Änzeigcbtatt
der Stadt Giessen.
1824
M 41
Samstag den 8. Qctober
Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 8. bis 15. October 1842
pf.
Fleischpreise
i
2
6
5 ff
t
1
. 1
1
Frachtpreise.
i i
20
18
1 1
1
1
1 1
1 1
1 1
1
3
5
1
1
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6
7
7
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4
4
6
4
8
9 61
12
8
15
16
20
16
13
13
fr.
2
6
12
2
kr. pf.
91 -
71-
61 “
41 nm. Die Zugaben dürfen in weiter nichts, als in Fleisch von derselben Gattung bestehen, u. zwar aufioPfd.Fleisch nicht mehr als an- derthasbPfd.u.s. w. nach Vropor«1 tion, welches auft Pfd. nichtvöllig 5 Loth ausmacht. Köpfe, Füße, @c= . raub, wie auch die ganz blutigen und . nichtgenießbaren
Stücke vom Hals, - sind von der Zu- gäbe gänzlich aus. geschlossen.
Brodpreise.
— Pf. 23 Loch — Qt. Roggeubrod
2 n 5 i> ■— n n
4 ff 10 ff — ff ff
Rindfleisch Kalbfleisch auch Schweinefleisch .... Hammelfleisch gemästet . Wurst von pur Schweinen , gemischte Wurst . . . . Bratwurst ..... Schwartemagen . . . geräucherter Speck . . . Schinken und Dörrfleisch . Rindsfett ....... Hammelsfett.....
Schweineschmalz, ausgelassenes .......
desgleichen, unausgelaffen
1/HLoth — Qt. gemischtes Brod .
5 ff 2 ff Wafserweck . .
1 Pfund gutes Ochsenfleisch
1 „ Kuhfleisch . . .
1 - 2 » Mlchbrod . . .
Bierpreise
1 Maas ordinaires Bier . .
Polizeiliche Bekanntmachungen
44) Ein Sacktuch und
eine Mistgabel
sind gefunden und auf Großh. Polizeibureau dahier abgegeben worden.
Westen den 6. October 1842.
auch . . .
Maas Doppelbier ....
Marktpreise
Maas Milch. . ... .
Pfund Butter ....
auch ....
Handkäse Eper Pfund Waizcnmehl . . .
» grob geschälte Gerste .
- klein geschälte Gerste .
Städte
Gemäs
Walzen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Pf. fl. kr.
Pf- fl- kr.
Pf. fl. 1 kr.
Pf. fl. kr.
Pf. fl. kr.
Pf. fl. kr.
Darmstadt ....
das Malter
200 — -
- 7 -
- 4 -
Gießen......
das Malter
200 10 30
200 8 10
165 6 30
— 4 20
— 6 24
- 6 24
auch
—— — -
— 7 10
---------------- --------------- ! ---------------
___ _
— —— -
_ _
Marburg am 26. Februar.
das Mott
- 8 51j
— 4 20
- 2 35|
— 1 45
— —— _
— 7 —
Wetzlar am 1. October. -
der Scheffel
90 4 16
84 3 24
72 1 46
— 1] 46
45) Schneidermeister Friedrich Habenicht und Schuhmachermeister Peter Bergmann sind ihrer bis, herigen Functionen als öffentliche Lcichenbesorger förmlich entbunden worden und dagegen Glasermeister Ludwig Franz und Schneidermeister Georg Karl Koch von hier
zu öffentlichen Leichenbesorgern für die Stadt Gießen ernannt und verpflichtet worden, was hierdurch öffentlich bekannt gemacht wird.
Gießen, am 3. October 1842.
Der Großh. Hess. Kreisrath.
K. C. Knorr.


