Ausgabe 
16.4.1842
 
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Änzeigeblutt

der Stadt Giessen.

JVl 16 Samstag den 16. April 18Ä2.

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Frucht - und Victualienpreise zu Gießen vom 16. biö 23. April 1842.

Fleischpreise.

1 Pfund gutes Ochsenfleisch . . .

1 Kuhfleisch......

1 Rindfleisch

1 Kalbfleisch.....

auch.......

1 Schweinefleisch . . ,x .

1 Hammelfleisch gemästet

1 Wurst von pur Schweinen ,

1 gemischte Wurst . . . .

1 Bratwurst .....

1 Schwartemagen . . .

1 geräucherter Speck . . .

t Schinken und Dörrfleisch .

1 Rindsfett .....

t ,, Hammelsfett

1 Schweineschmalz, ausgelas­

senes . 1 desgleichen, unausgelassen

fr.

10

8

8

5

11

9

12

8

15

16

20

16

13

13

20

18

/

2

2

2

2

Anm. Die Zu gaben dürfen in weiter nichts, als ! in Fleisch ooudcr- selben Gattung | bestehen, u. zwar 1 aufioPfd.Fleisch nicht mehralsan- dcrthalbPfd.u.s. w. nach Propor­tion, welches auf! Pfd. nichtoöllig 5 Loth ausmacht. Köpfe, Füße, Sc-! raub, wie auch die ganz blutigen und nichtgcnicßbaren Stücke oom Hals, sind oon der Zu-: gabegänzlichauS-! geschloffen. j

Brodpreise.

Pf. 27 Loth Qt. Roggenbrod . . . 2*17// // // . . ,

5*2// // ...

18| Loth Qt. gemischtes Brod 5 * 1 u Wasserweck 4 * 1 * Milchbrod

Bierpreise.

1 Maas ordinaires Bier auch

1 Maas Doppelbier .......

Marktpreise.

1 Maas Milch . . .

1 Pfund Bntter auch

3 Handkäse

6 Eper

1 Pfund Waizenmehl

1 » grob geschälte Gerste ....

1 -- klein geschälte Gerste.....

fr.

2

6

12

2

1

1

Pf.

4

6

7

6

18

19

4

4

6

4

8

Frachtpreise.

Städte

G e m ä s

Waizen

Korn

Gerste

Hafer

Erbsen

Linsen

Pst ; ft- I fr.

Pf. | fl-1 fr.

Pf-! fl. fr.

Pf fl. ' fr.

Pf. I fl.; fr.

Pf. fl. fr.

Darmstadt ....

das Malter

200! -I -

__________ __________1__

-1 4 3fi

- 2 40

Gießen......

das Malter

200'i llj 50

200 5] 50

165| 3 48

1

2 35

- 4 48

5 ' 4

Marburg am 26. Februar

das Mött

- 8'5u

4 20

- 2 35»

- Ii 45

j 1

- 7 -

Wetzlar am .9 April.

der Scheffel

901 4,51z

84 2>31j

72! 1! 35

- | 58

-i -I -

1

Besondere Bekamitmachmigeu.

49 t) Die Erben des Eberhard Ruppersbcrger dahier haben

Ach 164 Klftr. Garten unter der alten Eiche verkauft, können darüber aber keine Eigenthnms- nrkundcn vorlegen, es werden daher alle, welche aus irgend einem Grunde an den erwähnten Garten Ansprüche bilden, hierdurch aufgefondert, dieselben so gewiß binnen 6 Wochen geltend zu machen, als sonst der Kaufbrief gerichtlich bestätigt werden wird.

Gießen den 29. März 1842.

Großhl. Stadtgericht. Müller.

556) Der von Schneidermeister Conrad Hütter dahier, als jetzigem Eigenthümer, verkaufte Garten

iV-r 135 süKlftr. am Brennofen, ist nach einem Eintrag im Hppothekenbuch vom 29. Mai 1776 wegen des von Unterosficier Schmidt, als früherem Eigenthümer, in Besitz genommenen Bermögensantheils des abwesenden Stapp zur Can- tion eingesetzt. Der jetzige Eigenthümer erkennt die Verpfändung nicht au, es werden daher der ab­wesende Stapp, dessen etwaige Erben und Alle welche aus irgend ein-nnRechtsgrnnde an den frag­lichen Garten Ansprüche bilden, aufgefordert, die­selben so gewiß binnen 6Wochen geltend zu machen, als sonst der Eintrag im Hppotbekenbuch gelöscht, und der Kaufbrief unbedingt bestätigt werden wird.

Gießen am 26. März 1842.

Großhl. Hess. Stadtgericht. Müller. Haberkorn.