rz. Juni. 179$
Nr. XXV.
Giesser Jnkelltgenzblatk.
Unterricht über die Pflanzung Der Wasserweiven, Errichtung der weivenzäune, und Verdämmung eines ans seinem Berte zu treten drobenden Baches.
I. Absatz.
Die Weidenpflanzungen überhaupt be- treffend.
§- r.
Bevor man wirkliche Hand an diese Pflanzungen legt, müssen vor allem schickliche Playe, vorzüglich aber an den Gestaden, lind Ufern der Bäche gewählt, hin- gegen alle von Gewässern zu weit entfernten , und sonst zur Landes * Kultur als Acker, Wiesen , Maad - oder Weidgange tauglichen Strecken von diesen Plantagen in der Regel ausgeschlossen werden.
2. So bald daö zu einer derglei, chen Weidenplantage beeigenschaftete Ter» rain ausersehen, und bestimmt worden ist; fp hat die Waldmeisterey die Weidl-nsez- linge, von, wenn eö möglich ist, nicht zu weitentlegenen Orten herbeyzuschaffen.
§. 3. Hierzu sind nicht sowohl die sogenannten baumartigen Palm - Silber- Band- und dergleichen Weiden , oder andere Felber -, sondern vorzüglich die Fi- scher-Rosmarin- undWerft- oderSandr weiden tauglich, welche letztere Arten wegen ihres niedrigen Wuchses zur Befestt- «unq der Wasser - Ufer, und zur Verse» iigung der Maschinen Vie erwünschtesten Dienste leisten.
§. 4. Ist nun zur Bepflanzung des bestimmten Terrains ein hinlänglicher Vor- rgth von vergleichen Wasser - »der Werft-
wciden aueerfthen, so muß man dafür sorgen , daß nur solche Sezlinge, oder Ableger hierzu verwendet werden, welche nicht über vier Jahr alt, und daher zum schleunigen Wüchse beeigenschafter sind.
§. 5 Die Ableger dürfen nicht über rZoll üLinien dick, und nicht länger als i? höchstens 1 r/L Schuh seyn; äusser in jenen Gegenden, an großen Flüssen, wo sehr niedrige und flache Ufer-Streckenzu bepflanzen sind, indem an dergleichen Orten dey erfolgenden Ueberschwemmungen die Versändung der zu kurzen Sezlinge zu besorgen wäre; für diesen Fall können solche Weidensprossen 2, Z , auch wohl 4 Schuhe lang gemacht werden.
tz. 6 Hat man einmal die bestimmte Anzahl dieser Ableger vorräthig, so sind sie zu 50- oder zu 100. zusammen gebunden die zur Halste in Wasser zu legen, und 24, auch 48 Stunden lange darinn liegen zu lassen.
§. 7. Sodann wird mit der Pflanzung selbst an den hiezu bestimmten Ufern der Bäche angefangen, und die Sezlinge in der bezeichneten Richtung so tief gesteckt, und mittelst eines hölzernen Handschlägers dergestalt eingeschlagen, daß hievon 2 Theile in den Grund eindrinqen, und nur der dritte Theil auö dem Erdboden her- sürraqe.
§.8. Sollte aber der Boden zu hart und steinigt seyn, so müste vorher mit einer eifenen Rennstanqe, oder mit einem mit Eisen beschlagenen spitzigen Pflocke ein schräges Loch gewacht, und die Sezlinge 'sonach, jedoch mit der Vorsicht gestecket werden , daß sie eine dem Wasserlaufe angemessene schiefe Richtung erhalten.


