Nr» XXVL 3o. Juni. r79^
Giesser Juttlltgevzölatt.
Zärssl. Verordnung.
Von Gottes Gnaden wir Ludwig X. Landgraf zu Hessen rc. rc.
Obgleich durch wiederholte LandeSge- setze den den Studien sich widmenden San- deekmdern vorgeschrieben ist, wenigsten- zwey die drey Jahr auf Unserer Umversr- tät zu Giesen zu studiren, und auf deren Ueberlrelung die Strafe der Nichtdeforde- rung bey vacanten Diensten gesezl worden; so ist uns doch die beschwerende Anzeige geschehen, daß seit einigen Jahren immer weniger Sludirende aus Unseren Fürstlichen Landen, besonders aber aus unserer Obergrafschaft Katzenelnbogen, die LmideS» Universität bezögen, daß manche <L)tudi- renve selbst in ruhigen Zeiten nicht einmal die zwey Jahre, die sie wenigstens zu Giesen zubringen sollten, aushielten, ohnge- ochtet sie keine fremde Akademien besuchten, und manche wohl wahrend der Unis versitätS - Zeit ganze halbe Jahre lang nach Hause giengen , und diesen Zeitraum gleichwohl zu ihren Universitäts-Jahren mit- rechneten.
Nachdem aber hierdurch die Univer- sitats < Zeit zur Ungebühr und um so zweckwidriger eingeschränkt wird, al» das Studium der Wissenschaften in neueren Zeiten sich so ausnehmend erweitert hat, daß doch w nigstens zu dem Universitäts- Studium volle drey Jahre angewendet werden müssen; so haben- Wir zu Abhel- fung dieses wahren Uebels und zu Erhaltung nützlicher und geschickter Diener Uns bewogen gefunden, die Zeit des academi- schen Aufenthalt» der studirenden Lande»- linder hiermit auf drey Jahre
gnädigst zu bestimmen und vorzufchreiben, baß sie wenigstens zwey Jahre in Giesen studirt haben müssen, und solche» jeder um Beförderung nachsuchender Candidat mit behörigen Zeugnissen zu belegen schuldig und gehalten seyn solle.
Wir gebieten und befehlen daher Unfern Regierungen , Consistorien auch übrigen Collegien, daß sie auf diese Unsere Verordnung hallen, und für deren genaue und unauSgesezte Beobachtung gehörige Sorge tragen. Darmstadt den 21. April
Vom Getränk der Nähe.
Zweimal mujj man täglich die Kühe tränken, und vorzüglich dann ist diese Vorsicht höchst nöthig, wenn man ihnen trock- ncs Futter gif bt, dahingegen die Unterlassung derselben eine Haupiursache von den Entzundunqskrankheiten ist, denen die Kühe so sehr ausgesetzt sind.
Da» Wasser, womit man sie tränkt, muß rein und hell ftyn, und hierinn hat ohne Zweifel da» fliesende den Verzug; unter allen ist aber doch dasjenige da» beste, welches unter den Mühlen fließt; denn die Erschütterung, die eS auf dem Rade und durch den Fall von demselben herab leidet, macht es leichter und angenehmer.
Es ist ein allgemeines und gefährliches Vorurtheil, wenn man glaubt, in Pfützen stehendes schlammiges Wasser fty für die Küye ein gesünderes Getränk, als, reines und Helles, und man sollte glauben, daß die traurigen Ereignisse, die immer die Folge diese» Vorurteils sind, dasselbe schon langst verbi ängt hätten. ,
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