Anzeigetrtatt
-er Stadt Giessen.
J^o. 13. Samstag den 27. März ISSll.
Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 27. Marz bis 3. April 1841.
Fleischpreise.
1 Pfund gutes Ochsenfleisch . . >
1 „ Kuhfleisch
1 „ Rindfleisch ....
1 „ Kalbfleisch
auch
1 „ Schweinefleisch ....
1 „ Hammelfleisch gemästet .
1 „ Wurst von pur Schweinen ,
1 „ gemischte Wurst ....
1 „ Bratwurst.....,
1 „ Schwartcmagen . . .
1 „ geräucherter Speck . . .
1 „ Schinken und Dörrfleisch .
1 „ fliindsfett
1 „ Hammelsfett
1 „ Schweineschmalz, ausgelas
senes .
1 „ desgleichen, unausgelassen
fr.
10
8
7
5
9
9
12
8
15
16
20
16
18
13
20
18
Pf.
Anm. Die 3u gaben »tiefen in weiter nichts, als inFleisch vonder- selben Gattung begehen, u. zwar auttoPfd. Fleisch nicht mehr als anderthalb Vid.n.s, w. nach Proportion, welches aufl Pfd. nicht völlig 5 Loth ausmacht. Köpfe, Fuße, Ge- raud, wie auch die ganz blutigen und nicht genießbaren Stticke vom Hals, sind von der Zu- gadegänilich ausgeschlossen.
Brodpreise.
— Pf. 27 Loch - Qt. Roggenbrod 2 // 17 // — u n
Z ,/ 2 // — h n
22 Loch — Qt. gemischtes Brod . .
7 n — ii Wafferweck . . .
6 ii — ii Milchbrod . . . .
Bierpreis e.
1 Maas ordinaires Bier - . .
auch . . . .
1 Maas Doppelbier
Marktpreise.
1 Maas Milch ......
1 Pfund Butter auch . . . . .
3 Handkäse
6 Eper ........
1 Pfund Waizenmchl . . . .
1 ii grob geschälte Gerste
1 ii klein geschälte Gerste . .
fr. pf.
2 -
6 —
12 —
2 —
1 -
1 -
4 —
6 —
7
6 19 20
4 4
5
4
Frachtpreise.
Städte
Gemäs
Waizen
Korn
Gerste
Hafer '
Erbsen
Linsen
Pf. fl. fr.
Pf. st- fr-
Pf- st. fr.
Pf. fl. i fr.
Pf. ^ ff-1 fr.
Pf. fl. fr.
Darmstadt ....
das Malter
200 — -
— — —
— 5 -
- 3j 7
— —; —
- — —
Gießen ......
das Malter
200 7 55
200 6 8
165 4 .20
— 3. 55
—- 5 20
- 5 20
Marburg am 28. Februar
das Mött
- 6 30
- 4 30
— 3 30
— 2 10
—j —i —
— 7 —
Wetzlar am 20. März
der Scheffel
90 .31 24
84 2! 41
72 1 46
- 127 z
—1 2 2b£
— 2 16
Polizeiliche Bekanntmachung.
17) Nächsten Dienstag, den 30. d. M., Vormittags um 8 Uhr, beginnt die, zur.Handhabung der Verordnung über die Vertilgung der Naupenncster in den Gärten und Baumstücken der hiesigen Gemarkung angeordnete Visitation, und wird mit dem Wallpsörter-Fcld der Anfang gemacht. Den Besitzern der betreffenden Grundstücke überläßt man es, sich an Ort und Stelle einzufinden, um der Visitation beizuwohnen.
Gießen am 25. März 1841. Der Großh. Hessische Kreisrath
K. Ch. Knorr.


