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zwar entweder in Sclbstpcrson, oder durch einen gehörig, auch zum Vergleich Bevollmächtigten, als sie sonst, auch ohne Erlassung eines förmlichen Präclusivdecrets, von der Concursmaffe für ausgeschlossen betrachtet werden sollen. Zugleich wird der anberaumte Liquidationstermin zum Versuch der Güte, sowie zur definitiven Wahl eines Cu- rators bestimmt.
Gießen den 19. December 1839.
Großh. Hess. Stadtgericht.
I. V. des Stadtrichtcrs L i m p e r t.
92) Durch Erkenntniß Großh. Hess. Hofgerichts der Provinz Oberhessen vom 14. November d. I., ist über das Vermögen des Metzgers Georg Malkomesius dahier der Concurs ausgesprochen worden. Es wird daher Liquidations- tcrmin auf
Freitag den 28. Februar 1840, Vormittags 8 Uhr, anberaumt, in welchem alle Diejenigen, welche an das Vermögen des genannten Georg Malko- mesius Ansprüche zu bilden haben, diese sogewiß entweder in Selbstperson, oder durch einen gehörig, auch zum Vergleich Bevollmächtigten, bei dem unterzeichneten Gericht, geltend zu machen haben, als sie sonst, auch ohne förmliches Prä- clusivdecret, von der Concursmaffe für ausgeschlossen betrachtet werden sollen. Zugleich wird der anberaumte Liquidationstermin zum Güteversuch, sowie zur Wahl eines Massecurators bestimmt. Gießen den 19. December 1839.
Großh. Hess. Stadtgericht.
Z. V. des Stadtrichtcrs L i m p e r t.
93) Die Zuliane Elisabethe, Wittwe des Spcnglermeisters Philipp Carl Liuck dahier, hat unkerm 14. Mai 1807 dem damaligen Vormund des Zoh. Daniel Göhring, Johs. Walter, eine Verbriefung über 1000 fl, unter Verpfändung ihrer Gütcrstücke, ausgestellt; dieses Kapital ist abgetragen, die Obligation aber angeblich verloren worden. Man fordert daher Diejenigen, welche diese Schnldurkunde besitzen und Ansprüche daraus zu haben vermeinen, auf, solche binnen zwei Monaten dahier vorzubringen, widrigenfalls die Obligation mortificirt und der Eintrag im Hypothekenbnch gelöscht werden wird.
Gießen den 28. December 1839.
Großh. Hess. Stadtgericht.
Z. V. d. Stadtrichtcrs L i m p e r t.
124) Die Erben des Bürgers und Zimmermeisters, wie auch Bau- und Feldgeschworncn, Jacob Herbert dahier, haben dessen Nachlaß nur unter der Nechtswohltbat des Inventars und Gesetzes angetreten. Es werden darum Alle, welche Forderungen oder sonstige Ansprüche aus irgend einem Nechtsgrunde an Jacob Herbert bilden zu können glauben, aufgefordert, solche sogewiß im Termin
Dienstag den 18. Februar d. I., Vormittags, dahier anzuzeigen, als sonst sie bei dem auszunehmenden Inventar und der demnäch- siigen Vertheilung des Nachlasses unberücksichtigt bleiben werden.
Gießen den 14. Januar 1840.
Großh. Hess. Stadtgericht.
Müller. L i m p e r t.
119) Für die Kinder des ohnlängst verstorbenen Wirths Heinrich Deibel zu Wieseck ist die väterliche Erbschaft nur unter der Rechtswohl- that des Inventars angetreten worden.
Zum Zweck der Feststellung der Masse werden daher Alle Diejenigen, welche aus irgend einem Grunde an den Nachlaß des oben genannten Heinrich Deibel von Wieseck Ansprüche machen wollen, aufgefordert, im Termin
Dienstag den 3. März d. I., Vormittags 8 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte ihre Forderungen anzuzeigen und zu begründen, widrigenfalls dieselben in diesem Verfahren unberücksichtigt bleiben.
Gießen den 4. Februar 1840.
Großh. Hess. Landgericht das.
P l o ch. Stein.
Besondere Bekanntmachungen.
106) Aufforderung an die Schuldner der Pfand- und Leihanstalt zu Gießen.
Die Schuldner der Gießener Pfand- und Leibanstalt. deren Pfänder in den Monaten Juli, August, September, October. November,^December 1839 und Januar 1840 verfallen sind, narben aufgefordert, bis zum 20. Februar d. I. einzulösen oder zu prolongiren, als sonst deren Versteigerung am 12. März stattfinden soll.
Vom 25. Februar an kann weder Einlösung noch Prolongakion der obeuerwäbntcn Pfänder vorgenommen werden.
Gießen den 30. Januar 1840.
Tue Großb. Pfandliaus.Verwaltung.
Bieler. Pfeil.


