* ) C

nun die Mündung der Wieset in die Lahn so eilge, und in jedem Betrachte für den Abfluß de- Wasser- so nachtheilig ist, so daß kaum da- von diesem Bache selbst zu­geführte Wasser abfließen kann; so ist e- auch eben so klar, daß die Lahn um nicht- merkliche- erniedrigt werden konnte, wenn sie über die Chauff-e hinstürzte und das Thal neben der Wieset füllte. Eine merk­liche Erniedrigung der Lahn würde selbst dann noch nicht Statt gehabt haben, wenn auch der Abfluß der Wiesek durch den ver­mittelst de- übergestürzten Lahnwasser- er­zeugten hohem Andrang um etwas ver­mehrt worden wäre.

-e also die Chauss-e ganz so nie­drig wie da- neben liegende Terrain gewe­sen , so würde da- Wasser zu beyden Sei­len derselben ohne einen merklichen Unter­schied zu eben der Höhe gestiegen seyn, zu welcher jetzt die Lahn stieg, und die wuchs gegen halb zwölf Uhr des Nachts noch um etwa 2 bis 3 Zoll höher an, als die Chaus­see wirklich liegt. DaSWasser würde folg» lich in dem angenommenen Falle, daß die Chaussee niedrig gewesen wäre, zwey Schuh hoch über die Schoor in den Wallgraben gefallen seyn, und demnach auch dieganze Schoor bald ruinirt haben.

Nun aber nehme man an, die Lahn wäre in der Nacht um 2 Fuß gewachsen ( und wer kann sagen, daß die- nicht mög­lich gewesen wäre? ja wer konnte nur noch um io Uhr de- Abendö die Wahrscheinlich­keit leugnen, daß sie noch beträchtlich stei­gen würde? Daß nicht geschah ist blö­dem in der Nacht eingefallenen Froste zu. zufthreiden), so würde das Wasser, selbst auch bey der jetzigen Höhe der Chaussee, 4 Fuß hoch über die Schoor unaufhaltsam hingestürzt ftyn, wenn sie nicht dagegen aufgedammt worden wäre. Wer aber un­tersteht sich, vom Wall- biSzumNeuroe- ger-Thoxe (auf welcher ganzen Strecke hie Schoor bis höchsten-' auf einest Fuß

noch gleich hoch ist) in einer Nacht einen solchen Damm aufzuwerfen, der den Druck eine- 4 Fuß hoch davorstehenden Wasser- abzuhalten im Stande ist.

Der Verfolg künftig.

Bekanntmachung.

1) Die dem Corporal Jacobi im Leib- grenadier-Bataillon des hochlöblichen Hes­sen. Casselischen Regiment- Garde zugehö­rigen vor Grüningen gelegenen Güther sol­len Montag den uten November dieses Jahres bei hiesigem Amte an den Meist­bietenden versteigert werden.

Da nun zugleich nöthig befunden wor­den, alle diejenigen, welche an jenen- thern rechtliche Ansprüche haben, vorzula« den, so werden solche hiedurch aufgefodert, in besagtem Termine ihre Ansprüche ent- weder in Person, oder durch ordnungS» mäsig Bevollmächtigte anzuzeigen, und ge­hörig zu begründen, mit der Warnung, daß im Unterlassungsfälle den Rechten nach auf Präklusion wird erkannt werden. Grüningen am 17. August 1799.

Hessen - Casselische- Amt. Happel.

Litterärische Anzeige.

Ä. <B. D. Manderbacb, Prediger zu Hirschberg , erweiterte Entwürfe über Leben, Tod und Unsterblichkeit, zu Vor­trägen an den Grübern. Dritter Band. Marburg ifl. 30 fr.

Diese Entwürfe setzen die Ideen de- VerfasserS, die er in den zwey ersten Bän­den über die auf dem Titel genannten wich­tigen Materien in 16 Entwürfen weiter fort. Der Hauptinhalt derselben ist: Ueber die Erndte in jenem Leben von einer guten oder schlechten Saat in diesem; rot? selbst müssen uns eines seligen Lebens em­pfänglich machen; Gewißheit desselben;' Art de- Uebergang- in dasselbe ; Fortgang und