anz ulegen , auch selbige nicht zu verlassen/ d-.s solche wieder in gehörige Verwahrung gebracht worden.
Neuntens: Wird hiermit die Anweisung ertheilet, daß wenn im harten Winter ein Feuer auskommen sollte, anfänglich fein kaltes Wasser in Vie Feuerspritzen geschüttet werden soll , vielmehr dec Anfang mit heißem Wasser zu machen (er)?/ dergleichen man aus den Kühlfässer der Branvweinblasen in jeder Gegend leicht erhalten kann.
Um endlich
Z e h e n t e n s: dem schändlichen Diebstahl der ledernen Feuer-Eimer, so bisher fast bei jedem Feuerlarmen ausgeüdet worden, Einhalt zu thun, wird hierdurch verordnet, daß die Brandmeister? einen Plaz ohnweit der Brandstätte anweisen sollen , wo alle Feuer-Eimer llach gelösch. lem Brand auf einen Haufen niedergele- get 'werden sollen ; und wird ein jeder rechtschaffene Burger auf seine geleistete Bürgerpflichten erinnert, auf dergleichen liederliches Diebsgesindel genaue Aufsicht zu nehmen, und wenn er wabrnehmen würde, daß einer einen Feuer-Eimer von der Brandstätte wegbringen wolle, solches sogleich einem der Brandmeistern anzuzei- gen, damit solcher schändliche Dieb zur exemplarischen Strafe gezogen werden könne.
Es wird demnach kiese Anordnung beim Feuerlöschen der hiesigen Bürgerschaft und sämmtlichen Einwohnern bekannt gemacht, und deren genaue Befolgung einem jeden bei nahmhafter Strafe ernstlich an- hefohlen.
Gießen den iztenOctober 1788.
Fürst!. Hessische Polizei - Deputation daseldsten.
Bekanntmachrrng von verschiedene» Sachen.
1) Nachdem- die Kinder weiland Tuchmacher Johann Balthasar Hinckele freiwillig entschlossen sind, ihr elterliches Wohnhaus in der Eatharinengasse, nebst dem darzu gehörigen Stall und Gärtchen, sodann der in der Löwengasse, neben Tobias Schneider steheiiden Scheuer, öffentlich an den Meistbietenden verstreichen zu lassen, zu dem Ende Termin auf Mittwochen den 24ten dieses, Morgens ic>Uhr, auf dahiesigem Ralhhaus anberaumet worden , als wird solches hierdurch bekannt gemach: .Gießen den lotenFebr. 1796.
Montag den izten dieses, Nachmittags 2 Uhr, soll bei dem . im Kohlerman- nsschen Haue bereits bekannt gemachten Gü- therverstrich, auch noch ferner
1/4 Grabland auf der großen Waid, neben Adam Lindenstruth uiid Joh. Balthasar Hinkel gelegen,
deS SchanzenwarterPhilipp Christian Benners Kinder zugehörig, ebenfalls verstrichen werden.
Fürst!. Hess. Oberamt das. R a y ß.
2) Mittwochen den 24ten dieses, Nachmittags 1 Ubr, sollen in des dahiesigen Burgers KröckerS Behausung am Neuwe* ger Thor, Weibekleidungen, Bettung, Wciszeug, Zinn und Holzwerk, öffentlich an den Meistbietenden gegen baare Bezahlung verstrichen werden, welches hierdurch zu Jedermanns Nachricht bekannt gemacht wird. Giesen den iiten Febr. 1796.
3) Ein junger Mensch der mit guten Zeugnissen versehen, sauber schreibt und gut rechnen versteht, kann auf einer Ren- therei Unterkunft finden. Bei Ausgeber ist Nachricht zu haben, wo?
4) ES wird ein Mensch von gesezten Jahren, der ferm im Rechnen und Schrei- bm


