Änzrigeblatt itt Stadt Giessen.
^2. 2L. Samstag den 12. Zmri 1 SO*
Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 12. bis 19. Juni 1841.
Flerschpreif t Pfund gutes Ochsenfleisch 1 ,, Kuhfleisch . .
1 „ Rindfleisch . .
1 „ Kalbfleisch . .
auch ....
1 „ Schweinefleisch .
1 „ Hammelfleisch gemä
1 „ Wurst von pur Schw
1 ,, gemischte Wurst .
1 „ Bratwurst . .
1 „ Schwartemagen
1 „ geräucherter Speck 1 * Schinken und Dörrfl
1 » Rindsfett . . .
1 „ Hammelsfett. .
1 , Schweineschmalz, au
senes ....
1 , desgleichen, unausc
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sgelas- elassen
kr.
11
9
8
5
9
9
12
8
15
16
20
16
18
13
20
18
| 1 i 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 I-I ?.
91 nm. Die Zu gaben dürfen in weiter nichts, al« inFleisch von derselben Gattung bestehen, u. zwar aufioPfd.Fleisch nicht mehr al« anderthalb Pfd.n.s. iv. nach Proportion, welches auft Pfd. nichtvöllig 5 Loth ausmacht. Köpfe, Füße, Sc- raub. wie auch die ganz blutigen und nicht genießbaren Stücke vom Hals, stnd von der Zu- gabegänzlichauS- geschlosseu.
Brobpreise.
— Pf. 27 Loth Qt. Roggenbrod ....
2 ff 17 // — u n ....
5 ff 2 ff — tf tf ....
22 Loth — Qt. gemischtes Brod......
7 " — u Wasserweck .......
6 « — u Milchbrod........
Bierpreise.
1 Maas ordinaires Bier.....*. .
auch........
1 Maas Doppelbier . ........
Marktpreise.
1 Maas Milch ...........
1 Pfund Butter..........
auch.........
3 Handkäse............
6 Eper.............
1 Pfund Waizenmehl ........
1 " grob geschälte Gerste......
1 » klein geschälte Gerste......
kr.
2
6
12
2
1
1
4
6
7
ß 19 20
4
4
5
4
8
i 1 1 1 .1 1 1 1 r 1 : 1 l 1 1 T
_ ____Frucht preise.
Städte
Gemas
Waizen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Darmstadt ....
Gieße».......
Marburg am 31. Mai
Wetzlar am 5. Juni
das Malter das Malter auch das Mött der Scheffel
Pf. 20( 20(
9(
fl.
—
9
6
3
fr.
20
10
30
Pf
200
84
E
5
—
4
2
kr.
55
30
35
Pf
165
72
fl.
4
4
3
1
kr. 40 20
15
43
1 1 1 1 l^|
fl.
3
3
2
1
kr. 15 25
15
26
II 1 1 l $1
st-
5
2
kr.
52 -
28z
1 1 1 l 1^1
fl.
5
7
2
kr.
52
16
Polizeiliche Bekanntmachungen.
31) Die Garten- und Feldbcsitzer der hiesigen Gemarkung werden hierdurch aufaefordert, bis zum 24. laufenden Monats ihre Hecken gehörig zu beschneiden und diejenigen, welche über 5 Fuß hoch sind, bis auf diese Höhe abzunehmen, widrigenfalls sie in die gesetzliche Strafe von 1 ff. 30fr. genommen werden.
Gießen am 9. Zuni 1841. Der Großh. Hess. Kreisrath das.
K. Ehr. Knorr.
SS) Ein Sonnenschirm,
ei» Arbeitsbeutel mit einem Sacktuch,
ein Katechismus und
ein Strohhut,
sind gefunden und auf Gr. Polizeibüreau dahier abgegeben worden.
Gießen am 10. Zunr 1841.


