Anzeigeblatt -er Sta-t Giessen.
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Samstag den 29. Februar.
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Frucht- und Victualienpreise zu Gießcn vom 29. Februar bis 7. März 1840.
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Vrodpreise.
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1 Pfd gute« Ochsenfleisch . .
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Qt. Roggenbrod . . .
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1 „ Rindfleisch.....
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1 „ Schweinefleisch. . . .
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1 „ Hammelfleisch gemästet .
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1 „ Wurst von pur Schweinen
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1 „ gemischte Wurst . . .
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1 Maat ordinaire« Bier .
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1 „ Schwartemagen . . .
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1 Maa« Doppelbier . .
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1 „ geräucherter Speck . .
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1 » Schinken und Dörrfleisch
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1 Maa« Miich
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1 „ Rindsfett.....
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1 Butter
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1 „ Hammelsfett ....
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„ grob geschälte Gerste
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» flein geschälto Gerste
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Städte.
Gemäs Waizen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Pf. fl.
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Pf. fl. fr.
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Pf. fl. fr.
Pf. fl- fr.
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Darmstadt . . ,
das Malter 200 —
—
—
— —
— 6 10
— 2 50
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Gießen ....
das Malter 200 9
30
180
6 20
165 4 50
— 2 50
— 5 20
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auch — —
Marburg am 9. Febr.
da« Mölt — 7
50
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4 50
3 50
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Wetzlar am 22. Febr.
der Scheffel 90 4
12
80
2 53
75 2 14
55 1 11
■
Polizeiliche Bekanntmachungen.
12) Unbeschadet der fortwährend in Kraft verbleibenden, die Aufsicht und Behandlung der Hunde betreffenden kreisräthlichen Verfügung vom 21. d. M. wird nunmehr weiter verordnet:
Alle Hunde ohne Unterschied sind alsbald und bis auf weitere Verfügung einzuhalten, und dürfen nur an einer dauerhaften wohlbefestigten Leine von Erwachsenen über die Straße geführt werden.
Derjenige, dessen Hund ohne auf die vorbezeichnete Art geführt zu sein, auf der Straße betreten wird, verwirkt eine Strafe von 5 st. — die Zahlungsunfähige mit Arrest verbüßen — und hat außerdem die Tödtung des Hundes zu gewärtigen.
Vorstehende Anordnung bezieht sich jedoch nicht auf solche Hunde, deren ununterbrochene Einbehaltung und Verwahrung durch Anlegen an Ketten bereits besonders ver-


