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ihre Zerstörung anrichten. Dieses Mittel muß des Morgens oder des Abends ausgee führt werden, indem zu diesen Zeiten die Raupenfamilien versammelt sind,
4) Bespritzen oder Anpinscln der Raupennester mit Seifenwasser.
5) Anfeuchtcn der Raupennester mit einem Absud von Tabaksaöfällen. Versuche mit der Anwendung dieser zwei letzten Mittel haben im letzten Jahre erfolgreich auf die Zerstörung der Raupen eingewirkt.
6) Das Schießen mit einer Flinte oder einer Pistole auf die Mitte der Raupennester. Dieses Mitte! hat man im letzten Jahre in mehreren Gegenden mit Erfolg benutzt, darf jedoch aus feuerpolizeilichen Gründen innerhalb der hiesigen Stadt nicht angewendet werden.
7) Das Anlegen von Pechgürteln oder Packpapier, mit Karrensalbe beschmiert, an die Baumstämme im Früh- und Spätjahre.
8) Schonung aller Singvögel, welche das Jahr hindurch eine Menge Raupen, Eier uni Puppen aufzehren.
Gießen den 1. März 1841. Der Großh. Hess. Kreisrath.
________ _____ K. CH.'Knorr.
15) Sämmtliche Eigenthümer, Nutznießer oder Pächter von Bäumen, Zäunen oder Heegen, sowie alle mit der Aufsicht auf öffentliche, mit Bäumen oder Sträuchen bepflanzte Wege und Anlagen beauftragte Personen, werden hierdurch aufgefordert, binnen 14 Tagen, von heute an, auf ihrem Gebiete vollständig abraupen zu lassen und zwar bei Vermeidung der gesetzlichen Strafe »on 4 Kreuzern für jedes einzelne, bei der Visitation vorgefunden werdende Raupenncst.
’ Gießen am 9. März 1841. Der Großh. Hessische Krcisrath
—61). Knorr.
16) Ein Teller von Zinn,
mehrere bunte Sacktücher und
ein Sporn,
sind gefunden und auf Großh. Polizeibureau dahier abgegeben worden.
Deßgleichen ist ein Hühnerhund in hiesiger Stadt aufgcfangen und in Verwahrung genommen worden. Gießen den 11. März 1841.
Edictalladungen.
170) Johannes Bergk, Caspars Sohn, aus Langgöns , 1764 geboren, ist seit vielen Jahren abwesend, ohne Nachricht von seinem Aufenthalt zu ertheilen. Die Verwgudten des Abwesenden haben nun um. Uebcrlassuug dessen Vermögens angesucht, daher der Johannes Bergk, Caspars Sohn, aus Langgöns, oder dessen etwaige Leibeserben hierdurch aufgefordert werden, sich binnen drei Monaten zur Empfangnahme des Vermögens bei unterzeichnetem Gericht zu melden, gegenfalls dasselbe den nächsten Verwandten, gegen verordnungsgemäße Cautionsleistuug, überlassen werden wird.
Gießen den 3- Februar 1841.
Großh. Hess. Stadtgericht. Müller.
171) Johannes Luh, Johannes Sohn, zu Großenlinden, hat unterm 28. Dccember 1814 ein Kapital von 200 fl. bei Großh. Hess. Universität dahier, unter Verpfändung mehrerer Gü
terstücke ausgenommen, welches im Jahre 1817 wieder abgelegt worden, die Erben des Schuldners können aber die Schuldurkunde nicht vorle« gen, daherman denjenigen, welcher im Besitz derselben ist und Ansprüche daraus formircn zu können glaubt, auffordert, sich binnen 6 Wochen dahier zu melden, widrigenfalls die Schuldverschreibung mor- tlficirt und der Eintrag im Hypothekcnbuch gr# löscht werden wird.
Gießen den 4. Februar 1841.
Großh. Hess. Stadtgericht.
, Müller.
Besondere Bekanntmachungen.
326) Der städtische Wiesenwärter G- A. Lony dahier, ist zum Octroiaufseher provisorisch ernannt worden, wovon das hiesige Publikum benachrichtiget wird.
Gießen den 12. März 1841.
Der Großherzogl. Bürgermeister Schneider.


