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zwar entweder in Sclbstpcrson, oder durch einen gehörig, auch zum Vergleich Bevollmächtigten, als sie sonst, auch ohne Erlassung eines förmlichen Präclusivdecrets, von der Concursmaffe für aus­geschlossen betrachtet werden sollen. Zugleich wird der anberaumte Liquidationstermin zum Versuch der Güte, sowie zur definitiven Wahl eines Cu- rators bestimmt.

Gießen den 19. December 1839.

Großh. Hess. Stadtgericht.

I. V. des Stadtrichtcrs L i m p e r t.

92) Durch Erkenntniß Großh. Hess. Hofge­richts der Provinz Oberhessen vom 14. November d. I., ist über das Vermögen des Metzgers Georg Malkomesius dahier der Concurs ausge­sprochen worden. Es wird daher Liquidations- tcrmin auf

Freitag den 28. Februar 1840, Vormittags 8 Uhr, anberaumt, in welchem alle Diejenigen, welche an das Vermögen des genannten Georg Malko- mesius Ansprüche zu bilden haben, diese sogewiß entweder in Selbstperson, oder durch einen gehö­rig, auch zum Vergleich Bevollmächtigten, bei dem unterzeichneten Gericht, geltend zu machen haben, als sie sonst, auch ohne förmliches Prä- clusivdecret, von der Concursmaffe für ausge­schlossen betrachtet werden sollen. Zugleich wird der anberaumte Liquidationstermin zum Güte­versuch, sowie zur Wahl eines Massecurators be­stimmt. Gießen den 19. December 1839.

Großh. Hess. Stadtgericht.

Z. V. des Stadtrichtcrs L i m p e r t.

93) Die Zuliane Elisabethe, Wittwe des Spcnglermeisters Philipp Carl Liuck dahier, hat unkerm 14. Mai 1807 dem damaligen Vormund des Zoh. Daniel Göhring, Johs. Walter, eine Verbriefung über 1000 fl, unter Verpfändung ihrer Gütcrstücke, ausgestellt; dieses Kapital ist abgetragen, die Obligation aber angeblich ver­loren worden. Man fordert daher Diejenigen, welche diese Schnldurkunde besitzen und Ansprüche daraus zu haben vermeinen, auf, solche binnen zwei Monaten dahier vorzubringen, widrigenfalls die Obligation mortificirt und der Eintrag im Hypothekenbnch gelöscht werden wird.

Gießen den 28. December 1839.

Großh. Hess. Stadtgericht.

Z. V. d. Stadtrichtcrs L i m p e r t.

124) Die Erben des Bürgers und Zimmer­meisters, wie auch Bau- und Feldgeschworncn, Jacob Herbert dahier, haben dessen Nachlaß nur unter der Nechtswohltbat des Inventars und Ge­setzes angetreten. Es werden darum Alle, welche Forderungen oder sonstige Ansprüche aus irgend einem Nechtsgrunde an Jacob Herbert bilden zu können glauben, aufgefordert, solche sogewiß im Termin

Dienstag den 18. Februar d. I., Vormittags, dahier anzuzeigen, als sonst sie bei dem auszunehmenden Inventar und der demnäch- siigen Vertheilung des Nachlasses unberücksichtigt bleiben werden.

Gießen den 14. Januar 1840.

Großh. Hess. Stadtgericht.

Müller. L i m p e r t.

119) Für die Kinder des ohnlängst verstor­benen Wirths Heinrich Deibel zu Wieseck ist die väterliche Erbschaft nur unter der Rechtswohl- that des Inventars angetreten worden.

Zum Zweck der Feststellung der Masse wer­den daher Alle Diejenigen, welche aus irgend einem Grunde an den Nachlaß des oben genann­ten Heinrich Deibel von Wieseck Ansprüche ma­chen wollen, aufgefordert, im Termin

Dienstag den 3. März d. I., Vormittags 8 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte ihre Forderun­gen anzuzeigen und zu begründen, widrigenfalls dieselben in diesem Verfahren unberücksichtigt bleiben.

Gießen den 4. Februar 1840.

Großh. Hess. Landgericht das.

P l o ch. Stein.

Besondere Bekanntmachungen.

106) Aufforderung an die Schuldner der Pfand- und Leihanstalt zu Gießen.

Die Schuldner der Gießener Pfand- und Leibanstalt. deren Pfänder in den Monaten Juli, August, September, October. November,^De­cember 1839 und Januar 1840 verfallen sind, narben aufgefordert, bis zum 20. Februar d. I. einzulösen oder zu prolongiren, als sonst deren Versteigerung am 12. März stattfinden soll.

Vom 25. Februar an kann weder Einlösung noch Prolongakion der obeuerwäbntcn Pfänder vorgenommen werden.

Gießen den 30. Januar 1840.

Tue Großb. Pfandliaus.Verwaltung.

Bieler. Pfeil.