Ausgabe 
25.4.1840
 
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Uebertrag: Thlr. 159,658 -- 16 Sgr.

Gegen sämmtliche bis ultimo 1839 angemeldete Schaden waren zu stellen und sind gestellt, einschließlich einer Reserve _»on Thlr. 13,891 - Sgr. überhaupt . . . Thlr.81,438 - 9% Sgr.

Gratificakionen nach §. 45 und §. 59 des Statuts 2,315 »

83,753« 9%

Gewinn-Resultat des Jahres 1839 . . Thlr. 75,905» 6?/.Sgr.

Es werden auf Dividende Conto gebracht . . Thlr. 40,000 - Sgr.

Auf die freie Reserve aus 1838 Thlr. 18370 -19 %Sgr.

kommen an Zinsen 1839 734»24% 734 - 24%

vomGcwinnresultat 1839 30000 - 30,000 -

freie Gewinnreserve demnach Thlr. 49105-14%Sgr.

Zur Pari-Stellung gekaufter Staats-Schuld-Scheine 2,670 -12

Zur Erweiterung des Geschäftslokals ..... 2,500 -

a Thlr. 75,905 - 6% Sgr.

Das ultimo 1839 laufende Bersicherungö - Kapital beträgt

Thlr.96,321,042- überhaupt, und stehen dagegen, außer der . . Tklr. 1,000,000 - Sgr. Gewährleistungs-Kapital, an Prämiengeldern........Thlr. 193,526 - 26% Sgr.

Bekanntmachung.

Bisher ertheilte die vaterländische Feuer-Versicherungs-Gesellschaft in Elberfeld, zur Sicher­stellung von Hypothekar-Forderungen an bei ihr versicherten Immobilien, auf deßfallsiges Verlangen einen besondern Nevers. Um diese Sicherung gleichförmig und umfassender zu gewähren, wird imd - stehender Paragraph in die neu redigirten allgemeinen Versicherungs-Bedingungen, wovon bei alle» Agenturen Einsicht zu nehmen ist, ausgenommen.

Sind Hypotheken auf die verbrannten oder beschädigten Gebäude eingetragen, so bezahlt die Gesellschaft den fcstgestellten Schaden nur Behufs der Wiederherstellung jener Gc- bäude, in so fern die eingetragenen Hypothekar-Gläubiger nicht in die unbedingte Aus­pfählung willigen. Die Gesellschaft bat die nöthigen Maaßregeln wegen sichernder Aus- führung dieser Bestimmung zu nehmen. Selbstredend findet diese Bestimmung keine Anwendung bei Brandschäden an Gebäuden, auf welche nachgewiesenermaßen keine Hypotheken eingetragen sind, noch für den Theil der Entschädigungs-Summe, welchen die Hypothekar - Gläubiger zufolge ihrer Hypothek unmittelbar zu empfangen haben können."

Wenn bei einer Gebäude-Versicherung der Entschädigungs-Anspruch des Versicher- ten durch dessen Verschulden verloren geht, so verzichtet die Gesellschaft auf diesen Ein- wand, eingetragenen Hypothekar-Gläubigern gegenüber, gegen die förmliche Uebertra- gung deren bezüglichen Rechte an die Gesellschaft."

Sollte bet noch laufenden Versicherungen auf Immobilien die Anwendung dieser Bestimmung schon gewünscht werden, so wird auf deßfallsige an die betreffende Agentur zu richtende Anmeldung, obiger Paragraph durch besondern Anhang dem bezüglichen Versicherungs-Dokument zugefügt, und Erforderliches hier eingetragen. Formulare zu den Hypothek-Anmeldungen werden auf allen Agen­turen verabreicht.

Elberfeld, im März 1840. Die Direktion:

Willemsen.

Unter Beziehung auf Obiges, beehrt sich der Unterzeichnete zu bemerken, daß Formulare zur Anmeldung von Hypotheken, und die gedruckten Versicherungs-Bedingungen bei ihm abzunehmen sind; so wie, daß das Statut der Gesellschaft, überhaupt Alles, was, die Verfassung und Ge- fcbäfksführung betreffend, Interesse für ein verehrliches Publikum haben könnte, bei ihm zur Em- sickt offen liegt. Auch wird derselbe bereitwillig jede paffende Erleichterung bei Versicherungs-Ein­leitungen gewähren.

Gießen, im April 1840. I. G. Appel, Haupt-Agent.

Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch- und Steindruckerei.