rz. Juni. 179$

Nr. XXV.

Giesser Jnkelltgenzblatk.

Unterricht über die Pflanzung Der Wasserweiven, Errichtung der weivenzäune, und Verdämmung eines ans seinem Berte zu treten drobenden Baches.

I. Absatz.

Die Weidenpflanzungen überhaupt be- treffend.

§- r.

Bevor man wirkliche Hand an diese Pflanzungen legt, müssen vor allem schick­liche Playe, vorzüglich aber an den Gesta­den, lind Ufern der Bäche gewählt, hin- gegen alle von Gewässern zu weit entfern­ten , und sonst zur Landes * Kultur als Acker, Wiesen , Maad - oder Weidgange tauglichen Strecken von diesen Plantagen in der Regel ausgeschlossen werden.

2. So bald daö zu einer derglei, chen Weidenplantage beeigenschaftete Ter» rain ausersehen, und bestimmt worden ist; fp hat die Waldmeisterey die Weidl-nsez- linge, von, wenn möglich ist, nicht zu weitentlegenen Orten herbeyzuschaffen.

§. 3. Hierzu sind nicht sowohl die sogenannten baumartigen Palm - Silber- Band- und dergleichen Weiden , oder an­dere Felber -, sondern vorzüglich die Fi- scher-Rosmarin- undWerft- oderSandr weiden tauglich, welche letztere Arten we­gen ihres niedrigen Wuchses zur Befestt- «unq der Wasser - Ufer, und zur Verse» iigung der Maschinen Vie erwünschtesten Dienste leisten.

§. 4. Ist nun zur Bepflanzung des bestimmten Terrains ein hinlänglicher Vor- rgth von vergleichen Wasser - »der Werft-

wciden aueerfthen, so muß man dafür sorgen , daß nur solche Sezlinge, oder Ab­leger hierzu verwendet werden, welche nicht über vier Jahr alt, und daher zum schleu­nigen Wüchse beeigenschafter sind.

§. 5 Die Ableger dürfen nicht über rZoll üLinien dick, und nicht länger als i? höchstens 1 r/L Schuh seyn; äusser in jenen Gegenden, an großen Flüssen, wo sehr niedrige und flache Ufer-Streckenzu bepflanzen sind, indem an dergleichen Or­ten dey erfolgenden Ueberschwemmungen die Versändung der zu kurzen Sezlinge zu besorgen wäre; für diesen Fall können sol­che Weidensprossen 2, Z , auch wohl 4 Schuhe lang gemacht werden.

tz. 6 Hat man einmal die bestimmte Anzahl dieser Ableger vorräthig, so sind sie zu 50- oder zu 100. zusammen gebunden die zur Halste in Wasser zu legen, und 24, auch 48 Stunden lange darinn liegen zu lassen.

§. 7. Sodann wird mit der Pflan­zung selbst an den hiezu bestimmten Ufern der Bäche angefangen, und die Sezlinge in der bezeichneten Richtung so tief gesteckt, und mittelst eines hölzernen Handschlägers dergestalt eingeschlagen, daß hievon 2 Theile in den Grund eindrinqen, und nur der dritte Theil auö dem Erdboden her- sürraqe.

§.8. Sollte aber der Boden zu hart und steinigt seyn, so müste vorher mit ei­ner eifenen Rennstanqe, oder mit einem mit Eisen beschlagenen spitzigen Pflocke ein schräges Loch gewacht, und die Sezlinge 'sonach, jedoch mit der Vorsicht gestecket werden , daß sie eine dem Wasserlaufe an­gemessene schiefe Richtung erhalten.