Imzeigebtatt
-er Stadt Giessen.
X. 29
18LL.
Samstag den 17. Juli
Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 17. bis 24. Juli 1841
pf.
ipf-i I 9
1
Fruchtpreise.
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20
18
3 6
1 1
1
fr.
10
8
7
5
4
5
4
8
fr.
2
6
12
2
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6
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• 1
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1
1 1
1
1
1
1
1
1
„I 81 nm. Sie 3u z gaben dürfen in 2 weiter nichts, als
9
8
12
8
15
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20
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Polizeiliche Bekanntmachung
35) Ein Sacktuch, ein Federmesser, ein Arbeitssack mit einem kleinen Schlüssel, sowie ein Gcldbeurel mit einigem Geld, sind gefunden und auf Gr. Polizeibüreau dahier abgegeben werden.
Gießen am 15. Juli 1841.
Fleischpreise.
Pfund gutes Ochsenfleisch . . . „ Kuhfleisch „ Rindfleisch „ Kalbfleisch auch ......
„ Schweinefleisch . . . . „ Hammelfleisch gemästet . „ Wurst von pur Schweinen , „ gemischte Wurst . . . .
„. Bratwurst „ Schwartemagen . . .
„ geräucherter Speck . . .
„ Schlicken und Dörrfleisch .
„ Nindsfett „ Hainmelsfett .... ,, Schweineschmalz, ausgelassenes
„ desgleichen, unausgelassen
Brodpreise.
— Pf. 27 Loth • Qt. Roggenbrod
2 11 17 n — u n
5 ii 2 ii — u u
22 Loth — Qt. gemischtes Brod . .
7 ii — n Wasserweck . . .
5£ ii — ii Milchbrod . . . .
Bierpreise.
l'Maas ordinaircs Bier . . .
9. in Fleisch non 6er« 7i selben Gattung i \ bestehen, u. zwar — ■ aufioPfd.Fleisch
91 nicht mehr als an- ~ derthalb-vfd.u.s. — w. nach Propor- — tion, welches anfl __ Pfd. nichtsöllig 5
Loth ansmacht. — Köpfe, Füße, Ge- — raub, wie auch die __ ganz blutigen und nichtgenießbaren — Stücke vom Hals, — find von der Zu- _ gäbe gänzlich ausgeschlossen.
auch . . . .
Maas Doppelbier.....
Marktpreise.
Maas Milch .......
Pfund Butter auch
Handfäse
Eher
Pfund Waizenmehl . . . .
n grob geschälte ('icritc . .
- klein geschälte'Gerste . .
4 -
6 — 7
Städte
Gemäs
Waizen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Pf--! fl. |fr.
Pf. st. fr.
Pf. fl. : fr.
Pf. fl. | fr.
Pf. i fl- fr.
Pf. fl. fr.
Darmstadt ....
das Malter
200 i —, -
— 4 40
- 3 20
- -i -
Meße» .....
das Malter
200 9 50
200 5 55
165 4 20
- 3j 25
— 5’ 52
- 5 52
Marburg am 27. Juni
das Mott
— 6 40
- 4! 30
- 3 15
- 2{ -
- 7 —
Wetzlar am 10. Juli
der Scheffel
90 4 5
84 2) 3
72 1 37
- 11184
-1 2 28-
.— — —
Edictalladungen.
1004) Die Erben des Johannes Kling des Ersten (sen. oder Reinhards Sohn) in WLese ck, haben den ganzen Nachlaß ihres Erblassers veräußert und die Abstchr, über den Erlös aus demselben zu verfügen. Da man zu wissen nöthig hat, welche Schulden auf ihm haften, so fordert man alle Diejenigen, welche Ansprüche zu machen
haben, auf, dieselben sogcwiß innerhalb 4 Wochen dahier anznzeigcn und zu begründen, als sie es sich sonst selbst beizumessen haben, wenn sie bei der Disposition über denselben nicht berücksichtigt werden.
Gießen am 12. Juli 1841.
Großh. Hess. Landgericht das.
P l o ch.


