Ausgabe 
27.3.1841
 
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Anzeigetrtatt

-er Stadt Giessen.

J^o. 13. Samstag den 27. März ISSll.

Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 27. Marz bis 3. April 1841.

Fleischpreise.

1 Pfund gutes Ochsenfleisch . . >

1 Kuhfleisch

1 Rindfleisch ....

1 Kalbfleisch

auch

1 Schweinefleisch ....

1 Hammelfleisch gemästet .

1 Wurst von pur Schweinen ,

1 gemischte Wurst ....

1 Bratwurst.....,

1 Schwartcmagen . . .

1 geräucherter Speck . . .

1 Schinken und Dörrfleisch .

1 fliindsfett

1 Hammelsfett

1 Schweineschmalz, ausgelas­

senes .

1 desgleichen, unausgelassen

fr.

10

8

7

5

9

9

12

8

15

16

20

16

18

13

20

18

Pf.

Anm. Die 3u gaben »tiefen in weiter nichts, als inFleisch vonder- selben Gattung begehen, u. zwar auttoPfd. Fleisch nicht mehr als an­derthalb Vid.n.s, w. nach Propor­tion, welches aufl Pfd. nicht völlig 5 Loth ausmacht. Köpfe, Fuße, Ge- raud, wie auch die ganz blutigen und nicht genießbaren Stticke vom Hals, sind von der Zu- gadegänilich aus­geschlossen.

Brodpreise.

Pf. 27 Loch - Qt. Roggenbrod 2 // 17 // u n

Z ,/ 2 // h n

22 Loch Qt. gemischtes Brod . .

7 n ii Wafferweck . . .

6 ii ii Milchbrod . . . .

Bierpreis e.

1 Maas ordinaires Bier - . .

auch . . . .

1 Maas Doppelbier

Marktpreise.

1 Maas Milch ......

1 Pfund Butter auch . . . . .

3 Handkäse

6 Eper ........

1 Pfund Waizenmchl . . . .

1 ii grob geschälte Gerste

1 ii klein geschälte Gerste . .

fr. pf.

2 -

6

12

2

1 -

1 -

4

6

7

6 19 20

4 4

5

4

Frachtpreise.

Städte

Gemäs

Waizen

Korn

Gerste

Hafer '

Erbsen

Linsen

Pf. fl. fr.

Pf. st- fr-

Pf- st. fr.

Pf. fl. i fr.

Pf. ^ ff-1 fr.

Pf. fl. fr.

Darmstadt ....

das Malter

200 -

5 -

- 3j 7

;

-

Gießen ......

das Malter

200 7 55

200 6 8

165 4 .20

3. 55

- 5 20

- 5 20

Marburg am 28. Februar

das Mött

- 6 30

- 4 30

3 30

2 10

ji

7

Wetzlar am 20. März

der Scheffel

90 .31 24

84 2! 41

72 1 46

- 127 z

1 2 2b£

2 16

Polizeiliche Bekanntmachung.

17) Nächsten Dienstag, den 30. d. M., Vormittags um 8 Uhr, beginnt die, zur.Handhabung der Verordnung über die Vertilgung der Naupenncster in den Gärten und Baumstücken der hiesigen Gemarkung angeordnete Visitation, und wird mit dem Wallpsörter-Fcld der Anfang gemacht. Den Besitzern der betreffenden Grundstücke überläßt man es, sich an Ort und Stelle einzufinden, um der Visitation beizuwohnen.

Gießen am 25. März 1841. Der Großh. Hessische Kreisrath

K. Ch. Knorr.