Nr* XIV, 7»April. 1798*
Giesser JittelligenMatt.
Rrankenzettel, vom Verhalten in Krankheiten. Von D. Christian August Struve.
I Allgemeine Regeln.
1) Sobald jemand krank wird, muß man bei Zeiten zu einem ordentlichen Arzt schicken ; so kann man manche Noth verhüten, und viel Geld ersparen. Schädlich sind Arzeneien oder Hausmittel, ohne auf den Rach eines Arztes. Quacksalber bringen die Menschen um Leben und Gesundheit. Der wollte sich einem solchen, der seine Kunst nicht ordentlich gelernt hat, mit Leid und Leden anvertrauen? läßt mun doch nicht gern bei einem elenden Handwerker arbeiten. —
2) Die Krankenstube wird reinlich gehalten, die Unreinigkeiten werden sogleich hinausgeschafft; man darf, wenn er sepn kann, darin nicht Wäsche waschen, trocknen^ plätten; nicht das Futter für das Vieh abbrühen, ja nicht zu stark einheizen , auch dürfen nicht zu viel Menschen in der Krankenstube zusammen kommen. Das Tobakrauchen und der Dampf von Kohlen sind dem Kranken schädlich. Man öffnet täglich etlichemal die Fenster einige Minuten lang; nur darf der Kranke gerade picht schwitzen, noch ihn die Zugluft angehn. Im Sommer bei heiterm Wetter kann man die Fenster viele Stunden, und langer, offen lassen.
3) Das Bette des Kranken darf nicht am Fenster, nicht an der feuchten Wand, nicht am Ofen stehn. Man kann im Nothfall die Hitze durch ein Brett, oder einen Vorsatz vor den Ofen , abhalten. Die Betten werden täglich gelüftet und wohl gereiniget, indeß der Kranke hinlänglich
bedeckt äusser dem Bette sitzt. ES dürfen nicht mehrere Kranke in einem Bette, noch die Kranken bei einem Gesunden liegen.
4) Der Kranke wird möglichst rem gehalten, und die Wasche, wenn es seyn kann, täglich gewechselt; dies geschieht, wenn er nicht schwitzt- Die neue Wäsche wird vorher gewärmt. Das tägliche Waschen des Kreuzes mit warmen Wasser, verhütet das Wundliegen.
5) Der Kranke darf weder zu warm, noch zu kalt gehalten werden. Es ist schädlich, wenn man ihn in viele Pelze oder Betten einhultt, Pelzmützen tragen läßt; äusser bei alten Leuten di/es gewohnt sind.
Merke: Kranke dürfen nicht mit Speisen überladen werden, (die Klüver werden nicht zu oft an die Brust gelegt) dadurch nährt man nur ihr/ Krankheit und schwächt den Magen. Kranke dürfen nicht allerlei Speisen und Getränke durcheinander bekommen.
6) WaS ein Kranker nicht essen darf: Alles fette Fleisch, alles was mit Oek, Fett, brauner Butter, Eiern und Hefen gemacht ist, Backwerk, Kuchen, Würze, Erdbirnen (Kartoffeln), Linsen, Bohnen, Erbsen, Klöse, Käse, fettes Butterbrod, fette Suppen, Mehlbrei, starkes Bier, Wein, Vrantwein, Krauterwein, Kaffee. (Einzelne Ausnahmen bei langwierigen Krankheiten bestimmt der Arzt.)
7) Was ein Kranker essen darf: Obst, besonders Aepfel, Aepfelmus, Aepfektrank, (jedoch nicht im UebermaaS, und nicht als die einzige Speise,) saure Kirschen, Himbeeren, Erdbeeren, Johannisbeeren, Weintrauben, Hafergrützschkeim, Reis, Graupenschleim, dünne Fleischbrühsuppe,
Wasser-


