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170) Johannes Bergk, Caspars Sohn, aus Langgöns, 1746 geboren, ist seit Viesen Iah, ren abwesend, ohne Nachricht von seinem Aufenthalt zu ertheilen. Die Verwandten des Abwesenden haben nun um Ueberlassung dessen Vermögens .angesucht, daher der Johannes Bergk, Caspars Sohn, aus Langgöns, oder dessen etwaige Leibeserben hierdurch aufgefordert werden, sich binnen drei Monaten zur Empfangnahme des Vermögens bei unterzeichnetem Gericht zu melden, gegenfalls dasselbe den nächsten Verwandten, gegen verordnungsgemäße Cautionsleistung, überlassen werden wird.
Gießen den 3. Februar 1841.
Großh. Hess Stadtgericht. Müller.
46) Auf Ansuchen des Bürgers und Fuhrmanns Heinrich Schäfer zu Gießen, werden Alle, welche Eigenthums- oder sonstige Ansprüche an die von ihm besessen werdenden, angeblich ererbten Grundstücke in Gießer Gemarkung formtreu zu können vermeinen sollten, als'
1) 352 Klftr. oder 103 Ruth Acker hinter den Schießgärten, neben Coür. Gerhard;
2) 174 Klftr. oder 50 Ruth. Acker, stößt auf den Warfhweg;
3) 175 Klftr. ob. 50 Ruthen Acker daselbst;
4) 120 Klftr. oder 35 Ruthen Acker in der Schwarzlach;
5) 154 Klftr. oder 45 Ruth. Acker daselbst;
6) 262 Klftr. oder 77 Ruth. Wiese und Garten links der Chaussee, an Philipp Vetzbergers Wittwe;
7) 632 Klftr. oder 186 Ruth. Acker vor dem Steinborn;
8) 292 D Klftr. oder 85 Ruth. Acker am Ha- senköppel, neben Philipp Möhl, hierdurch aüfgefordert, binnen zwei Monaten, von heute an, Anzeige dabier zu machen, widrigenfalls, nach Ablauf der Frist, die vorbenannten Stücke als ausschließendes Eigenthum des Heinrich Schäfer angesehen und der Kaufcontract über ein zum Bauplatz abgetretenes Grundstück bestätigt werden wird.
Gießen den 24. Dezember 1840.
Großh. Hess. Stadtgericht. Müller.
108) Ludwig Klingelhöfer und dessen nun verstorbene Ehefrau, Anne Catharine, geborne Sell zu Wehrda, haben laut gerichtlichem Güter- Anschlags-Contract unter dem 21. April 1817. sich verpflichtet, an jedes der letzten fünf Geschwister 150 fl, beziehungsweise 20 fl. für eine Kuh herauszubezahlen.
Der Gutsübernehmcr hat nun erklärt, daß er die Erbgeldsforderung bezahlt, von seinem
jedoch seit 12 Jahren abwesenden Schwager An, dreas Sell indessen nur Privatqnittung aufgelegt, und um Löschung der deßhalbigen Hypothek gebeten.
Der genannte Andreas Sell wird daher, da dessen Aufenthaltsort unbekannt, hiermit öffentlich aufgefordert, seine Ansprüche wegen der obigen Herausgift so gewiß bis zum Termin
Freitag den 19. März d. I.,
Morgens 9 Uhr, vor unterzeichnetem Gericht anzumclden und zu begründen, als sonst die Löschung der fraglichen Hypothek bewirkt werden wird.
Marburg den 19. Januar 1841.
Kurfürstlich Hess. Landgericht. Hille.
vt. Schmidt.
Besondere Bekanntmachungen.
155) Georg Wagner, Henrichs Sobn, zu Großenkinden hat sich freiwillig unter Curatel selncs Bruders Henrich Wagner daselbst gestellt, welches man mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß bringt, daß er Rechtsgeschäfte ohne Zustimmung seines Curators nicht abschltesien kann.
Gießen den 22. Jan. 1841.
Großh. Hess. Stadtgericht.
M » l l e r.
154) Die Liste der Conscriplionspflicktiae» des Jahres 1841 ist am Rathhaus angeheftet
Sollte einer der Betheiligten Ausstellungen gegen den Inhalt dieser Liste vorzubrigen baden, so muß dieses innerhalb 14 Tagen, vom 8. d. M. an gerechnet, geschehen.
Im Jahr 1821 geborne junge Leute, die etwa nicht in der Liste ausgenommen sein sollten, haben sich zum Einträgen in dieselbe ebenfalls vor Ablauf von 14 Tagen zu melden. — Eine deßfallsigc Unterlassung hat den Nachtheil, daß sie zum Zuerstmarschiren bestimmt werden.
Dann wird auch nochmals zur Kenntniß gebracht, daß etwaige Dcpotansprüche bis zur Abnahme der Lrtsliste, welche den 24 Februar erfolgt, angezeigt werden müssen, und daß Verspätungen den Interessenten leicht nachtbeilig werden können.
Gießen den 9. Febr. 1841.
Der Großh. Bürgermeister Schneider.
Versteigerungen.
165) Montag den 15. Februar d. I, Nachmittags 2 Uhr, sollen in der Wohnung der Wittwe deS Metzgermeisters Stoos auf dem Asterweg, Bücher und sonstige Effecten, worunter nament-


