Ausgabe 
16.12.1797
 
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z. DaS Krätzgift.

Auch dieser Stoff wird von einem Kra- tziqen auf den Gesunden fortgepftanzt; ob er belebt oder unbelebt sey, thut nichts zur Sache. Dieses Gift theilt sich nur durch unmittelbare Berührung mit / nie durch die Atmosphäre, Man kann es also sehr lrrcht vermeiden/ wenn man die Kratzigen und die Unreinlichkeit vermeidet. sehr kräftige- Präservativmittel ist übrigen» auch ein Waschwasser, Da» aus Wasser, Kochsalz und L-alpeter bestehet.

4. DaS Faulfiebergift.

ES kann sich bei Jedem Faulfieber er­zeugen/ und sich dann nicht bloS durchs Berühren/ sondern durch die nahe Atmos­phäre des Kranken mittheilen.* Man vermeide also die Annäherung solcher Kran» fen. Ist das nicht möglich f so ver­schlucke man den Speichel nicht; man trete dem Kranken nicht zu nahe; besondere mit Pelz und wollenen Kleidungsstücken; man halte da- mit Essig oder Wein angefeuch- tcte Schnupftuch vor die Rase oder rauch« Tabak.

Man kann aus jedem einfachen Fie- her ein Faulfieber machen, wenn man zu­viel Kranke zusammen leat/ wenn man die Luft in den Krankenzimmern nicht erneu­ert; wenn man den Kranken zu warm halt und ihm hitzig? Speisen und G'tränke, be­sonders auch Fleisch giebt; wenn man ihn nicht reinlich, besonders in der Wasche halt oder

vhare. Denn daß da« Blatterngift in d.e Entfernung, durchLuft, fortgetragen wer» den und anstecken könne , sind langst wi­derlegte Fabeln Diese Krankheiten sind also nicht nothwendig; sie sind zu vermei­den und wenn dies allgemein geschrr^t, völlig auezurvtten. Da dazu noch keine Hoffnung ist/ so muß man dar Uebel lin­dern, nervlich durch die Jnoculativn.

- Das Blattern-- und Masern Gift.

B.-ive (gifte zeicvnen sich dadurch aus, daß sie allemal eine fieberhafte Krankheit und einen Hautausschlaq, jene von eitern­den Pusteln und diese von kleinen rothen ^cl'ckkir erregen, und nur einmal , in dem mmlch-'n Subjekt, als Gift wirken können.

Man kann diese Gifte sehr gut ver­meiden , wmn man die Berührung dcS ßvp. vermeidet, also entweder die Be­rührung des Kranken und seiner abgeson­derten Tieile, oder solcher Dinge, die er angerührt hatte, oder seiner nahm AtmoSr-

zünden, oder ander Slim immer rothe, grindigte, schwindartige Fleckm auizufay.- ren anfangen, dann oas Gsst den ganzen Körper durchvruugen.

Die Regeln zur Vergütung der vene­rischen Vergiftung reduciren sich auf fol­gende Punkte:

i) Man vermeide den vertrauten Um­gang mit einer W ivvperjon, von deren guten Ge,unoheii»zustand man nicht die aenaucste Ueberzeugung hat. Und da t» <hun Zustand der ve-ierischen Krankheit ge» ben kann, der äusserlich durch gar nicht« zu erkennen ist, jo vermeide man den aus. sereheUchen Umgang ganz mit dem andern Geschlecht.

2) U'brigenS vermeide man überhaupt da, Suff.u; man schiase bei Niemanden, man nicht genau kennt; man nehme nicht« in den Mund, was kurz zuvor ein Anderer im Mund hatte, z. B. Tabaks- vfeifen, blasende Instrumente, auchT'-mk- a schirre, Löffel u. s w.; man vermeide, , Oie Beilen unD Oft abiritte in den Gasthäusern; und vorzüglich nehme man sich bei der Wahl der Ammen sehr in Acht; und endlich haben auch die Hebam­men doppelte Vorsichten, bei den Ge­burten verdächtiger Personen anzuwenden.