Einzelbild herunterladen

) 177 (

zes schneide auch em wenig hinein, als- denn streiche und reibe das Vieh mit den Händen über den Rücken, und über das Kreuz hinaus, hin und wieder, daß die Haut w.ohl erwärme; darnach nimm eine halbe Maas saure Krautdrühe, gieße selche dem Vieh ein, und binde es bei dem Ko­pfe eine Viertelstunde über sich auf.

Ein anderes Mittel für den kalten Brand.

Nimm den vierten Theil von einer Maas^ frischen Essig, einen halben Löffel voll Schießpulver, zerreibe es, nimm so­dann einen halben Löffel voll gestossenen Pfeffer, thue es zusammen in den Essig, gieße eS dem Vieh oder Pferde ein, binde es bei dem Kopfe auf, und lasse es so eine Viertelstunde stehen; diese Mittel muß mau bald verrichten, denn so ein Vieh den kal­ten Brand hat, muß es nach 5 Stunden an dieser Krankheit sterben, wenn man ihm nicht sogleich durch diese Mittel zu Hülfe kommt. Dieses Mittel kan aber ein Vieh beim Leben erhalten. Noch ist zu merken, daß man eiuem jungen Vieh hiervon nicht so viel eingeben darf, als einem alten.

Lisch etwas für den kalten Brand.

Man nehme ein Stückchen sauren Käs, in der Größe eines Hünerei, einen halben Löffel voll Schießpulver, zerreibe es, und fünf Blätter von Haselwurzel zu Pulver gemacht, den Käs und beede Pul­ver zu Brodbrosen vermischt, und dem Vieh eingeben. So es aber eine Kuh ist, die träqt, muß man den dritten Theil von einer Muskatennuß darunter nehmen, und mit ringeben. Nach diesem nimm 3 Lor­beer- und z Pfefferkörner, ein wenig zu­sammen gestossen, einer Bohnen groß Mi- thridat, dieses zusammen in ein TrinkglaS- then, welches mit der Hälfte Wasser und der Hälfte Essig gefüllt, gethan, dem D,eh eS eingeschürttt, und solches beim

Kopfe eine Viertelstunde aufgebunden ste­hen lajstn, so wirdS bald besser werden.

Zur den fliegenden Brand.

Wann ein Vieh den fliegenden Brand hat, so liegt es auf der Srreu, und der Kopfwird aufschwellen. Nimm die weissen rauhen Federflaumm , (wachsen in den Wiesen, wo sauer Gras wächst, und haben lange Stengel), giebes dem Vieh in einem gesalzenen Brod, und zieh ihm einen Meel- sack überden Kopf, daß eS aber beim Maul ein wenig Luft hat. Dieses hilft gewiß. Es muß ein Vieh an dieser Krankheit auch in 24 ©tunten sterben, wann ihm nichts» gchvlfen wird.

Der Verfolg im nächsten Stück.

Bekanntmachung *>on Verschiedenen Sachen.

1) Die Generalmajor von Schmal- kalderische Herrn Erben sind gesonnen, ih­ren bei der Rühl - oder Kleinenmühl bele- genen Garten Stück- oder Lappenweise, in einen sechs - oder mehrjährigen Bestand zu geben. Liebhaber dazu können sich Dien­stags den izten dieses, Nachmittags 1 Uhr bei gedachter iLchneidmühle einsinden und dem Verstrich beiwohnen.

,2) Einige Taufend Gulden können alltäglich, jedoch ohnzertrennt, gegen hin- länql'che Sicherheit des Kapitals und In- teresse, ausgeliehen werden. Herr Zeug- schrciber Krach sagt bei wem.

3) Ein Gebot, so dem Zeug - und Dauschreiber Krach auf seine Hofräithe ge­schehen ist, veranlaßt denselben andrrweite Kauflustige zu weiteren Geboten gegen und Vernehmung der Bedingungen vom demsslben f cinjulkden.