Ausgabe 
28.3.1840
 
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ßen ein Kapital von 40 fl. und am 28. April 1812

2) bei Wilhelm Will's Wittwe daselbst ein Kapital von 60 fl.,

welche Schulden abgetragen, allein, weil die Verbriefungen angeblich verloren gegangen, im Hypothekenbuch nicht gelöscht worden sein sollen. Es werden daher Alle, welche Ansprüche an ge­dachte Obligationen begründen zu können glauben, aufgefordert, solche svgewiß binnen 4 Wochen, vom 1. April d. I. an gerechnet, dahier geltend zu machen, als sonst nach Ablauf dieser Frist die Schuldposten als getilgt ang-seben, und der Eintrag im Hypothekenbuch unbedingt gelöscht werden wird.

Gießen den 24. März 1840.

Großh. Hess. Stadtgericht. Müller. L i m p e r t.

354) Forderungen und sonstige Ansprüche an den Nachlaß des verstorbenen Großh. Justizraths Ebel dahier, sind

Montags den 30. d. M., Vormittags 10 Uhr, auf Großh. Hofgerichts-Canzlei bei dem Unter­zeichneten anzumelden, widrigenfalls dieselben bei der Regulirung des Vermögens keine Berück­sichtigung finden können.

Sodann sollen Dienstags den 31. d. M. und die zunächst folgenden Tage, die zn dieser Ver­lassenschaft gehörigen Mobilien, unter den vor­her eröffnet werdenden Bedingungen, öffentlich meistbietend versteigert werden.

Gießen den 17. März 1840.

Im Auftrage Großh. Hofgerichts das.

N e i tz,

Großh. Hofgerichts-Secretär.

Besondere Bekanntmachungen.

385) Die von mir unterm 29. November v. I. bekannt gemachte Einrichtung, wornach die Geschäftstage bei der Bürgermeisterei auf den Montag, Dienstag, Donnerstag und Samstag, Vormittags von 8 bis 12 Uhr beschränkt wurden, lag ganz allein im Interesse der Verwaltung und somit jedes dabei betheiligten hiesigen Bürgers. Um so mehr durste ich erwarten, daß ans diese Einrichtung die geeignete Rücksicht genommen werde. Es ist dieses indessen nicht geschehen, vielmehr wird die Bürgermeisterei außer den Ge­schäftslagen so gestört, daß hierunter die Verwal­tung nothwendig leiden muß.

Ich finde mich hierdurch genöthigt, auf jene Einrichtung mit dem Bemerken nochmals hinzu­weisen, daß ich deren Beachtung von nun an be­stimmt entgegensehe.

Gießen den 28. März 1840.

I. V. d. B. der Beigeordnete Christian Schneider.

377) Der Unterzeichnete ersucht Jeden, der für das herrschaftliche Bauwesen Arbeiten gefer­tigt oder Material und Maaren geliefert, 14 Tage nach der Ablieferung die Rechnung darüber ein- zugeben, als ansonst späterhin keine Rücksicht darauf genommen werden kann.

Gießen den 26 März 1840.

Der Großbcrzogl. Provinzialbaumeister Hofmann.

Versteigerungen.

299) Die zum Nachlaß des Wirths Heinrich Deibel zu Wieseck gehörigen Immobilien, als:

1) zwei Wohnhäuser, Scheuer, Stallung und etwa z Morgen großer Garten;

2) obngesähr 8 9 Morgen Ackerland und Wiesen in den besten Lagen der Feldge­markung von Wieseck;

Z) ein Kiefernwald, ohngefähr j Morgen haltend,

sollen auf Antrag der Erbinteressenten,

Dienstag den 14. April d. I., Vormittags 10 Uhr, zu Wieseck in der oben bezeichneten Hofraithe, unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich meistbietend versteigert werden.

Die Gebäude, sowie der dabei befindliche Garten sind zur Wirthschaftsbetreibung gehörig eingerichtet, und durch ihre günstige Lage in ge­ringer Entfernung von Gießen, ganz besonders dazu geeignet.

Gießen den 3. März 1840.

Großh. Hess. Landgericht das. P l o ch. Stein.

357) Donnerstag den 2. April d. I., Nach­mittags 2 Uhr, sollen jm Hause des Wirths und Bäckers Johannes Jughard auf dem Seltersweg, verschiedene Mobilien, namentlich eine Parthie Herrnkleidcr, juristische Bücher und Heften, wo­von dgs Verzeichniß bei dem oben erwähnten