224
964) Der Ortsbürger Anton Müller zu Dornholzhausen, Königlich Preußischen I»- ftizamts Atzbach, von Langgöns gebürtig, hat nachstehende, ihm nach dem betreffenden Grundbuch zustehendc, in Langgönser Gemarkung gele, gene Güterstücke, als:
•Dag. ii.DZr.
1217 "zzs 5ß| Klftr. Wiese im Neuroth über dem Lcihgesterncr Fußweg,
W 65z Klftr. Wiese, stößt auf die Flcht- weide;
1480 3281 Klftr. Wiese in der Mockenstruth;
$3A6 3ß। Klftr. Wiese in der Beun;
lyt 24z Klftr. Wiese daselbst;
31|7 56| Klftr. Wiese links dem Heeg- graben,.
veräußert, kann aber sein Eigenibnm durch genügende Urkunden rechtlich nicht begründen.
Es werden daher Alle, welche an oben genannte Grundstücke Eigenthums- oder sonstige Ansprüche bilden zu können glauben, aufgeferderk, solche sogewiß bis zum 16. August d. Z. dahier anzuzcigen und zu begründen, als sonst nach Ablauf dieser Frist das Eigenthum des Anton Müller an den in Rede stehenden Grundstücken unbedingt angenommen und der Kaufbrief sofort gerichtlich bestätigt werden wird.
Gießen den 22. Juni 1841.
Großh. Hess. Stadtgericht.
Müller. L i m p e r t.
1029) Alle, welche Forderungen an den Nachlaß des Burgers und Schreinermcisters Conrad Frei dahi r bilden zu können glauben, werden aufgeforden, solche sogewiß iw Termin:
Dienstag den 3. August d. I., Vormittags, bei unterzeichneter Gerichtsstelle anzuzeigen, als sonst sie bei dem aufzunchmenden Inventar und der Vertheuung des Nachlasses unberücksichtigt bleiben werden.
Gießen den 12. Juli 1841.
Großh. Hess. Stadtgericht. Müller. L i m P e r t.
1047) Alle, welche an den Nachlaß des zu Darmstadt verstorbenen Benedict Gottschalk aui Gießen, Forderungen zu haben glauben, werden aufgcfordert, dieselben binnen 14 Tagen dahier geltend zu machen, widrigenfalls sie unberücksichtigt bleiben.
Gießen den 14. Juli 184t.
Großh. Hess. Stadtgericht.
Müller. I)r. Zimmermann.
Besondere Bekanntmachungen.
1045) Bekanntmachung
wegen der Regnlirung der Gewerbsteuer zu Gießen für das Jahr 1842.
Mit dem 1. August d. Z. beginnt die Regn« lirung der Gewerbsteuer-Capitalicn für das nächstfolgende Jahr.
Es werden daher Diejenigen, welche mit dem nächsten Jahre ein steuerbares Gewerbe anfangen, oder das bisher betriebene Geschäft nie« verlegen, oder zu einem höher oder niedriger besteuerten Gewerbe übergehen wollen, hierdurch aufgefordert, dieß längstens vor Ablauf dieses Monats zu meiner Kenntniß zu bringen
Gießen den 14. Juli 1841.
Der Bürgermeister S ch n e i d e r.
1006) Das Ab- und Zuschreiben in den Flurbüchern der Gemeinde Gießen für das Jahr 1842 betreff.
Nach der höchsten Verordnung vom 5. August 1822 sind die neuen Erwerber von Liegenschaften verbunden, vor Ablauf des Monats July die zum Ab - und Zuschreiben erforderlichen Ei- gcnthumsurkunden an den Bürgermeister abzulie- scrn. Wer dies vernachlässigt, verfällt in eine Strafe vo» fünf Gulden, wovon dem Denunci« anten die Hälfte zugesichcrt wird.
Indem ich die Einwohner der hiesigen Stadt hierauf aufmerksam macke, darf ich hoffen, daß die noch rückstehcnden Eigenlhumeurkunden alsbald werden beigebracht werden.
Gießen den 10 Juli 1841.
Der Bürgermeister Schneider.
1046) Es ist eine Thorschreiöer- Stelle bei hiesiger Stadt vacant geworden.
Diejenigen, welche gesonnen sind, diese Stelle zu übernehmen, haben sich innerhalb 8 Tagen auf der Bürgermeisterei anzumeldcn.
Gießen den 16. Juli 1841.
Der Bürgermeister . Schneider.
ioo5) Verlegung deö Schotter Sommermarkteö.
Der in dem Großherzogl. Hess. Landkalender irrthümlich auf den 17. und 18. August eingetragene Schotter-Sommermarkt soll, nach eingelangter höherer Genehmigung, 8 Tage früher, nämlich:
Dienstag den 10. August, Viehmarkt,
Mittwoch den 11. August, Krämermarkt, abgchaltcu werden, welches mau mit dem Au-


