Ausgabe 
21.10.1797
 
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Notb- ynd ^Skf^sTsftl;nr pcrbZruKg , Der XmöviebpM, oder Vkbfcvtbe.

(Entworfen von D. Faust.)

Der Gerechte erbarmet sich seines Viehes.

Sa! Spr. 127 20, Verfolg.

2) Indem gesunde Thiere zu und mit Kranknr, oder mit dem Pestgifte,^das diese zurückließm , auf Wegen, in Stal­len oder auf Weiden in Berührung kommen und die Pest holen.

3) Indem Menschen, Thiere und Sa- then, an denen Pestgift haftet, mit ge­sunden Thieren in Berührung kommen urid die Pest verschleppen.

Verschleppet wird daS Pestgift von ei- «em Stalle zum andern, von einer W-ide zur andern, von einem Orte zum andern:

l) Durch die Viehbesihrr, welche sich auf eine Unvernünftige Art in den kran­ken Stallen versammeln, theils um ihre Neugierde' zu befriedigen, theils um die Wirkungen der gebrauchten Hausmittel und Arzneien zu erfahren, und welche von da das Gift an ihren Händen , in ihren Klei­dern dem gesunden Viehe unwissend mit­bringen.

2) Durch Viehhändler, Kurlchmiede, Mezqer und Juden, welche aus angestrck- ten Ortschaften kommen und zu gesundem Diehe gehen.

g) Durch die um solche Fckt herumirren­den Pfuscher und Quacksalber, die von dem kranken Viehe, dem sie ihre Quacklaibe- reirn eingaben, zu gesundem V'ehe, um ihnen vielleicht Vorbcugungömittel einzu- geben, kommen , unO ihnen die Pest drin­gen-

4) Durch Knecht und Dsagde aus an# gksteickten Oertern. , i

5) Durch Fuhrleute und Reifende ytit Wagen und Geschirr.

- 6} Durch Hirten und andere Menschs, auch durch Drecker, dir zu krankem u»W gesundem Vtehe gehen. , ' 7) Durch Verrler und Landstreicher, die oft in Stallen übernachten.

8) Durch Thiere, die aus angestccktm Sratten und Oertern kommen

9) Mit rohen Hauten, Hörnern und Klauen von Rindvieh, das dre Pest halte. Und ,, . _

10) mit Heu, Stroh, Hakst!, futter, Wolle, Kleidungsstücken, Lumpen, Wa­gen , Ackerbau- und Stall -- Grröthichaf- ten aus angesteckten Oertern wird dre Pest verschleppet.

Merke: Von der Zeit, daß ein Thier ist antftsieckk wordm, biß zu derZ it, daß es sichtbar krank wird, verstreichen 6 bis 8 Tage, wahrend welcher, gesund zu styN scheint. Und ,

Merke: da man ein angesteckteS Ztuck Rindvieh, wahrend jener 6 bie 8 Tage, leicht 20 bis 30 Stunden treiben funn, so kann die'Pest leicht 20 bis zo Stunden weit unvermuthit gebracht werden.

VII. Unaül tigkeit der Diehpässe";

und Gefährlichkeit des Vie h- Handels und der Viehmärkte.

Merke: Wenn die Pest herrscht, so ge­schehen sthr viele Betrügereien in Rink- vtrhyandel; und man kann nicht vorsich­tig genug sepn.

Merke : In den Ländern, wo die Pest herrscht, und auch in den Landern, denen die P st sich auf 50 oder wenigere Stun­den aenaherk hat; da sind ( weil man un­möglich wissen kann, ob ein Stück anae- steckt sey oder nicht) olle und sir. Passe über di? Gesundheit des Rindviehs ganz und gar ungültig: und man kann und muß

5 fernem Paffeckrauen.

Merke: Der freie Handel mit Rind- Vieh und hesondrrs die R'.ndvirhmarktc ni > - - kän-