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Versteigerungen,
917) Der Thorschreiber Philipp Melchior Herbert dahier, will das in seinem Besitz befindliche Grundstück
76 D Klftr. oder 22£ Ruthen Acker am untersten Riegelpfad,
durch Erbgang von seinem vor mehreren Jahren verstorbenen Großvater, dem Soldaten Herbert, ererbt haben, kann dieß aber nicht Nachweisen, es werden daher alle, welche an das erwähnte Grundstück Ansprüche bilden zu können glauben, namentlich aber die etwaigen Erben der beiden Söhne des Soldaten Herbert, nämlich des in Otrberg verstorbenen Invaliden Herbert und des jm Jahre 1812 in Rußland gebliebenen Corpo- rals^Herbert, hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche
Feilgebomie Sachen.
968) Caffee, ä 24 kr. per K bei I. G- A P P e l.
961) In Lit. D Jtlö. 23 an der Marktstraße ist eine spanische Wand zu verkaufen.
956) Versteigerung von Weißbinderarbeit.
Künftigen Montag, den 27. d> M., Bor, mittags um 9 Uhr, soll in dem schießhaus dabier, die Erneuerung des Anstrichs an der Brücke über die Wieseck vor dem Rcuweger Thor, an den Wenigstfordernden, unter den alsdann bekannt zu machenden Bedingungen, versteiger werden, welches man hierdurch zur öffentlichen Kenntniß bringt.
Gießen den 23. Juli 1840.
Der Großb. Kreisbaumerster Müller.
955) Dienstag den 28. Juli, Nachmittags 2 Uhr, lasse ich in meiner Wohnung allerlei Hauö- rath, nämlich: Tische, Stühle, ein Klavier, altes Eisen und Blech, zwei Büchsen , eine Pistole, eine Parthie trocknes Küferholz, einen Fugblock, Holz zu einem Fügblock, eine Hobelbank, mehrere weingrüne Stücksässer, Stückfaß-Reife, worunter ein Rothrcif ist, eine Obstkelter, eine Quantität trockner Birnbaum-Bohlen, und noch sonstige Gegenstände, öffentlich meistbietend, gegen gleich baare Zahlung versteigern.
J Georg Heß,
in der Brandgasse.
Bürgermeister Grundbuchsauszüge zu verlangen. Auch werden sie durch Letzteren auf die von den Feldgeschwornen entdeckt werdenden, sie betreffenden Fehler aufmerksam gemacht werden.
Allen denjenigen, welche sich bei den Angaben des Grundbuchs rücksichtlich des Besitzstandes für beschwert erachten, steht es frei, binnen einer uner- strecklichen Frist von 6 Monaten, geschrieben sechs Monaten, ihre Anstände entweder auf gütlichem Wege bei dem Großb. Bürgermeister dahier, vor welchen sie ihren etwaigen Gegner vorladen laßen können, zu beseitigen, und in sofern dieses nicht von Erfolg ist, ihre Ansprüche bei dem für Besitzstrei- tigkeiten zuständigen Gerichte geltend zu machen. Ist dieses Gericht ein anderes, als das unterzeichnete, so haben sie davon, daß Letzteres geschehen binnen eben dieser Frist die Anzeige zu machen. Dieselbe Anzeige liegt ihnen binnen derselben Frist alsdann ob, wenn sic vor Offenlegung des Grundbuchs gegen den daselbst eingetragenen Besitzer eine Besitzklage angestellr hätten.
Rach Ablauf dieser Frist wird der Besitz, wie ihn das Grundbuch angiebt, in Bezug aus die Personen der Besitzer in allen den Fällen für richtig angenommen, in welchen weder eine gütliche Beseitigung bei dem Großb. Bürgermeister zu Protocoll gegeben, noch eine gerichtliche Klage erhoben und erforderlichen Falles bei dem unterzeichneten Gerichte zur Anzeige gebracht worden ist.
Die uncrstreckliche Frist von 6 Monaten geht mit dem 15. Dezember laufenden Jahres zu Ende.
Gießen den 20. Mai 1840.
Großh. Hess. Stadtgericht.
Müller.
soqewiß binnen 2 Monaten dahier geltend zn machen, als sonst das fragliche Grundstuck als freies Eigeuthum des Philipp Melchior Herbert betrachtet werden wird.
Gießen den 3. Juli 1840.
Großh. Hess. Stadtgericht. Müller. Haberkorn.
943) Donnerstag den 30. Juli d. I., mittags 2 Uhr, soll die Erndte der von Christian Sack gepachteten Hospitals - Grundstücke, nämlich:
1) 14 Morgen Acker auf dem Pfuhl, und
2) 44 Rthn. 1 Sch. Acker am Wiesecker Weg; bestehend aus Hafer und Waizen, meistbietend auf den Grundstücken selbst versteigert werden.
Gießen den 8. Juli 1840.
Großh. Hess. Stadtgericht.
Müller.


