Ausgabe 
9.4.1842
 
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auch gegen die Gebühr von den genannten Großh. Bürgermeistern Grnndbnchsauszüge (Geschoße) zu verlangen. Auch werden sic durch Letztere aus die von den Feldgeschwornen entdeckt werdenden, sie be- treffenden Fehler aufmerksam geinacht werden.

Allen denjenigen, welche sich bei den Angaben des Grundbuchs rücksichtlich des Besitzstandes und der G r ö ß e n a n g a b e n für beschwert erachten, steht cS frei, binnen einer uncrstrecklichen Frist von sechs Monaten, ihre Anstände entweder^auf güt­lichem Wege bei dem Bürgermeister der Gemeinde, vor welchen sie ihre etwaigen Gegner vorladen lassen können, zu beseitigen und, insofern dieses nicht von Erfolg ist, ihre Ansprüche bei dem für Bcsitzstrett-g- keitcn zuständigen Gerichte geltend zn machen. Zst dieses Gericht ein anderes, als daö nnterzeichnete, so haben sie davon, daß Letzteres geschehen, binnen eben dieser Frist Anzeige zu machen. Dieselbe An­zeige liegt ihnen binnen derselben Frist alsdann ob, wenn sie vor Offenlegung des Grundbuchs gegen vcn daselbst eingetragenen Besitzer eine Bcsitzklage angestellt haben.

Nach Ablauf dieser Frist wird der Besitz, wie ihn das Grundbuch angicbt, in Bezug aus die Per­sonen der Besitzer und Größenangaben in allen den Fällen für richtig angenommen, in welchen weder eine gütliche Beseitigung bei dem Bürgermeister zu Protokoll gegeben, noch eine gerichtliche Klage des­halb erhoben, und erforderlichen Falls bei dem unterzeichneten Gerichte zur Anzeige gebracht wor­den ist.

Die unerstreckliche Frist von sechs Monaten geht mit dem 30. (dreißigsten) September laufenden Jahres zu Ende.

Gießen, am 19. März 1842.

Großh. Hess. Landgericht daselbst. Ploch. Stein.

523) Philipp Balthaser Magnus dahier hat bei Buchbinder Balser dahier am 3. Juli 1828 2000 Gulden und am 26. Oktober 1830 500 Gulden gegen Verpfändung seiner Hofraithe geliehen. Beide Capiralien sind an den Da'leiher abgetragen, die Obligationen aber im Hypotbekcubuch nicht gelöscht worden, cs werden daher Alle, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an die erwähnten Obligationen bilden zu können glauben, aufgefordert, dieselben so gewiß binnen 4 Wochen dahier geltend zu machen, als sonst die Einträge im Hypotheken- bnch gelöscht werden.

Gießen den 31. März 1842.

Großh. Hess. Stadtgericht. Müller. Haberkorn.

491) Die Erben des Eberhard Ruppersberger dahier haben

KL 164 Klftr. Garten unter der alten Eiche verkauft, .können darüber aber keine Eigenthums- urkunden vorlegen, es werden daher alle, welche aus irgend einem Grunde an den erwähnten Garten Ansprüche bilden, hierdurch aufgefordert, dieselben so gewiß binnen 6 Wochen geltend z» machen, als sonst der Kaufbrief gerichtlich bestätigt werden wird. Gießen den 29. März 1842.

Großhl. Stadtgericht.

Müller.

Versteigerungen.

507) Montag den 11. April, Vormittags 9 Uhr, soll auf der Bürgermeisterei dahier ein am Mittel­weg gelegenes städtisches Tricbviertel auf 5 Jahre­in Pacht gegeben werden.

Gießen den 7. April 1842.

Der Beigeordnete E. C. Rühl.

508) Montag den 1t. April, Vormittags 10 Uhr, sollen auf dem Bürgermeistereibureau die an der Wohnung des Rathsdr. Grüneberg nöthigen Repa­ratur-Arbeiten als:

Maurerarbeit veranschl. . . 17 fl. 20 fr.

Zimmerarbeit ,, ... 2 ,, 42X,,

an den Wenigstnehmenden vergeben werden.

Gießen den 7. April 1842.

Der Beigeordnete E. C. Rühl.

497) Die Erben des dahier verstorbenen Herrn Carl Müller, sind Willens, den ihneü zu­stehenden

1 Mrg. 5 Rth. 5 Sch. haltenden Garten, in der Schwarzlach über dem Schäferbrunncn Montag den 18. d. M., Nachmittags 2 Uhr,

auf dahicsigem Ralhhaus öffentlich an den Meist« bietenden, unter den, bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen versteigern zu lassen.

Gießen den 8. April 1842.

Der Beigeordnete E. C. Rühl.

509) Montag den 25. April d. I., Vormittags 11 Uhr,

soll das Umgießcn der Gießener großen Glocke, veranschlagt zn 1487 fl. 30 fr., auf dem bürger-