Ausgabe 
10.12.1842
 
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Änzeigebtatt der Stadt Giessen.

M 50. Samstag den 10. Decemder. 18Ä2.

Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 10. bis 17. December 1842.

Fleischpreise.

1 Pfund gutes Ochsenfleisch . . .

1 Kuhfleisch......

1 Rindfleisch.....

1 Kalbfleisch.....

auch .......

1 Schweinefleisch ....

I Hammelfleisch gemästet

1 Wurst von pur Schweinen ,

1 gemischte Wurst ....

1 Bratwurst.....

1 Schwartemagcn . . .

1 geräucherter Speck . . .

1 Schinken und Dörrfleisch .

1 Riiidsfett......

I Hammelsfctt.....

I Schweineschmalz, ausgelas­senes . . ...

1 desgleichen, unausgelassen

kr.

10

8

7

5

11

6

12

8

15

16

20

16

13

13

20

18

1 . 1 1 1 1 1 II l 1 I 1 !l 1 -

A n m. Die Zu gaben dürfen in weUer nichts, als inFleisch »ander-, selben Gattung bestehen, u. zwar' aufioPfd.Fleisch nicht mehralsan-' dcrlhalbPfd.u.s. w. nach Propor­tion,wclchcsaufl Pfd. nichtvollig 5 Soll) ausmacht. Köpfe. Füstc, Ge- raud. wieaucudie ganzdluligen und nichtgcnicßbaren Siückcvom Hats, stnd von der Zu- gabegänzlichavs-l geschlossen.

Brodpreise.

! Pf. 21 Loth Qt. Roggenbrod ....

1 «) 31 n n // . . . .

3 « 30 « «> n ....

16 Lotb QL. gemischtes Brod......

5 « in Wasserweck .......

4 » in Milchbrod ........

Bierpreise.

. 1 Maas ordinaires Bier.......

auch........

1 Maas Doppelbier.........

Marktpreise.

1 1 Maas Milch...........

1 Psund Butter..........

auch.........

3 Handkäse............

i 3 Eher.............

I 1 Pfund Waizenmchl ........

1 1 n grob geschälte Gerste......

i 1 i» klein geschälte Gerste......

kr.

2

6

12

2

1

1

4 6

7

6

24

25

4

4

6

4

8

! 1 1 1 1 1 Ul_____M 1 1 II I |

F r u ch t p r e i s e.

Städte

Gemäs

Waizen

Korn

Gerste

Hafer

Erbsen

Linsen

Darmstadt ....

Gießen......

Marburg am 26. Februar

Wetzlar am 24. November

das Malter das Malter auch

das Mött der Scheffel

Pb 200 200

90

fl. kr.

10 50

8154i

4j 34

Pf.

200

84

fl.

8

4

3

kr.

30

20

32

Pf.

165

72

fl. , kr.

6; 30

2 35z

2 47

|£l 1 I 1 1

fl.

5

1

1

1,

kr.

35

45

53

Pf

fl.

9

kr.

36

1 1 1 1 IM

9

7

r

36

Besondere Bekanntmachung.

1747) Zur Empfangnahme der Zinsen, welche hiesige Einwohner und Dienstboten von den bei der Sparkasse angelegten Capitalien für das Zabr 1842 zu fordern haben, werden nachstehende Termine festgesetzt, und zwar Vormittags von 7 bis 12 Uhr, 1) Montag, den 5. December, 2) Montag, den 12. December, 3) Montag, den 19. December, 4) Dienstag, den 27. December.

Die Interessenten werden daher eingcladen, an diesen Tagen ihre Zinsen zu empfangen uno hierzu durch Vorzeigung der Schuldscheine sich zu legitimi- reu. Die Zahlung kann nur an den festgesetzten Tagen und auch nicht Mittwochs geschehen, weil

an diesem Tage die Landleute Zahlungen zu empfan- gen und zu leisten haben und hiesige Einwohner am Mittwoch zurückgewiesen werden müssen.

Die Creditoren, welche die verfallenen Zinsen dem Capital zugcschriebeu haben wollen und nicht persönlich erscheinen können, haben ihre Schuld­scheine vorzeigen und in diese die Zinsen eintrageu zu lassen.

Die Zinsen-Empfänger, welche an den bestimm­ten Tagen Vormittags zeitig sich einfiuden, können sogleich befördert werden, und ich ersuche daher ins­besondere die Dienstherrschaften, ihr Gesinde hier, nach zu belehren.

Gießen den 1. Decbr. 1842.

Der Rechner der Spar- und Leibkasse Kehr.