Ausgabe 
7.11.1840
 
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58) Eine Kinderschürze, eilte Kindermütze, ein Sacktuch, ein altes Wagcntuch und eine Peitsche,

sind gefunden und auf Großh. Polizeibureau dahier abgegeben worden. Glesien den 5. November 1840.

Edlccslladungen.

1243) Altton Hartmann, Conrads Sohn, von Langgöns, beabsichtigt die nachstehenden, nach dem Flurbuch ihm zustehenden- in der Langgön- ser Gemarkung gelegenen Grundstücke, als:

alt neu

1) 23* 3%8 107 Klstr. Acker am Langenlinder Graben;

2) W W 491 Klstr. Acker am Mandlerweg;

3)f3 Y96 884 Klstr. Acker über dem Best- chesacker;

4) VV Vr3 1394 Klstr. Acker am vordersten Frühstück;

5) /$8 riy6 173 Klstr. Acker, die zweite Lage am Belz;

' 6)H7 117 Klstr. Acker an der Pfütz;

,7) ij 8 g£ Klstr. Acker an der kleinen

Stirn;

- 8) s|® 2 V6 854 Klstr. Acker vorm Hermanns­anwender ;

9) 9V 2 y0 178 Klstr. Acker unten am Krit- chesendr;

$10) 2 H8 88 Klstr. Acker in den Selzers- placken;

11) 10^5 874 Klstr. Acker hinter der Kirche;

42) W1 2V7 484 Klstr. Acker bei der Fauer­bach;

13) 1V3 «y» 454 Klstr. Acker in den Wein­gärten; 1

14) 3i}3 Klstr. Wese auf der Badlach, theilweise zu verkaufen, kann aber, weil er an­geblich feinen gerichtlichen Theilungsbrief verlö­ten hat, das Eigenthum besagter Grundstücke rechtlich nicht begründen. Es werden darum alle, welche Eigenthnms- oder sonstige Ansprüche an diese Grundstücke bilden zu können glauben, aufgefordert, solche sogewiß binnen 60 Tagen Xa dal? dahier anzuzeigen, als sonst sie damit ausgclchfossen, das Eigenthum des Anton Hart­mann, C. S., der genannten Grundstücke unbe­dingt angenommen und das weiter Geeignete verfügt werden wird.

Gießeit den 8. September 1840.

Großh. Hess. Stadtgericht. Müller. L i m p e r t.

1437) Am 22. März 1800 verpfändeten Johann Heinrich Schmandt und dessen Ehefrau zu Watzenborn der Heinrich Hamels Wittwe in Gießen, wegen eines Darlehens von 100 fl. verschiedene Immobilien. Die Erben des Erste­ren wollen dieses Pfandrecht nicht Mehr anerken­nen, behaupten vielmehr, daß das Darlehen zu­rückbezahlt worden sei, können aber die deßfall- sige Obligation nicht vorlegen, angeblich weil dieselbe abhanden gekommen.

Da nun die verpfändeten Güter zum Bortheil eines andern hypothekarischen Gläubigers des Heinrich Schmandt veräussert worden sind und zu Gunsten desselben über die Erlöße aus ihnen verfügt werden soll, so bringt man dieses hier­mit zur öffentlichen Kenntniß und fordert alle diejenigen, welche aus der Eingangs dieses er­wähnten Hypothek Ansprüche bilden zu können glauben, auf, dieselben sogewiß innerhalb 4 Wochen dahier anzuzeigen und geltend zu ma­chen, als sie es sich sonst beizumessen haben, wenn diese Hypothek für erloschen erklärt und somit anderwärts über die Erlöße aus derselben verfügt wird.

Gießen den 22. Oktober 1840.

Er. Hess. Landgericht das.

P l 0 ch.

Besondere Bekanntmachungen.

724) Es wird hierdurch zur öffentlichen Kennt- gebracht, 'daß das neu errichtete Grundbuch der Gemarkung der Stadt Gießen auf dem Burgermetsterei-Büreau in dem Rathhaus dahier offen gelegt worden ist.

Die Betheiligten sind befugt, dasselbe wäh­rend der Zeit der Offenlegung in diesem Locale einzusehcn, auch gegen die Gebühr von dem Gr. Bürgermeister Grundbuchsauszüge zu verlangen. Auch werden sie durch Letzteren auf die von den Feldgeschwornen entdeckt werdenden, sie betreffen­den Fehler aufmerksam gemacht werden.

Allen denjenigen, welche sich bei den Angaben des Grundbuchs rücksichtlich des Besitzstandes für