Ausgabe 
11.8.1798
 
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most auffüklen. , Die Aepfel theilen den Dirnen einen weinhaften Geschmack und eine Starke mit , und tragen zur Consi- stenz und Haltbarkeit mehr bei.

§. 12.

Vorn wasser unter dem Mos?.

Inzwischen darf zu jedem Obst, e« sey Früh- oder Spatobst, etwas weniges fri- * fches Wasser genommen werden. Es scha- det weder der Gute noch der Dauer und locket mehr Safte aus dem trockenen und harten Obst hervor. * An einigen Orten nimmt man öfters die Hälfte Wasser, ja noch mehr. Daher' haben sich die Käufer rvohl in Acht zu nehmen ; denn dieser Most siehet gern um und wird entweder zu Essig oder ganz unbrauchbar Ich erinnere mich, daß ich ehedem mut einem Pfarrer mich ei- nem obstreichen Ort nährte. Ein Weib klagte ihm, daß ihr Most umstehe. Er sagte, sie werde eben zu viel Wasser dazu genommen haben. Das Weib erwiederte, nicht viel über die Hälfte. Da ich mich über diesen geschmacklosen allzugrossen Zu- saz wunderte, so sagte mir der Geistliche, daß die 2eute in dieser Gegend sehr viel Wasser zu ihrem Most nehmtn und vorge­hen, ohne diesen Zusaz sey der Most nicht haltbar. Ich konnte mich des Lächelns nicht erwehren und dachte: Warum mo» gen die Käufer so viel Fährlohn ausqeben, da ein jeder das Wasser in feinem eigenen Drt hoben kann Wenn das Obst vom Bdum in Koth gefallen oder durch etlich- tägiges Liegen runzlicht worden, so «st es gut, wenn es durch da" Wasser gezogen, Von der Unreinigkeit abgewaichen und wie­der erfrischt werden kann, Unter dieser nnd obiger Behandlung ist mir niemals kein Most matt worden oder umgestanden, wenn auch zwei Jahre lang von dem Faß gelassen wurde Nur zulezt ließdieStärke nach. Und findet sich diese« nicht auch bei jedem Wein?

Der Verfylg künftig.

Lekanntmachtmss von verschiedener» Sacken.

i) Die Erben der vor einigen Jahren verstorbenen Frau Ass-ssorm O.'jer Und Willens »hr auf dem Markt neben dem Rathhaus gelegene» Wohnhaus, samt Scheuer und Stallung, öffentlich an den Mtistdietenden zu versteigern. Diejenige, weiche dasselbe zu ersteigern gedenken, wer­ben eingelaven, sich Donnerstags den 16. August, Nachmittags um gUhr in des Hrn. Rathsfchoffen Busch Behausung da­hier einzufinden. Giessen den Sten Au­gust 1798.

2) Bei dem Fortgang meiner hie­sigen Handlungsgeschäfte muß ich das ge­ehrte Publikum nur emzig bittenkeiner andern als meiner Firma die von mir oder meitum Schwager Hrn. Ludwig Kempf untkr'chrieben, Glauben deizurnessen. Traus rige Erfahrungen bringen mir abermals diese Ankündigung zum Besten des Publi­kums sowohl, als meiner eignen Ehre ab» Giessen den 9. August 1798.

Ioh. Christian Krieger.

2) In der Kriegerschen Buchhandlung ist in Commission gebunden zu verkaufen:

I. Jak. Mosers Reicheständisches Schul- denwesen, 2 Bande, Rück u. Eck. ge­bunden 4 st.

tTeue Bucher, die bei mir zu haben: Germania die II. oder über die deutsche Postwelt, 8.

Goldmeyer, S. K , Alithia, oder Unter­haltungen zum Nutzen und Vergnügen, irTheil. Würzburg 36 fr.

Heckers, A. I , Nachtrag zu der Geschichte der König! Realschule in den ersten fünf­zig Jahren nach ihrer Stiftung, gr.8. Berlin 20 fr.

Hillesheim, A. H. von, Beitrage zur Salz, künde in Bayern, 8- München 30 fr.

Krieger,