— ) 174 C —
Noch- und ^älfa - Tafel ;ur Verhütung ver KinDvtebpelf, oder Viehseuche.
(Entworfen von D. Faust.)
Der Gerechte erbarmet sicy fernes Viehes, Sal, Spr. 12, 20.
Verfolg.
Dey ver 1775 bis 1777 im Fürsten- thume Minden herl|chendkn Pest fiarben in 5 gemeinten, von 2834 Stücken, 1827 Stücke an der Pest. — ( Dagegen wurden in io Gemeinden t Häverstädt, Veltheim, Wulferdingsen, Südhemmern, Nordhem- rmrn, Maslingen, Kutenhausen, Nette!' stadt, Wehe, Stemmen ( durch das Todt« schlagen von 48 dranken Stücken 3303 Stücke von der Pest und dem Tode gerettet
sind, darf in den ersten 40 Tagen kein Rindvieh fimmtn.
47) Der angesteckte Stall und alle feine Gerälhschaften werden durch gelüftet, gewaschen und auf das vollkommenste ge- reiniget.
48) Heu, Futter, Stroh, die in oder über dem Stalle des kranken Thiers tratet:, werden verbrannt, und der Mist wird tief verscharrt.
49) Manschen, die mit kranken Thie- ren umgingen, dürfen nicht gesundem Rindviehe kommen oder gelaßen werden.
50) Haue, Hof und Stall, wo das kranke Thier war, werden 20 Tage bewacht , und all.r Aus - und Eingang ist verhören.
Merke: Das Todtfchlagen der ersten franken Toiere ist das beste und sicherste Mittel, der anfangenden Rmdviehpest em Ende zu machen.
42) Niemand verkauft oder kauft Rindvieh. Das Verkaufen ist Verbrechen.
43' Die Gcanzen der Gemeinde und alle Wege und Stege werden bewacht und gesperrt, damit kein Rindvieh aus dec Gemeinde, oder in und durch dieselbe komme.
44) Alles Austreiben des Rindviehs zum Hüten ist verboten.
45) I der GcrneindSqenosse stallt fein Rindvieh in unangesteckte Stelle auf, und zwar fo lange, bis man seit 40 Tagen nichts mehr von der Pst roetß.
V>eh, welches Tag und Nacht ( wie in Marschländern) aus Privat Weiden, die vollkommen von den nächstgelegenen abgesondert sind, des Sommers weidet, das kann mit cbiigkeulicher Erlaubmß auf diesen Weiden bleiben
46'1 Aut Stalle oder Weiden, aufde- ncn krankes Vieh war und die ansteckend
weisse Malerfarben.
Verfolg.
Die Niederschlage des ZinU itriol« und de- Alauns geben, wenn sie rem Eisen nicht verunreiniget sind, sehr biauchbare weisse Malerfarben. Um sie zu einem wohlfeilen Preise zu erhalten, darfmansich zu ihrer Pracipikation Nicht der A fallen sondern des Kalchwa,;ers bedienen Durch dieses Fallungemittel erhalten sie zugleich die den Malersaiben so unentbehrliche Fähigkeit b.ffer zu lecken. D<ee rührt wahr- fchemlich von dem Antheile des SelenitS oder Gypfts her, der dadurch,in ihre Mi, fchunq tritt, aber ihrer Brauchbarkeit als Malerfarbe mehr beförderlich als hinderlich ist.
Der käufliche Zinkvitriol ist zu diefm Zwecke gor nicht antventbar, w il er eine zu große Mknae Eisen enthält, so daß der daraus erba tene Niedetschlag ein sä muz'g gelbes Anfthii erhalt. Man kann ihn von
. dem


