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nun die Mündung der Wieset in die Lahn so eilge, und in jedem Betrachte für den Abfluß de- Wasser- so nachtheilig ist, so daß kaum da- von diesem Bache selbst zugeführte Wasser abfließen kann; so ist e- auch eben so klar, daß die Lahn um nicht- merkliche- erniedrigt werden konnte, wenn sie über die Chauff-e hinstürzte und das Thal neben der Wieset füllte. Eine merkliche Erniedrigung der Lahn würde selbst dann noch nicht Statt gehabt haben, wenn auch der Abfluß der Wiesek durch den vermittelst de- übergestürzten Lahnwasser- erzeugten hohem Andrang um etwas vermehrt worden wäre.
Wä-e also die Chauss-e ganz so niedrig wie da- neben liegende Terrain gewesen , so würde da- Wasser zu beyden Seilen derselben ohne einen merklichen Unterschied zu eben der Höhe gestiegen seyn, zu welcher jetzt die Lahn stieg, und die wuchs gegen halb zwölf Uhr des Nachts noch um etwa 2 bis 3 Zoll höher an, als die Chaussee wirklich liegt. DaSWasser würde folg» lich in dem angenommenen Falle, daß die Chaussee niedrig gewesen wäre, zwey Schuh hoch über die Schoor in den Wallgraben gefallen seyn, und demnach auch dieganze Schoor bald ruinirt haben.
Nun aber nehme man an, die Lahn wäre in der Nacht um 2 Fuß gewachsen ( und wer kann sagen, daß die- nicht möglich gewesen wäre? ja wer konnte nur noch um io Uhr de- Abendö die Wahrscheinlichkeit leugnen, daß sie noch beträchtlich steigen würde? Daß eö nicht geschah ist blödem in der Nacht eingefallenen Froste zu. zufthreiden), so würde das Wasser, selbst auch bey der jetzigen Höhe der Chaussee, 4 Fuß hoch über die Schoor unaufhaltsam hingestürzt ftyn, wenn sie nicht dagegen aufgedammt worden wäre. Wer aber untersteht sich, vom Wall- biSzumNeuroe- ger-Thoxe (auf welcher ganzen Strecke hie Schoor bis höchsten-' auf einest Fuß
noch gleich hoch ist) in einer Nacht einen solchen Damm aufzuwerfen, der den Druck eine- 4 Fuß hoch davorstehenden Wasser- abzuhalten im Stande ist.
Der Verfolg künftig.
Bekanntmachung.
1) Die dem Corporal Jacobi im Leib- grenadier-Bataillon des hochlöblichen Hessen. Casselischen Regiment- Garde zugehörigen vor Grüningen gelegenen Güther sollen Montag den uten November dieses Jahres bei hiesigem Amte an den Meistbietenden versteigert werden.
Da nun zugleich nöthig befunden worden, alle diejenigen, welche an jenen Gü- thern rechtliche Ansprüche haben, vorzula« den, so werden solche hiedurch aufgefodert, in besagtem Termine ihre Ansprüche ent- weder in Person, oder durch ordnungS» mäsig Bevollmächtigte anzuzeigen, und gehörig zu begründen, mit der Warnung, daß im Unterlassungsfälle den Rechten nach auf Präklusion wird erkannt werden. Grüningen am 17. August 1799.
Hessen - Casselische- Amt. Happel.
Litterärische Anzeige.
Ä. <B. D. Manderbacb, Prediger zu Hirschberg , erweiterte Entwürfe über Leben, Tod und Unsterblichkeit, zu Vorträgen an den Grübern. Dritter Band. Marburg ifl. 30 fr.
Diese Entwürfe setzen die Ideen de- VerfasserS, die er in den zwey ersten Bänden über die auf dem Titel genannten wichtigen Materien in 16 Entwürfen weiter fort. Der Hauptinhalt derselben ist: Ueber die Erndte in jenem Leben von einer guten oder schlechten Saat in diesem; rot? selbst müssen uns eines seligen Lebens empfänglich machen; Gewißheit desselben;' Art de- Uebergang- in dasselbe ; Fortgang und


