Ausgabe 
23.1.1841
 
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Edictalladungen.

17) Behufs der Feststellung des Vermögens des für geistesschwach erklärten Bürgers und Bierbrauers Philipp Magnus dahier, werden Alle, welche Forderungen oder sonstige Ansprüche an denselben bilden zu können glauben, aufge­fordert, solche im Termin

Dienstag den 26. Januar 1841, Vormittags 10 Uhr,

bei unterzeichneter Gerichtsstelle anzuzeigen.

Gießen den 30. Dezember 1840.

Großh. Hess. Stadtgericht. Müller. L i m p e r t.

52) Eberhard Weller, an der Landstraße bei Wicseck wohnhaft, besitzt die nachfolgenden Grundstücke:

1) 87 Ruth, oder 347 Klftr.

110. 10 65

in der Hausbach.

2) 82 Ruth, oder 294 Klftr.

Wiese in den Ochsenwiesen.

3) n®: 6152fä67 46 Ruth, oder 157 Äfft. Wiese vor den Herrnwiesen.

Er will dieselben theils von seinen Eltern er­erbt, theils will er sie erkauft haben, kann sich aber darüber nicht genügend ausweisen.

Auf seinen Antrag bringt man dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß, und fordert alle die­jenigen, welche etwa Ansprüche an die gedachten Grundstücke haben könnten, auf, dieselben so ge­wiß innerhalb 4 Wochen von beute an dahier zu begründen, als sie sich sonst selbst die Nach­theile zuzuschreiben haben, die etwa aus der Nichtbeachtung dieser Aufforderung erwachsen kön­nen. Gießen den 8. Januar 1841.

Gr. Hess. Landgericht das. P l o ch.

69) Der Handelsmann Rehm Hörter in Schweinsberg hat.augezeigt, daß er sich in Folge der Unbeitreiblichkeit eines Theils seiner Forde­rungen außer Stand befinde, seine Gläubiger zu befriedigen. Es ist deßhalb zum Versuch einer gütlichen Uebereinkunft der Gläubiger Termin auf Donnerstag den 11. Februar l. I.,

Morgens 11 Uhr, bezielt, worin dieselben ihre Forderungen vor­läufig anzumelden und die etwaigen Beweis- Urkunden vorzulegen haben. Ausbleibende Gläu­biger werden als dem Bejchlusse der Mehrheit bei­tretend angesehen werden und dient zugleich zur

Nachricht, daß dem Nehm Hörter vorläufig jede Disposition über sein Vermögen untersagt' ist.

Kirchhain den 2. Januar 1841.

Kurfürstliches Justizamt.

Schüler.

vdt. Zusti.

46) Auf Ansuchen des Bürgers und Fuhr, manns Heinrich Schäfer zu Gießen, werden Alle, welche Eigenthnms- oder sonstige Ansprüche an die von ihm besessen werdenden, angeblich ererb­ten Grundstücke in Gießer Gemarkung formircn zu können vermeinen sollten, als'

1) 352 Klftr. oder 10.3 Rutb. Acker hinter den Schießgärten, neben Conr. Gerhard;

2) 174 Klftr. oder 50 Ruth Acker, stößt auf den Warthweg;

3) 175 Klftr. od. 50 Ruthen Acker daselbst;

4) 120 Klftr. ober 35 Ruthen Acker in der Schwarzlach;

5) 154 Klftr. oder 45 Ruth. Acker daselbst;

6) 262 Klftr oder 77 Rutb. Wiese und Gar­ten links der Chaussee, an Philipp Vetzbergers Wittwe;

7) 632 Klftr. oder 186 Ruth. Acker vor dem Steinborn;

8) 292 Klftr. oder 85 Ruth. Acker am Ha- senköppel, neben Philipp Möhl, hierdurch aufgefordert, binnen zwei Monaten, von heute an, Anzeige dabier zu machen, widrigen­falls, nach Ablauf der Frist, die vorbenannten Stücke als ausschließendis Eigenthum des Heinrich Schäfer angesehen und der Kaufcontract über ein zum Bauplatz abgetretenes Grundstück bestätigt werden wird.

Gießen den 24. Dezember 1840.

Großh. Hess. Stadtgericht.

Müller.

Besondere Bckanutmachnngen.

86) Rach der, Höchsten Orks genehmigten, Organisation des hiesigen Schulwesens fließen in Zukunft die einzelnen Bcsoldungstheile, welche die Lehrer bisher aus verschiedenen Quellen be­zogen haben, mit Ausnahme der Gebühren von Proclamationen und Beerdigungen, die sie auf die bisherige Weise fortbeziehen, und die ihnen in ihrer Besoldung angcrechnet sind, in die Stadt­kasse, und sie erhalten aus derselben eine jähr­liche fixe Geldbesoldung, wovon sie zugleich auch die Heitzung des Schulsaals und die Anschaffung der erforderlichen Tinte bestreiten müssen.

Das Schulgeld ist für sämmtliche Knaben- und Mädchenschulen, mit Ausnahme der höheren Mädchenschule, auf jährlich 2 fl. 40 fr. festgesetzt, welches vom 1. Januar 1841 an mit vierteljäh­rig 40 fr. an die hiesige Stadtfasse entrichtet.