Alle, welche diese Zinsen verschulden, hierdurch auf- gefordert, sie in den nächsten 8 Tagen an die Stadtkasse zu bezahlen.
Gießen den 28. December 1841.
Der Stadtrechner
Nern.
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Besondere Bekanntmachung.
8) Es ist bereits durch die Schelle bekannt gemacht worden , daß die
Bürgermeisterwahl
Montag den 10., Dienstag den 11., Mi iwoch den 12. und Donnerstag den 13. Januar k. I , Vormittags von 9—12 Uhr,Statt findet.
Ich wiederhole hier diese Bekanntmachung und bemerke noch Folgendes:
Jeder hiesige Ortsbürger ist nach dem Gesetze wählbar. — Ausgeschlossen von dieser Wählbar, feit sind:
1) sämmtliche activen Staatsbeamten, so wie Geistliche und Schullehrer;
2) diejenigen Ortsbürger, welche mit den Mitgliedern des Gemeinderaths in auf- oder absteigender Linie verwandt sind, oder die eine» Brüder im Gemeinderath haben;
3) solche Personen, welche das Ortsbürgerrecht in der hiesigen Gemeinde zwar besessen haben, die desselben aber durch Verurtbeilung zu einer im Zuchthause verbüßten Strafe verlustig geworden und in dessen Ausübung gehindert sind, und
4) Militärpersonen während des Dienstes.
Wer an den vorbemerkten vier Tagen nicht abstimmt, von dem wird angenommen, daß er dem Ergebniß der erfolgten Abstimmung beigetreten sei.
Die Stimmzettel erhalten die Wähler auf dem Rathhause, sie haben solche dort abznholen, und in Selbstperson an den Wahlcommiffair zurück zu bringen, dieselben jedoch nicht zu unterzeichnen. — Deßhalb ist aber nothwendig, daß die gewählten Personen auf eine solche genaue und bestimmte Weise bezeichnet werden, daß durchaus keine Verwechselungen und Mißverständnisse möglich sind.
Die höhere Bebörde setzt übrigens in die Einsicht der hiesigen Wähler das Zutrauen, daß sie bei der Wahl ihres Bürgermeisters, nur die Interessen der Stadt im Auge behalten, und solche Personen wählen, die durch ihre Fähigkeiten und sonstigen Eigenschaften zu der Hoffnung berechtigen, daß sie ihr Amt nur im Nutzen für die Stadt verwalten werden.
Gießen den 29. December 1841.
Der Beigeordnete E. C. Rühl.
10) Da der Anstand, bei welchem die Erhebung der städtischen Grundzinsen von Gebäuden und Güterstücken für das Jahr 1841 nicht Statt finden konnte, nunmehr beseitigt ist; so werden
Versteigerungen.
9) Dienstag den 4. Januar k. I. soll auf dahiesigem Rathhaus die Verbauung der Wieseck- ufer, bestehend in Fuhr- und Handarbeiten an den Wenigstnehmenden vergeben werden.
Gießen den 29. December 1841.
Der Beigeordnete.
E. C. Rühl.
2) In Gemäßheit eines erbaltenen Auftrags werde ich
Dienstag den 22. Februar 1842, Vormittags 10 Uhr, in dem Gasthause zum Einhorn dahier, das frei- adelige Gut Heibertshausen, welches, eine eigne Gemarkung bildend:
3Morg. 321 Klstr. Gärten;
167 - 127 - Ackerland;
54 - 305 - Wiesen und
84 - 277 - Wald enthält,
nebst den entsprechenden Wohn- und Occonomic- gebäuden und den dazu gehörigen Pcrtinenzen, als Jagd- und Schäfereigerechtigkeit re. dem öffentlichen Meistgebote aussetzen.
Dieses Gut hat eine sehr schöne und günstige Lage, es ist nur 1V4 Stunde von hier, x/4 Stunde von der von Gießen nach Kassel ziehenden Hauptstraße, und eben so weit von der Lahn und der projectirten Eisenbahn entfernt.
Ich erbiete mich zugleich, den Kanfliebhabern vor dem Versteigerungstermin die Einsicht der sehr billigen Verkaufsbedingnngcn, nach welchen wenigstens hinsichtlich der Hälfte der Kaussumme Credit bewilligt werden kann, zu gestatten.
Gießen den 15. December 1841.
Stein, Großh. Landgcrichtsaffessor.
1792) Montag den 3. Januar 1842, Nachmittags 2 Uhr,
soll auf dahiesigem Rathhaus auf Nachsuchen das nachstehende, der Wittwe des Lederhändlers Johannes Keil dahier gehörige Grundvermögen, als:
1) 259 lHKlftr. Acker, rechts am Aulweg, 3ter Klasse, zehntbar, mit Korn besäet;


