Ausgabe 
6.3.1841
 
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in der Regel so groß, daß viele nicht befördert werden können.

Ich finde mich daher veranlaßt, meine früheren Bekanntmachungen in Erinnerung zu bringen und bemerke, daß künftig die Einwohner von Gießen, die nach 10 Uhr erscheinen, zurückgcwiesen und die Auswärtigen vorzugsweise berlickfichtigt wer­den müssen.

Gießen den 4. März 1841.

Der Rechner Kehr.

244) Markt - Verlegung.

Nack dem von Großherzoglichem Kreisrath des Kreises Alsfeld genehmigten Anträge ist der in dem Kroßhorzogl. Hess. Kalender auf den 6. April d. I. eingetragene Vieh- und Krämer­markt wegen des auf diesen Tag fallenden jüdischen Ostor<Festes auf

Montag den 22. Marz d. I.

verlegt worden,' was ich hiermit zur Kenntniß des Publikums bringe.

Homberg den 25. Februar 1841.

Ter Bürgermeister, Repp.

255) In Folge Auftrags der Erben der ver­storbenen Wittwe des Gcmeinderathö Philipp Franz fordere ich Diejenigen, welche zum Nach­laß derselben gehörige Schuldigkeiten zu berich­tigen haben, hiermit auf, diese in den nächsten 14 Tagen an mich abzuführcn. Ebenso sind et­waige, den Erben bis jetzt unbekannte Forderun­gen an den gedachten Nachlaß binnen gleicher 14tägigon Frist bei mir anzumelden, weil sie sonst bei der Erbschaftsauseinandersetzung nicht berück­sichtigt werden können.

Gießen den 4. März 1841.

Rern, Stadtrechner.

Versteigerungen.

256) Die Geräthschakten für die Forstbehörde des Reviers Gießen und zwar:

Wagnerarbeit, veranschlagt zu . 7 fl.

Schmiedearbeit, veranschlagt zu . 18 fl. sollen Montag den 8. März, Vormittags 8 Uhr, auf der Bürgermeisterei dahier, an den Wonigst- sorderndcu öffentlich versteigert werden.

Gießen den 5. März 1841.

Der Großherzogl. Bürgermeister Schneider.

217) Auf freiwilliges Ansuchen des Bürgers und Metzgernzeisters Friedrich Lampus dahier und seiner Ehefrau, sollen Montag den 8. März d. I Nachmittags 2 Uhr, auf dahiesigem Nachhause die nachstehenden Grundstücke, als:

1) 218 Klftr. oder 64 Ruth. Garten am Hamm, 1. Klaffe, zehntfrei;

2) 343 Klftr. oder 101 Ruth. Acker am Wetz­larer Weg bei den Mausischen Wie­sen, 2. Kl., zehntbar;

3) 412 Klftr. oder 122 Ruth. Acker zwischen dem Mittelweg und der Chaussee, giebt 1 Kps. Korn dem Fiskus, £3., 14, Klasse, zehntbar;

4) 323 Klftr. ober 95 Ruth Acker am Schlan­genzahl, 4. Klaffe, zehntbar;

5) 343 Klftr. oder 101 Ruth. Acker daselbst, 4. Klasse, zehntbar;

6) 187 Klftr. oder 55 Ruth. Acker beim Zoll­stock, 4. Klasse, zehntbar;

7) 313 Klftr. oder 92 Ruthen Acker daselbst, 4. Klasse, zehntbar;

8) 292 Klftr. oder 86 Ruth. Acker am halben Zehnten, giebt | Westen Korn in Kasten, | zehntbar, J zehntlrei;

9) 122 Klftr. oder 36 Riith. Acker am Cchlan- genzahl, 4. Klasse, zebnibar;

10) 122 Klftr. oder 36 Ruth. Acker beim Zoll­stock, giebt i Gosch. Korn dem Fiskus;

11) 367 Klflr. oder 108 Ruth. Acker auf dem Aulweg, giebt 3 Gesch. Korn dem Fiskus, 4. Klasse, zehntbar;

12) 466 Klftr. oder 137 Ruth. Acker auf dem Aulweg, Hinterm Weiher, giebt 1 Kps. 2H Gosch. Korn und 10. Pfen- nigdem Fiskus, HI., H4 Kl., zhtbr.;

13) 312 Klftr. oder 92 Ruth. Acker aufm Aul­weg, HI., J4. Kl., zehntbar;

14) 156 Klftr. ober 46 Ruth. Acker am Barres­graben, 4.Kl., s zehntb., z zehntfr.;

15) 187 Klftr. oder 55 Ruth. Acker daselbst, 4. Klaße, z zehntbar, H zehntfrei;

16) 482 Klftr. oder 142 Ruth. Acker auf dem Schiitzgesbornerweg, 3. Klasse, j zehntbar, H zehntfroi;

17) 118 Klftr. ob. 35 Ruth. Acker am halben Zehnten, 4. Kl., H zhntb., <zhntfr.;

18) 118 Klftr. ob. 34 Ruth. Acker daselbst, 4 Kl., 4 zehntbar, > zehntfroi;

19) 440 Klftr. ober 130 Ruth. 'Acker zwischen dem Sanb- und dem Erbkauterweg, giebt dem FiskuS 1 Kps. 1| Gosch. Kor», 1 Kpf. 2| Gosch. Hafer, 3. Klasse, zehntfrei;

20) 400 Klftr. oder 118 Ruth. Acker auf der Weißerde, 3. Klasse, zehntfrei;

21) 193 Klftr. ober 57 Rüthen Acker daselbst, 3- Klasse, zehntfroi;

22) 304 Klftr. ober 89 Ruth. Acker am Ohlen­berg, giebt dem Fiskus 2H Gosch. Korn und 3 Gosch. Hafer;

23) 283 Klftr. ober 83 Ruth. Acker in der Ober­au, 4. Klasse, zehntfroi;

24) 473 Klftr. ober 139 Ruth. Acker am Erb­kauterweg, 4. Kl., zebuifr., giebt dem Fiskus 2j Gosch. Korn und 2 G.escheib Hafer;