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Heber

Sie Rindviehpeft und die d^oehwendig- feit , durch frübzeiriges Schlage» und schleunige Absonderung den Fortgang derselben zu hemmen. Aus einem am 8. Junius 1796. zur Hoch- fürstl. Würzburgischen Regierung er­statteten Gutachten.

( Aus dem Reichs - Anzeiger.) Verfolg. /

XIX. Daß das frühzeitige Todtschla» gen des an dieser Seuche erkrankenden, und des neben ihm gestandenen noch schein­bar gefüllten den Fortgang dieser landeS- ververdlichen Seuche gehemmet habe, ist eine von den größten Männern erwiesene Thatsache. Nur Schade! daß eine ähn­liche zweckmäsige Anordnung nicht allent. halben ausführbar seyn will. Unterdessen könnte vielleicht auch der Ausbreitung des einmal eingeschleppten Seuchengifteö durch eine andrre aber stracks vollziehende Anord­nung viel Einhalt gemacht werden: wenn, wie man sagt mit Feuer und Schwerdaus derselben Ausführung gedrungen würde. Zu diesem Ende wären

XX. Vorläufig alle Diehbesitzer durch geist - und weltliche Vorsteher über die Pflichten zu belehren, welche ein jeder Nachbar habe, sein Mögliches zur Herum- und Tilgung dieser Seuche beizutragen: dann wäre zu erklären, wie die Erfahrung lehre, daß schon öfters durch ein Stück Vieh, bei welchem sich die Krankheit ent­wickelt hat, der Viehstand eines ganzen Orts, einer Gegend nach und nach ange- stecket worden, gleichwie durch die Der- Wmlichung deS Feuers in einem Haufe schon öfters alle Gebäude des Ortes im Rauch aufgezangen sind. Demnach ist

XXL einem jeden Viehbesitzer auf datk schärfste zu befehlen , sobald er von den V l I, angeführten Zeichen nur eins, als; Hu­

sten, Kopffchütteln, abnehmende Freßlust, an seinem Viehe bemerket, dem Ortsvor­stand unverzüglich die Anzeige mache, wel- eher auf der Stelle das Vieh besichtigen, und, wenn der Eigenthümer es nicht will schlagen, in die äusser dem Orte zu errich­tende Krankenhütte abführen laßt, in wel­cher es durch eigene verpflichtete Männer gepflegt und gewartet wird. Wer nun ge­gen tiefe Verordnung , die Krankheit irr feinem Stalle sich entwickeln läßt, wäre als ein geflissentlich schädlicher Nachbar von höchster Obrigkeit zu bestrafen.

XX1L Diese Hütten müssen entfernt von dem One errichtet werden, sie kön­nen aus Stroh, Reisig re. zusammen ge­macht werden, wenn nur der Eingang gegen Sonnen - Aufgang gerichtet «st, da­mit die Seilenwände das Lieh gegen die Nordluft und Mutagshitze schützen. Nie­mand darf erlaubet fepn, das kranke Vieh zu besuchen. Die ausgestellten Wärter je­desmal ihre Wartkleider ablegen, wenn sie in den Ort gehen, und sich von allen Stal, len und Viehe des Ortes entfernt halten,

XXlll. Wenn nun bei dergleichen ge- troffeneir Absonderungs-Anstalten die fer­nere Gelegenheit wollte gemacht werden, daß Thierärzte mit Arzneien versehen den Gang der Krankheit mit allen Zufällen nach allen Krankheit- - Perioden beobachten, Ver­suche machen und wiederholen fonnnn; vielleicht würde dabei für die Zukunft zur Minderung der großen Sterblichkeit viel Vortheil erzielet. Wenigstens ist der sonst so sehr gefürchtete Name: Pest beinahe ver­schwunden ; seitdem die oberste Landes-Po­lizei bei Entstehung einer Epidemie Aerzte, Wundärzte, Krankenwärter, Arzneien und Kost den Kranken zu Hülfe schicket.

XXIV. Wenn die Viehbesitzer sich ent­schließen , das erkrankte Vieh zu ihres eige­nen und des nachbarlichen Viehstandes Er-

e Haltung