Anm. Die Zu­gaben dürfen in weiter nichts, als in Fleisch vondcr- selben Gattung bestehen, u. zwar ausivPfd.Fleisch nicht mehr als an- derthalbPfd.u.s. w. nach Propor­tion, welches auf» Pfd. nichtvöllig 5 Loth ausmacht. Köpfe, Füße, Ge- raub, wie auch die ganzblutigenund nichtgenießbarc» StückevomHais, sind von der Zu­gabe gänzlich aus­geschlossen.

Brodpreise.

Pf. 27 Loth Qt. Roggenbrod .

Darmstadt ....

Gießen

Marburg am 13. Februar.

Wetzlar am 12. Februar.

kr.

2

6

12

2

1

1

2 u 17

5 2

19 Loth

1 Maas ordinaires Bier auch . . .

1 Maas Doppelbier ....

Marktpreise

1 Maas Milch .....

1 Pfund Butter.....

auch ....

3 Handkäse......-

7 Epcr......* .

1 Pfund Waizenmehl . . .

1 ,, grob geschälte Gerste .

1 n klein geschälte Gerste .

Eine Tuchkappe, ein Messer und ein Geldbeutel mit einigem Geld find gefunden und auf Großh. Polizeibüreau dahier abgegeben worden. Gießen am 17. Februar 1842.

1 Pfund gutes Ochsenflcisch .

1 Kuhfleisch . . . -

n n n

ii ii n

Qt. gemischtes Brod . u Wafferweck . . n Milchbrod . -

Bierpreise

Rindfleisch.....

Kalbfleisch auch.......

Schweinefleisch . . . . Hammelfleisch gemästet .

Wurst von pur Schweinen , gemischte Wurst . . .

Bratwurst

Schwartemagen . , . geräucherter Speck . . . Schinken und Dörrfleisch . Rindssett Hammelsfett Schweineschmalz, ausgelas­senes ...... desgleichen, unausgelafsen

kr. pk.

10

8 -

7

5

Gemäs

Waizen

Korn

Gerste

Hafer

Erbsen

Linsen

Pf. ft. kr.

Pf. ft. 1 kr.

Pf. fl. 1 kr.

Pf- fl-! kr.

Pf. fl. 1 kr.

Pf. fl. kr.

das Malter

200

4 30

2 20

1

das Malter

200 11 -

200 5 55

165 3 50

3 30

4 48

54

auch das Mött

- 8 25;

4' 20

2 35|

- 1 45

- 7

der Scheffel

90 5i 13

84 2)37;

72 1 35

58

Besondere Bekanntmachungen.

240) Neueste frevlerische Beschädigungen an den Schoorbäumchen veranlassen die unterzeichnete Be­hörde, auf einen früheren Beschluß des Gemeinde- raths wiederholt aufmerksam zu machen, wornach

derjenige, welcher den Thäter eines solchen Frevels dahier zur Anzeige bringt, eine Belohnung von 15 fl. aus der Stadtkasse zu erwarten hat.

Gießen den 17. Februar 1842.

Der Beigeordnete G. E- Rühl.