Ausgabe 
21.8.1841
 
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13) 116 Klftr. Acker obig dem Reifen, 5. Cl., Stift Wetzlar;

14) 157 Klftr. Acker am Kurherrnacker, 5. CI, dem Stift Wetzlar;

15) 56 Klftr. Acker an der Seit, am Kasi- mirstück, 4. Classe, zehntbar;

16) 109 Klftr. Acker daselbst, 5. El., zehntb.;

17) 289 Klftr. Acker am Gießer Weg, 5. Cl., zehntbar;

18) 170 Klftr. Acker, die alten Gerichtsspitzen, |3, z4. Classe, zchntbar;

19) 76 D Klftr. Acker, stößt auf den Gießer Weg, 3 Classe, zehntbar;

20) 86 Klftr. Acker im Kleinlinder Grund, j4., 45. Classe, giebt 1 Gesch.Korn dem Fiskus;

21 50 Klftr. Acker am Ohlumersberg, £4.,

z5. Classe, zehntbar, giebt l^Ge- fcheid Hafer dem Fiskus;

22) 146 Klftr. Acker obig der Kuhweid, 5. Classe, zehntbar;

23) 140 Klftr. Acker auf der Rheib, obig der Mühl, 4r. Classe, zehntbar;

24) 116 Klftr. Acker am Dudenhofer Weg, -|2., z3. Classe, zchntbar;

25) 106 Klftr. Acker am kalten Gehren, 4r. Classe, zehntbar;

26) 128 D Klftr. Acker das., 4r. Cl., zchntbar;

27) 77 Klftr. Acker am Schaafdöter, 4r. Classe, zehntbar;

28) 80 Klftr. Acker im Gründchen, £1., |2. Classe, giebt 1 Gescheid Kor» dem Fiskus;

29) 104 Klftr. Acker am Zuscmorgen, 2r. Classe, zchntbar;

30) 111 Klftr. Acker daselbst, 2r. Cl., zehntb.;

31) 111 Klftr. Acker daselbst, 2r. Cl., zehntb.;

32) 154 Klftr. Acker gegen der Zechweide, j2., i3. Classe, zehntbar;

33) 74 Klftr. Acker daselbst, z2., 43. Classe, zchntbar;

34) 139 Klftr. Acker am Bleitacker, 3. Elaste, zehntbar;

35) 114 Klftr. Acker am Gänsacker, Z-2., 43. Classe, zehntbar;

36) 57 Klftr. Wiese, stößt auf die Lachgär­ten, 2r. Classe, zehntbar, giebt I kr. Zins dem Fiskus;

37) 12 Klftr. Wiese neben dem Angang, J-3., 44. Classe, zehntbar;

tis' Klftr. Wiese, die Kurherrnwiese, Eigenthums-^r Classe, zehntbar, können glauben, sonstige Ansprüche bilden zu zum 14. Septembefgesordert, solche sogewiß bis chen, als sonst sie Z. dahier geltend zu ma« ut ausgeschlossen, das

Eigenthum des Caspar Mohr an obigen Immo­bilien unbedingt angenommen und das weiter Rechtliche verfügt werden wird.

Gießen den 28. Juli 1841.

Großh. Hess. Stadtgericht.

Müller. L i m p e r t.

Besondere Bekanntmachungen.

1182) Zur Wahl der Ersatzmitglieder des Gc« meinderaths für Gießen, sind folgende Tage bc« stimmt worben;

Freitag der 27., Samstag der 28., ' Montag der 30. und Dienstag der 31.

d. M-, von Morgens 9 Uhr an bis Wit­tags 12 Uhr.

Es wird dieses mit folgenden Bemerkungen rur öffentlichen Kcnntniß gebracht:

1) Rach Vorschrift des Art. 27 der Gemeinde. Ordnung tritt ein Drittheil der Gemeinde- rathsmitglieder ans dem Gemeindcrathe aus. Die austretenden sind: die Herren Möhl und Becker. Außerdem sind seit der letzten Ersatzwahl noch die Gcmeindcraths-- mitgliedcr Herrn Gail und Bansa auf ihr Nachsuchen höchsten Orts von dem Amte entbunden worden und W. Stein mit L-od abgegangen, also im Ganzen fünf neue Gemeinderathsmitglieder zu wählen.

2) Die austretenden Mitglieder können jetzt wieder gewählt werden, sie sind aber vor Ablauf von drei Zähren zur Annahme der Wähl nicht verbunden.

3) Gewählt werde» kann ein jeder hiesiger Bürger, welcher nicht durch Verurthcilung wegen Ehebruchs oder zu einer peinlichen, im Zuchthause verbüßten Strafe das Staats, bürgerrecht verloren hat. ,

Ausgenommen von der Wählbarkeit sind.

die Standes- und Patrimonialgerichtsherrn innerhalb ihres Gerichtöbezirks, Militär, Personen, während ihres Dienstes, Geist- liche und Schullehrer, sowie diejenigen ac- tiven Staatsbeamten, welche zu einer dem Ortsvorstande vorgesetzten Verwaltungöbe- dörde- gehören, endlich diejenigen Burger, deren Großvater, Vater, Sohn oder Enkel bereits im Ortsvorstande sich befinden.

4) Wenigstens der dritte Theil des Gemcin- deraths soll aus Männern bestehen, welche der höchstbesteuerten Hälfte der wählbaren Ortsbürger angehören. Ein Verzctchnrß derselben liegt zu diesem Behufe auf dem Rathhause zur Einsicht offen.

5) Die Stimmzettel sind währeüd des Wahl­termins auf dem Rathhause abzuholen und in Selbstperson von den Wählern zurück-